Sonntag, 29. Juli 2012

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. August 2012

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. August 2012

Mit dem neuen Mediationsgesetz können in Deutschland langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. Verbraucher werden besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. In ganz Europa werden einheitliche Standards für Qualität und Sicherheit von Organspenden verbindlich. Die „Blaue Karte EU“ erleichtert die Zuwanderung gut ausgebildeter Fachkräfte. Und: LKW-Maut auch auf einigen Bundesstraßen.

    Justiz

    Mediationsgesetz ermöglicht außergerichtlichte Streitschlichtung

    Das neue Mediationsgesetz stellt die außergerichtliche und gerichtsinterne Streitschlichtung erstmals in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage. Langwierige Gerichtsverfahren können damit vermieden werden. Die Mediation hat im Vergleich zum Gerichtsverfahren den Vorteil, dass es keinen Verlierer gibt. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden sind.

    Das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten.

    Besserer Schutz vor Kostenfallen im Internet

    In Zukunft kommt ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr nur dann zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Das Gesetz berücksichtigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine Schaltfläche betätigen müssen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet bestellen - sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC.

    Unternehmen werden verpflichtet, diese Bestellschaltfläche mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen unmissverständlichen Beschriftung zu versehen. Diese einfache und klare Regel erleichtert Verbrauchern die Beurteilung, ob sie tatsächlich eine finanzielle Verpflichtung eingegangen sind. Gegen unberechtigte Forderungen können sie sich dann besser wehren.

    Am 1. August 2012 tritt das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft.
    Weitere Informationen: Schutz vor Kostenfallen im Internet

    Rechtssicherheit für Medien gestärkt

    Die Bundesregierung will die Pressefreiheit stärken und den Quellen- und Informantenschutz gewährleisten. So gibt es unter anderem eine Neuregelung des Rechts zum so genannten "Geheimnisverrat". Journalistinnen und Journalisten machen sich grundsätzlich nicht mehr der "Beihilfe zum Geheimnisverrat" strafbar, wenn sie geheimes Material lediglich entgegennehmen, auswerten oder veröffentlichen.

    Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht tritt am 1. August 2012 in Kraft.

    Gesundheit

    Mehr Sicherheit bei Organtransplantationen

    In ganz Europa sollen in Zukunft einheitliche und gesetzlich festgelegte Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation gelten. Deshalb ist das auch das deutsche Transplantationsgesetz geändert worden: Krankenhäuser, die Organe entnehmen, sind verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Lebendspender werden besser abgesichert und die Modalitäten von Behandlung, Krankengeld und Lohnfortzahlung, etc. umfassend geregelt. Unverändert bleibt es beim Grundsatz, dass derjenige ein Spenderorgan bekommen soll, der es am dringendsten braucht, um weiterleben zu können.
    Das "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" (TPG) setzt die EU-rechtlichen Vorgaben um und tritt zum 1. August 2012 in Kraft.

    Neue Vorschriften im Betäubungsmittelrecht

    Immer neue synthetischen Drogen gefährden die Gesundheit. Deshalb werden 28 neue psychoaktive Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Dabei handelt es sich um synthetische Derivate des Amphetamins, Cathinons, Piperazins, Kokains sowie synthetische Cannabinoide.

    Die 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten.

    Arbeit und Ausbildung

    Deutschland attraktiver für Fachkräfte aus Drittstaaten 

    Die neue "Blaue Karte EU" erleichtert die Zuwanderung von gut ausgebildeten ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten. So soll die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte attraktiver werden.
    Das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union tritt am 1. August in Kraft.

    Neuer Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche 

    Für Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung gilt ab 1. August 2012 ein gesetzlicher Mindestlohn. Für Westdeutschland und Berlin beträgt der Mindeststundenlohn 12,60 Euro. Beschäftigte in Ostdeutschland erhalten 11,25 Euro. Die Mindestlohnsätze gelten bis einschließlich 30. Juni 2013.

