Dienstag, 30. August 2011

US-President Obama Announces New Chair of the Council of Economic Advise...

Syrian dead end

Deutscher Außenminister Guido Westerwelle erwägt, in FDP-Fraktion die Vertrauensfrage zu stellen | Rheinische Post | Presseportal.de


 

Düsseldorf (ots) - Der in die Kritik geratene Außenminister Guido Westerwelle (FDP) überlegt, ob er in der heute beginnenden Klausur der FDP-Bundestagsfraktion auf Schloss Bensberg im rheinischen Bensberg bei Köln die Vertrauensfrage stellt. 

Das erfuhr die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post (Dienstagausgabe) aus Parteikreisen. 

Der FDP-Politiker Dr. Guido Westerwelle ist fest entschlossen, um sein Amt zu kämpfen.

Deshalb müsse es eine "klare Entscheidung" geben, ob die Partei ihn noch im Auswärtigem Amt haben wolle, hieß es.

Auf Schloss Bensberg bei Köln hält die FDP-Bundestagsfraktion in den nächsten beiden Tagen eine Klausurtagung ab. 

Montag, 29. August 2011

DasErste.de - ARD Morgenmagazin am 30. August 2011 mit Anne Gesthuysen und Sven Lorig im Ersten


 

Programmhinweis WDR Fernsehen Das Erste, 30.08.2011, 05.30 - 09.00 Uhr (Sendereihe)

Das Erste

Die Themen des ARD-Morgenmagazin am 30. August 2011 

Sinkflug der FDP

Ein Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden Rainer Brüderle.

Westerwelle in der Kritik

Ein Portrait des Außenministers.

Geschäfte in Libyen

Viele deutsche Firmen warten darauf, in den Wiederaufbau zu investieren.

Hungerkatastrophe in Ostafrika

Der Afrika-Beauftragte des Auswärtigen Amtes Walter Lindner zu Gast bei Werner Sonne.

Jahresbilanz

Vor einem Jahr hat Investor Nicolas Berggruen Karstadt gerettet.

Neue Sprache im Berliner Wahlkampf

Die Parteien haben ihre Programme durch einfache Sätze verständlicher gemacht.

MoMa Reporter:

Reportage aus Libyen Die Aufständischen haben die Hauptstadt Tripolis erobert und Diktator Gaddafi gestürzt.

Service: Energiesparende Lampen

Gast: Dr. Peter Schick, Stiftung Warentest.

Leichtathletik WM in Südkorea

Gast im Studio ist der ehemalige Zehnkämpfer Frank Busemann.

Redaktion: Martin Hövel und Hanno Frings

Veröffentlicht am 29.08.2011, um 15.10 Uhr

DasErste.de - ARD Morgenmagazin am 30. 8.2011 mit Anne Gesthuysen und Sven Lorig

DasErste.de - ARD Morgenmagazin

Programmhinweis
Fernsehen
Das Erste, 30.08.2011, 05.30 - 09.00 Uhr (Sendereihe)

ARD-MORGENMAGAZIN

Mit Anne Gesthuysen und Sven Lorig

Das Erste

Sinkflug der FDP

Ein Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden Rainer Brüderle.

Westerwelle in der Kritik

Ein Portrait des Außenministers.

Geschäfte in Libyen

Viele deutsche Firmen warten darauf, in den Wiederaufbau zu investieren.

Hungerkatastrophe in Ostafrika

Der Afrika-Beauftragte des Auswärtigen Amtes Walter Lindner zu Gast bei Werner Sonne.

Jahresbilanz

Vor einem Jahr hat Investor Nicolas Berggruen Karstadt gerettet.

Neue Sprache im Berliner Wahlkampf

Die Parteien haben ihre Programme durch einfache Sätze verständlicher gemacht.

MoMa Reporter:

Reportage aus Libyen Die Aufständischen haben die Hauptstadt Tripolis erobert und Diktator Gaddafi gestürzt.

Service: Energiesparende Lampen

Gast: Dr. Peter Schick, Stiftung Warentest.

Leichtathletik WM in Südkorea

Gast im Studio ist der ehemalige Zehnkämpfer Frank Busemann.

Redaktion: Martin Hövel und Hanno Frings

Veröffentlicht am 29.08.2011, um 15.10 Uhr

President Obama on Hurricane Irene Damage: ABC News Live Stream Coverage | Video - ABC News

President Obama on Hurricane Irene Damage: ABC News Live Stream Coverage | Video - ABC News

US-President Obama Delivers a Statement on Hurricane Irene

Über 200.000 Besucher bei "Mercedes-Benz & Friends Volksfest" auf dem Berlin Flughafen Tempelhof Mercedes-Benz




Rund 200.000 Besucher feierten am Wochenende unter dem Motto "Mercedes-Benz & Friends" den 125. Geburtstag des Automobils auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof. Zu der großen Feier hatte Mercedes-Benz zusammen mit den offiziellen Markenclubs Freunde, Interessierte und Auto-Enthusiasten geladen.

"Wir freuen uns über den großartigen Erfolg dieser einzigarti-gen Veranstaltung und das riesige Interesse der Sammler, Markenclubs und ganz besonders der Berliner und unserer internationalen Gästen, die zwei Tage mit uns gefeiert haben", so Anders-Sundt Jensen, Verantwortlicher für die Markenkommunikation Mercedes-Benz Cars. 

Ausstellungen und Fahrparcoure

Die Besucher hatten die Gelegenheit, rund 2.000 klassische und aktuelle Fahrzeuge beim Flanieren über das 250.000 Quadratmeter große Areal, auf dem bis 2008 noch Flugverkehr herrschte, zu bestaunen. Auf den Fahrparcours gab es Mitfahrten mit smart ed, Unimog, G-Klasse, S-, CLS und E-Klassen mit verschiedenen Assistenzsystemen oder auch Mercedes-Benz Lkw zu erleben. Insgesamt rund 3.500 gefah-rene Kilometer wurden auf den Parcouren und bei den Test-fahrten an den zwei Veranstaltungstagen absolviert. Viele glückliche

Gesichter gab es bei denjenigen, die im DTM-Renntaxi, im SLR oder einem der AMG Performance Fahrzeuge über die Piste fahren konnten - chauffiert von den aktuellen Rennfahrern der Deutschen Tourenwagen Masters (DTM) wie etwa dem Führenden im Klassement, Bruno Spengler, oder seinen Kollegen Gary Paffett, Jamie Green, Ralf Schumacher, Maro Engel und Renger van der Zande. Ebenfalls zu Gast waren die Ur-Enkelin von Carl Benz, Jutta Benz, sowie Baronin Ewy Rosqvist-von Korff, die 1962 als erste Frau das strapaziöse Langstreckenrennen, den "Gran Premio Internacional Standard Supermovil YPF", in Argentinien auf einem Mercedes-Benz 220 SE gewinnen konnte.

Etwas ruhiger aber nicht minder interessant waren die Testfahrten mit der aktuellen Modellpalette sowie mit den batterie-elektrischen bzw. mit der Brennstoffzelle angetriebenen Fahr-zeugen im Berliner Stadtverkehr.
Ein besonderes Highlight und absoluter Publikumsmagnet waren die Demonstrationsfahrten der fünf historischen Silberpfeile aus den 1930er und 1950er Jahren. Gelenkt wurden die Silberpfeile von den Rennfahrerlegenden Hans Hermann (W 196 Stromlinie), Dieter Glemser (W 196), Roland Asch (W 165) Jochen Maas (W 125) und Klaus Ludwig (W 25). Außerdem mit von der Partie war der fünffache DTM-Champion, Bernd Schneider, im Mika Häkkinens Weltmeisterauto McLaren-Mercedes MP4-13 aus dem Jahr 1998. Wegen des riesigen Interesses der Besucher absolvierten die Fahrer statt der geplanten drei Starts nochmals einen weiteren am Sonntag-nachmittag.

Besucher und Aussteller aus aller Welt angereist

Passionierte Mercedes-Benz Besitzer aus aller Welt hatten die Reise nach Berlin angetreten, um bei dem größten Mercedes-Benz Treffen aller Zeiten dabei zu sein. So hatte ein Sammler aus Teheran, Iran, eine dreiwöchige Fahrt mit seinem Mercedes-Benz 280 S, Baujahr 1968, auf sich genommen, um Gleichgesinnte zu treffen. Auch aus vielen europäischen Län-dern waren Besitzer von seltenen und schönen Modellen mit ihren Fahrzeugen nach Tempelhof gekommen.

Abgerundet wurde das Volksfest durch ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm mit Live-Bands, DJs, Talkrunden zu 125 Jahre Innovation und Gewinnspielen. Keine Langeweile kam bei den Kindern auf. Neben den vielen zu bestaunenden Autos gab es etwa auch Kletterwände, Hüpfburgen, eine spie-lerische Verkehrserziehung mit Moki, dem Maskottchen von Mobile Kids.

Die Erfindung des Automobils

Als Carl Benz am 29. Januar 1886 sein "Fahrzeug mit Gasmotorenbetrieb" unter der Patentnummer 37435 anmeldete, ahnte niemand, welchen Siegeszug das moderne Automobil in den kommenden 125 Jahren antreten würde. Weniger als 100 Kilometer entfernt, arbeitete nahezu zeitgleich der schwäbische Tüftler und Unternehmer Gottlieb Daimler erfolgreich an seiner Motorkutsche, die er im gleichen Jahr fertig stellte. Beide ahnten nicht, welche richtungweisenden Entwicklungen ihnen gelungen waren, denn die wirtschaftliche Verwertung ließ noch einige Jahre auf sich warten. 

Weitere Informationen von Mercedes-Benz sind im Internet verfügbar:unter www.mercedes-benz.com sowie www.mercedes-benz-classic.com


  • Mondschein-Klettern
    Das Nachtevent im Kletterwald Sayn. Freitag, 2.9.2011, komm vorbei!
    www.kletterwald-sayn.de
  • Stadtführungen Berlin
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Samstag, 27. August 2011

US-President Obama Signs Virginia Emergency Declaration | The White House


 

The White House Office of the Press Secretary For Immediate ReleaseAugust 27, 2011

The President today declared an emergency exists in the Commonwealth of Virginia and ordered federal aid to supplement commonwealth and local response efforts due to the emergency conditions resulting from Hurricane Irene beginning on August 26, 2011, and continuing.

The President's action authorizes the Department of Homeland Security, Federal Emergency Management Agency (FEMA), to coordinate all disaster relief efforts which have the purpose of alleviating the hardship and suffering caused by the emergency on the local population, and to provide appropriate assistance for required emergency measures, authorized under Title V of the Stafford Act, to save lives and to protect property and public health and safety, and to lessen or avert the threat of a catastrophe in the counties of Accomack, Northampton, Isle of Wight, James City, Lancaster, Mathews, Middlesex, Northumberland, Richmond, Westmoreland, and New Kent and the independent cities of Chesapeake, Hampton, Newport News, Norfolk, Poquoson, Portsmouth, Suffolk, Virginia Beach, and Williamsburg.

Specifically, FEMA is authorized to identify, mobilize, and provide at its discretion, equipment and resources necessary to alleviate the impacts of the emergency. Emergency protective measures, including direct federal assistance, will be provided at 75 percent federal funding.
W. Craig Fugate, Administrator, Federal Emergency Management Agency (FEMA), Department of Homeland Security, named Donald L. Keldsen as the Federal Coordinating Officer for federal recovery operations in the affected area.

FOR FURTHER INFORMATION MEDIA SHOULD CONTACT: FEMA NEWS DESK AT (202) 646-3272
OR

FEMA-NEWS-DESK@DHS.GOV

US-President Barack Obama at FEMA Command Center for Storm

Anne Will Mittwoch - die PK als Talkshow

Weekly Address from US-President Barack Obama "Coming Together to Remem...

WEEKLY ADDRESS FROM US-PRESIDENT OBAMA: Observing 9/11 with National Service | The White House


WASHINGTON— In this week’s address, President Obama called on the American people to come together in the spirit of service and remembrance as we approach the tenth anniversary of the September 11th attacks. All Americans can pay tribute to those who lost their lives during 9/11 by visiting Serve.Gov to find ways to help within their own communities. Through even the smallest of actions, we can reclaim the sense of unity that followed the attacks, and demonstrate that our sense of common purpose is just as strong today as it was ten years ago. Americans can once again come together to mark this solemn anniversary with service, and move towards a bright future as one nation.

Remarks of President Barack Obama
Weekly Address
Saturday, August 27, 2011

In just two weeks, we’ll come together, as a nation, to mark the 10th anniversary of the September 11th attacks. We’ll remember the innocent lives we lost. We’ll stand with the families who loved them. We’ll honor the heroic first responders who rushed to the scene and saved so many. And we’ll pay tribute to our troops and military families, and all those who have served over the past ten years, to keep us safe and strong.
We’ll also recall how the worst terrorist attack in American history brought out the best in the American people. How Americans lined up to give blood. How volunteers drove across the country to lend a hand. How schoolchildren donated their savings. How communities, faith groups and businesses collected food and clothing.

We were united, and the outpouring of generosity and compassion reminded us that in times of challenge, we Americans move forward together, as one people.

This September 11th, Michelle and I will join the commemorations at Ground Zero, in Shanksville, and at the Pentagon. But even if you can’t be in New York, Pennsylvania or Virginia, every American can be part of this anniversary. Once again, 9/11 will be a National Day of Service and Remembrance. And in the days and weeks ahead, folks across the country—in all 50 states—will come together, in their communities and neighborhoods, to honor the victims of 9/11 and to reaffirm the strength of our nation with acts of service and charity.

In Minneapolis, volunteers will help restore a community center. In Winston-Salem, North Carolina, they’ll hammer shingles and lay floors to give families a new home. In Tallahassee, Florida, they’ll assemble care packages for our troops overseas and their families here at home. In Orange County, California, they’ll renovate homes for our veterans. And once again, Michelle and I look forward to joining a local service project as well.

There are so many ways to get involved, and every American can do something. To learn more about the opportunities where you live, just go online and visit Serve.gov. Even the smallest act of service, the simplest act of kindness, is a way to honor those we lost; a way to reclaim that spirit of unity that followed 9/11.
On this 10th anniversary, we still face great challenges as a nation. We’re emerging from the worst economic crisis in our lifetimes. We’re taking the fight to al Qaeda, ending the war in Iraq and starting to bring our troops home from Afghanistan. And we’re working to rebuild the foundation of our national strength here at home.

None of this will be easy. And it can’t be the work of government alone. As we saw after 9/11, the strength of America has always been the character and compassion of our people. So as we mark this solemn anniversary, let’s summon that spirit once more. And let’s show that the sense of common purpose that we need in America doesn’t have to be a fleeting moment; it can be a lasting virtue—not just on one day, but every day.


Deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel "Unser duales Ausbildungssystem ...

Bundeskanzlerin | Merkel wirbt für technische Ausbildungsberufe


Bundeskanzlerin Angela Merkel hat junge Leute aufgerufen, technische Ausbildungsberufe ins Auge zu fassen. Sie wolle gerade auch Mädchen dazu ermuntern, hebt Merkel in ihrem neuen Video-Podcast hervor.

In einem Gespräch mit dem Auszubildenden Kai Lemke aus Berlin sagt die Bundeskanzlerin, sie selbst würde sich wieder für eine mathematische, naturwissenschaftliche oder technische Richtung entscheiden. "Wir haben ja in diesem Bereich auch einen ziemlich großen Fachkräftemangel."
Am kommenden Freitag eröffnet die Bundeskanzlerin mit einer Festrede im ABB-Ausbildungszentrum in Berlin-Pankow das neue Ausbildungsjahr.
"Jeder sollte sich das aussuchen, was ihm passt, aber jeder sollte sich vor allen Dingen auch informieren, weil viele nur ganz wenige Berufe kennen", so Merkel. Das Wichtigste sei, nicht nur die Berufe ins Auge zu fassen, "die man schon mal gesehen hat und kennt, sondern dass man sich wirklich so breit wie möglich aufstellt - und da gibt es so viele neue Berufe".

Auf die Frage nach Aufstiegschancen und Durchlässigkeit antwortet Merkel: "Da haben wir viel gemacht in der letzten Zeit." Man könne heute mit einer guten Berufsausbildung an eine Fachhochschule oder Hochschule. "Facharbeiter ist nun wirklich nicht die Endstation", betont die Bundeskanzlerin. Man könne in die Meister-Richtung gehen und dann auch noch studieren. "Praktische Erfahrung ist im Studium manchmal gar nicht schlecht", so Merkel.

Das duale Ausbildungssystem habe sich sehr bewährt, betont die Bundeskanzlerin. Eine Zeit lang habe man die Sorge gehabt, dass das sehr hoch stehende, qualifizierte Ausbildungssystem durch europäische Regeln geschwächt werden könne. Aber der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und der Zentralverband des Deutschen Handwerks hätten in Brüssel "sehr gearbeitet", damit Standards, die in Deutschland üblich seien, Schritt für Schritt in Europa eingeführt würden.

Hinweis: 

Der Video-Podcast ist unter www.bundeskanzlerin.de abrufbar. 

Unter dieser Internetadresse ist dann auch der vollständige Text zu finden.

ESSEC: Trend zur Philanthropie - Was treibt reiche Europäer an, für wohltätige Zwecke zu spenden?




Warren Buffett überraschte diesen Monat, als er eine Erhöhung der Steuern für die Superreichen vorschlug. 

Dass ein Milliardär sich dafür ausspricht, selbst höhere Steuerabgaben zu zahlen, könnte verwundern, zeigt aber tatsächlich den in den USA zunehmenden Trend zum humanistischen Engagement.

Auch in Europa bahnt sich die Philanthropie ihren Weg. 

So spendeten beispielsweise die Franzosen 2010 mehr als drei Milliarden Euro für wohltätige Zwecke. 

Grund genug für die ESSEC Business School, die Beweggründe der Spender zu untersuchen. 

Hier finden Sie die Studienergebnisse in Form von sieben Motivkategorien.

Marc Abélès, Studienleiter am CNRS* und an der EHESS* und Jérôme Kohler, Mitgründer des Lehrstuhls für Philanthropie an der ESSEC Business School, haben eine Studie zum Thema Philanthropie in Frankreich, Italien, Spanien und Belgien durchgeführt. Untersucht wurde das Profil der Spender, die über ein Vermögen zwischen 5 Millionen und mehreren Milliarden Euro verfügen.

Die Studie zeigt sieben verschiedene Motivationstypen unter den europäischen Philanthropen auf:
  • Der Gläubige: Der Glaube stellt für ihn eine Motivation dar, sich humanistisch oder ehrenamtlich zu engagieren. 
  •  
  • Der Humanist: Wie der Gläubige, bezieht sich auch der Humanist auf Wertvorstellungen, wie Menschenwürde, das Recht aller, ein Leben ohne Armut und Krankheit zu führen, etc.
  •  
  • Der Aktivist: Sein politisches, gewerkschaftliches oder assoziatives Engagement ist in der Regel auf seine Jugend zurückzuführen. Diese Klasse ist eine Minderheit.
  •  
  • Der Erbe: Sein Vermögen existiert bereits seit Generationen und sein familiäres Umfeld hat ihn für die Philanthropie sensibilisiert
  • .
  • Der Leidenschaftliche: Die Philanthropie ist für ihn ein Weg, seine seit langem existierende Leidenschaft zu befriedigen.
  •  
  • Der Risikobereite: Er ist sich der Problematik bewusst und betrachtet sein Handeln als „Investition“, auch wenn diese unlukrativ ist. 
  • Der Unternehmer oder Selfmademan: Er hat im Laufe seiner Karriere ein großes Vermögen erworben und möchte, dass neben ihm auch die Gesellschaft von den Vorteilen seines Reichtums profitiert.
  •  
Die folgenden zwei Kategorien finden sich nur in den USA:
  • Der Mondäne: Die Philanthropie ist ein Schlüsselelement des sozialen Lebens in gehobenen Kreisen. Es ist für den Mondänen wichtig, einer kulturellen Institution anzugehören oder regelmäßig ein medizinisches Forschungszentrum oder ähnliches zu unterstützen.
  •  
  • Der Netzwerker: Philanthropischen Kreisen anzugehören ist für den Netzwerker ein Weg, Kontakte zu knüpfen, die er professionell nutzen kann. Diese „utilitaristische" Herangehensweise ist in Europa nicht anzutreffen.
Über die ESSEC Business School

Die ESSEC Business School (Ecole Supérieure des Sciences Economiques et Commerciales) wurde 1907 gegründet. Sie ist eine der Top-Business-Schulen Frankreichs und im Ausland durch ihre internationale Managementausbildung hoch angesehen. Der renommierte internationale ESSEC-Lehrkörper führt zusammen mit Top-Managern eine exzellente akademische Tradition fort, wobei Kreativität und Individualität im Vordergrund stehen. 

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.essec.edu

Über das CNRS

Das CNRS (Centre national de la recherche scientifique) ist das größte öffentliche wissenschaftliche Forschungszentrum in Frankreich. Das 1939 gegründete Zentrum ist dem Forschungsministerium unterstellt und befasst sich mit allen wissenschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Wissensbereichen. Mit mehr als 34.000 Beschäftigten in über 1100 Forschungseinheiten bildet das CNRS die größte Forschungsorganisation Europas.

Über EHESS

Die EHESS (École des Hautes Études en Sciences Sociales) ist auf die Bildung und Forschung im Bereich Sozialwissenschaften spezialisiert. Die 1947 gegründete Hochschule erhielt 1975 den Status eines „Grand établissement“. Sie besitzt 47 Forschungszentren und bildet jedes Jahr etwa 3.000 Studenten aus.

Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise - USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise


Stand 26.08.2011
(Unverändert gültig seit: 26.08.2011)

Aktueller Hinweis

Der Tropensturm "Irene" ist derzeit ein Hurrikan der Kategorie drei mit einer Windgeschwindigkeit bis zu 180 km/h und soll nach letzten Informationen am Samstag, den 27.08.2011, in North Carolina auf das Festland treffen und dann die Ostküste hochziehen. 

Er könnte neben Washington und New York auch Cape Cod und Boston erreichen. 

Lokal kann es zu Überflutungen und Stromausfällen kommen und dementsprechend zum zeitweisen Ausfall von Versorgungseinrichtungen sowie zu Verkehrsengpässen. 

Reisende sollten die aktuellen Nachrichtenmeldungen aufmerksam verfolgen, sich mit ausreichend Benzin, Wasser und Nahrungsmitteln versorgen und den Anweisungen von Sicherheitsbehörden unbedingt Folge leisten.

Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar.

Am frühen Nachmittag des 23. August 2011 wurden Teile der Ostküste der USA von einem Erdbeben der Stärke 5,8 auf der Richter-Skala erschüttert.

Über Personenschäden ist dem Auswärtigen Amt bisher nichts bekannt. Es wird empfohlen, den Anweisungen der Sicherheitsbehörden Folge zu leisten und die Medien zu verfolgen.


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Die US-Regierung bekräftigt ihre Warnung vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf.

Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mindestens 3 Stunden) einplanen, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des „Department of Homeland Security

unter http://www.dhs.gov

und

bei der nachgeordneten „Transportation Security Administration

unter http://www.tsa.gov/travelers/index.shtm


Kriminalität

Achten Sie stets auf Ihre Wertgegenstände. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. Hotel Safe, aufbewahrt werden. Auch in den USA sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen zurückgelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen gilt: Vorsicht vor Taschendieben! Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren.

In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Sollten Sie Opfer eines bewaffneten Überfalls werden, versuchen Sie nicht, sich zu wehren!


Naturkatastrophen

In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.

Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.

Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar.

In den Monaten Juni bis November kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden können. Auch in anderen Bundesstaaten insbesondere im Süden und Südwesten der USA können Busch- und Waldbrände auftreten. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.


Allgemeine Reiseinformationen

Besonderheiten bei der Einreise

Seit dem 1. November 2010 gelten für USA-Flüge neue Regelungen im Rahmen des sog. „Secure Flight“-Programms der US -Transportsicherheitsbehörde, um die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen zu erhöhen.

Für die Ausstellung von Flugtickets bzw. Bordkarten ab 1. November 2010 benötigen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter von allen Flugreisenden folgende Angaben :

• vollständiger Name (einschließlich aller im Reisepass aufgeführten Vornamen),

• das Geburtsdatum und

• das Geschlecht

Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Ausstellung von Bordkarten untersagen. Die Regelung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung und gilt für:

• alle internationalen Flüge in die und aus den USA,

• alle Flüge US-amerikanischer Fluggesellschaften,

• alle inneramerikanischen Flüge.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) 

unter

Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Von jedem Reisenden, d.h. auch von den nicht-visapflichtigen Besuchern, werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. Zu Einzelheiten siehe "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".

Weitere Informationen können auf der Internetseite des Department of Homeland Security

unter

www.dhs.gov/us-visit

eingesehen werden.

Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagieren zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 bei der Einreise die Adresse (Straßenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird (bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden.

Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.

Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden (Achtung, zollrechtliche Vorschriften beachten!). Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt strengen Kontrollen und weit gehenden Einschränkungen.
Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden.

In Ausnahmefällen kann es bei Ein- oder Ausreise dazu kommen, dass auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen.

Informationen zum Thema Einreise in die USA können Reisende auf der Webseite der amerikanischen Botschaft

unter

http://german.germany.usembassy.gov/faqs/reisen/ abrufen.

Wertvolle Informationen sind auch auf der Website von U.S. Customs & Border Protection

unter

https://help.cbp.gov/app/answers/list

abrufbar.

Geld / Kreditkarten

Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN-Nummer kann an Geldautomaten auch Bargeld abgehoben werden.
Nicht so stark verbreitet wie in Deutschland ist die bargeldlose Zahlung mit der EC/Maestro-Karte an elektronischen Kassen.

In Deutschland hat die Umstellung der EC-Karten auf Chiptechnik begonnen. EC-Karten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist mit diesen neuen Karten nicht mehr möglich

Deshalb wird die Mitnahme von ausreichend Reiseschecks in US-Dollar empfohlen. Reiseschecks werden auch in vielen Hotels und Geschäften akzeptiert. Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind oft mit erheblichen Gebühren verbunden.

Straßenverkehr / Mietwagen

Wenn Sie Autofahrer sind, informieren Sie sich über die amerikanischen Verkehrsregeln. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Strafen bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hart sein - hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen!

Bei Anmietung von Wagen an Flughäfen: Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Bestehen Sie daher auf Stadtplan und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind.
Ein internationaler Führerschein wird -in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein- grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind über den Link


www.statelocalgov.net/50states-public-works.cfm

auf den Webseiten des jeweiligen Departments of Transportation verfügbar.

Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadenssumme eine Haftpflicht-versicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA mögliche "Strafschadensersatz" ("punitive damages"), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu "Strafschadensersatz" können sehr hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt; in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil - auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten - stets möglich.



Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

US Visa Waiver Programm

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:
  • im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (siehe nachfolgende Tabelle) sind, 
  •  
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und 
  •  
  • im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).
Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.

Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.

Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:
  • vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
  • den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
  • an einem Austauschprogramm teilnehmen,
  • eine Forschungsarbeit durchführen,
  • in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen, 

  • nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien), 
  • keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen).
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

Reisedokumente/Visum

Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument. Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.

Mit folgenden Dokumenten ist die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige im Rahmen des US „Visa Waiver“ Programms möglich:

< td valign="top">Ja, wenn Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder – z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos – verändert wurde, ansonsten: Visum erforderlich

Reisedokumente Erwachsene

Visumfreie Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Nein, Visum erforderlich
Personalausweis Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Vorläufiger Personalausweis Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Nein, Visum erforderlich
Personalausweis Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Vorläufiger Personalausweis Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein, Visum erforderlich

Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen ausschließlich alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten) sowie Kinderreisepässe, die ein Foto enthalten und die vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden.
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass oder mit einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter
https://esta.cbp.dhs.gov
eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Die ESTA-Beantragung ist ab dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen. Eine ESTA-Beantragung noch vor dem 8. September 2010 ist kostenfrei. Reisende, die in absehbarer Zeit in die USA reisen möchten und deren genaue Reisedaten noch nicht feststehen, haben die Möglichkeit, noch vor dem 8. September 2010 eine gebührenfrei ESTA-Anmeldung durchzuführen und bei den Reisedaten im ESTA Formular „unknown“ einzutragen. Eine Aktualisierung der Reisedaten ist auch nach dem 8. September 2010 noch gebührenfrei möglich.

Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:
  • Wechsel des Reisepasses
  • Änderung des Namens
  • Wechsel der Staatsangehörigkeit
  • Wechsel des Geschlechts
  • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System für mehr Sicherheit im Reiseverkehr sorgt und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden und es nicht -wie in der Vergangenheit- zu unangenehmen und (z.B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme.

Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.

Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA oder die Einholung der ESTA-Genehmigung kostenpflichtig anbieten. Es ist empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link der US-Regierung

https://esta.cbp.dhs.gov

direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben. Über diesen offiziellen Link ist die Nutzung von ESTA bis einschließlich 7. September 2010 gebührenfrei, ab dem 8. September 2010 ist ESTA in Höhe von 14 US-$ kostenpflichtig.

Umfassende englischsprachige Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über den auf der ESTA-Startseite unten veröffentlichten Link.

Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter

http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta

und

http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta/faqs

Ausführliche grundsätzliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der US-Botschaft Berlin

http://german.germany.usembassy.gov/visa/

Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das Department of Homeland Security wenden.

Das DHS hat ein „Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“

unter

www.dhs.gov/trip

eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen und mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter

www.ice.gov

Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter

http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls

www.zoll.de

einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Sollten Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, müssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet. Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland.

Im Falle einer Verhaftung haben Sie gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie dann konsularisch betreuen (Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, können also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie können auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls zum Beispiel dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden).

Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:

Rauschmittel

Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland eventuell nicht strafrechtlich verfolgt wird, zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende US-D. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich "nur" um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt.

Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis

Nehmen Sie keine Arbeit an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Bleiben Sie nicht länger in den USA, als es Ihre in Ihren Pass geheftete Einreisekarte erlaubt.

Alkoholgenuss

in der Öffentlichkeit ist fast überall verboten.

Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o. ä. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind.

Rauchverbote

werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können.

Nacktbaden

Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten, die Nacktheit generell als "indecent exposure" unter Strafe stellen, rar geworden sind, sollte unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten führen kann. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden - am besten auch von Kleinkindern - unterlassen werden. Gleiches gilt für das Baden "oben ohne" - nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.

Kinderpornographie und -missbrauch

Kinderpornographie und –missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne) unterlassen werden! Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren "sexuell suggestiven" Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige (durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.

Sexuelle Handlungen an Minderjährigen

Sexuelle Handlungen an Minderjährigen – auch in gegenseitigem Einvernehmen – werden in vielen Fällen mit langer Haft bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen erklärt werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin oder ein 16-Jähriger mit 15-jähriger Freundin als Sexualstraftäter verurteilt wird.

Öffentliches Stillen

Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den "indecent exposure"-Strafvorschriften ausgenommen, sollte wie das Nacktbaden am besten jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger "liberalen" Gegenden unterlassen werden.

Verletzung der Aufsichtspflicht

In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und geahndet werden.
Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für "unangemessen lange" Zeit allein gelassen werden dürfen). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten.

Prostitution

In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein.

Stalking

In den USA ist das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person, "Stalking" genannt, strafbar.

... und zu guter Letzt

Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! In Einzelfällen kann es sonst bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben.. Für Auskünfte sind die US-Behörden zuständig. Wenden Sie sich direkt an die Stelle, die das Ticket ausgestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie die USA verlassen haben, ohne zu zahlen. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein.
Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.
Bei Langzeitaufenthalten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten, Universitäten beachten (ggf. vor Einreise erfragen!) Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden.
Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

West-Nil-Fieber (West Nile Virus)

ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering (Übertragung durch infizierte Mücken) dennoch wird für den Aufenthalt im Freien die Anwendung von Mückenschutz empfohlen (langärmelige Kleidung und mückenabwehrende Hautmittel). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt.
Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter www.cdc.gov/ncidod/dvbid/westnile/index.htm

In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:
  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Weltweite Terrorwarnung

Reisemedizinische Hinweise



Internetangebot des Auswärtigen Amts: www.auswaertiges-amt.de


US-President Obama Delivers a Statement on Hurricane Irene

US-Ostküste bereitet sich auf Hurrikan ''Irene'' vor

Freitag, 26. August 2011

Anne Will auf neuem Sendeplatz

Frank Henkel, Spitzenkandidat der CDU für die Berlin-Wahl 2011: Muss Berlin das verstehen? Null Toleranz gegenüber Autobrandstiftern




Liebe Berlinerinnen und Berliner,

viele Bürger in unserer Stadt sind zu Recht wütend und empört über die heimtückischen Autobrandstiftungen, die mittlerweile täglich und in jedem Bezirk passieren.

Ich bin es auch.

Natürlich lassen sich solche Taten in einer Großstadt nie völlig ausschließen.

Man kann nicht an jedes Auto einen Polizisten stellen.

Aber der Fahndungsdruck kann deutlich erhöht werden.

Die Berliner Polizei tut, was sie kann, aber ihre Kräfte sind in zehn Jahren Rot-Rot durch einen 

Personalabbau von über 4.000 Stellen deutlich geschwächt worden.

Vor kurzem hat der Senat endlich ein Hilfsangebot von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) angenommen, die Bundespolizei unterstützt nun vorübergehend die Berliner Polizei.

Das kann jedoch nur eine Zwischenlösung sein. Mittelfristig müssen die verheerende Personalsituation durch Neueinstellungen verbessert und eine Null-Toleranz-Strategie umgesetzt werden.

Für diese Stärkung unserer Polizei tritt die Berliner CDU ein.

Zu weiteren Lösungsansätzen habe ich mich gestern in diesem Namensartikel in der Welt geäußert.

Wir werden die schlechte Sicherheitslage in Berlin auch weiterhin offen thematisieren. Unser neues Großflächenplakat finden Sie unten.

Ich verstehe Berlin anders als Herr Wowereit, denn ich will wieder in einem Berlin leben, in dem die Sicherheitslage unter Kontrolle ist, in dem man sein Auto parken oder die U-Bahn nutzen kann, ohne Angst haben zu müssen, ein Berlin, in dem der Alltag wieder funktioniert, regiert von einem Senat, der die Probleme der Stadt ernst nimmt!

Unterstützen Sie mich dabei. Damit sich was ändert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 

Frank Henkel

Spitzenkandidat der Berliner CDU zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September 2011







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