    Neue Approbationsordnung stärkt Allgemeinmedizin

    Kenntnisse der Allgemeinmedizin werden zukünftig sowohl in der klinischen Ausbildung als auch im Praktischen Jahr mehr Gewicht erhalten. Dadurch sollen mehr Mediziner für eine spätere Niederlassung als Hausärzte gewonnen werden. Damit sich Familie und Studium besser vereinbaren lassen, gibt es die Möglichkeit, das Praktische Jahr in Teilzeit zu absolvieren.
    Die Neue Approbationsordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft.
    Weitere Informationen: Neue Approbationsordnung

    Ausbildung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte 

    Das Berufsbild für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte hat sich verändert. Dem wird die Berufsausbildung im Bereich der Apotheke angepasst. Ausgebildet wird zukünftig auch in Kommunikation, Beratung und Verkauf sowie qualitätssichernden Maßnahmen.
    Am 1. August 2012 tritt die neue Verordnung in Kraft.

    Energie

    Mehr Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

    Mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes werden neue, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stärker gefördert. Auch sie tragen zu einer zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung bei. Das Gesetz sieht eine bessere Förderung von Neuanlagen vor, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen. Bestehende Kraftwerke sollen leichter nachgerüstet und modernisiert werden können. Wärmespeicher werden mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.

    Das Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist am 19. Juli 2012 in Kraft getreten.

    Verkehr

    Lkw-Maut auf Bundesstraßen

    Zum 1. August 2012 wird die Mautpflicht für schwere Lkw auf ausgewählte Bundesstraßen ausgedehnt. Davon betroffen sind 84 Bundesstraßenabschnitte, die mindestens vierspurig ausgebaut und an eine Autobahn angebunden sind. Die zusätzlichen Einnahmen sollen in den Ausbau und Erhalt der Straßeninfrastruktur fließen.
    Weitere Informationen: Lkw-Maut ausgedehnt

    Donnerstag, 19. Juli 2012

    Bundesrat äußert sich zu Finanzhilfen für Spanien


    Über seine Europakammer hat der Bundesrat sich heute zu den geplanten Finanzhilfen für Spanien geäußert. Das Land soll aus dem Euro-Rettungsschirm EFSF bis zu 100 Milliarden Euro an Darlehen erhalten, um damit seine angeschlagenen Banken zu stützen.

    Der Bundesrat fordert einen breiten parlamentarischen Diskurs, parlamentarische Kontrolle und Transparenz, um der Bevölkerung die geplanten Hilfsmaßnahmen näherzubringen. Er weist darauf hin, dass es sich nicht um direkte Bankenhilfen handelt und die Rettungsschirme EFSF und ESM nach jetziger Rechtslage weder direkt noch indirekt zur Übernahme von Verlustrisiken der Banken herangezogen werden dürfen.

    Der Bundesrat erkennt die Bemühungen zur Restrukturierung der spanischen Banken an. Diese müssten allerdings mit weiteren Strukturreformen und einer nachhaltigen Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung einhergehen. Die Länder begrüßen daher ausdrücklich die Einigung des Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2012 zum EU-Wachstumspakt. Sie erwarten, dass die Gipfelbeschlüsse - insbesondere die Erhöhung des Eigenkapitals der Europäischen Investitionsbank und die Umschichtung der bereits vorhandenen Strukturmittel - effektiv und nachhaltig umgesetzt werden.

    In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, dass Hilfen aus dem Rettungsschirm lediglich als ultima ratio gedacht sind: Zunächst müssten die Banken eigene Anstrengungen zur Rekapitalisierung und Restrukturierung unternehmen, erst danach sollten die einzelnen Staaten sie unterstützen. Nur wenn dies nicht mehr möglich ist, könne konditionierte Hilfe der EFSF in Anspruch genommen werden. Auch dabei sei allerdings der jeweilige Staat für die Umsetzung der vereinbarten Reformschritte verantwortlich und hafte dafür. Generell dürften nur solche Banken unterstützt werden, die überhaupt noch restrukturierungsfähig sind.

    Die Länder fordern, das übermäßige spanische Defizit bis zum Jahr 2014 abzubauen. Die Kosten der Steuerzahler seien durch angemessene Beteiligung der Anteilseigner und Gläubiger der unterstützten Banken zu minimieren.

    Hintergrund für die heute beschlossene Stellungnahme ist die Information der Bundesregierung über die geplanten Finanzhilfen aus dem Rettungsschirm EFSF für den spanischen Finanzsektor. Das Bundesfinanzministerium hatte den Bundesrat parallel zum Deutschen Bundestag unterrichtet. Artikel 23 des Grundgesetzes, das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus und eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung schreiben diese Informationspflicht vor, um die Mitwirkung der Nationalen Parlamente zu wahren.

    Mehr finden Sie unter: