Dienstag, 18. Januar 2011 | ||
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„Die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs, der durch eine einstweilige Anordnung den Vollzug des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 untersagt hat, ist ein einmaliger Vorgang in der Rechtsgeschichte unseres Landes“, so der Landesvorsitzende der CDU Nordrhein-Westfalen Dr. Norbert Röttgen. „Mit seiner Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof der rot-grünen Landesregierung die Quittung für eine unverantwortliche Haushaltspolitik ausgestellt, die von parteitaktischem Interesse und Maßlosigkeit geprägt ist. Seit ihrer Regierungsübernahme hat Frau Kraft nicht vorhandenes Geld mit vollen Händen verteilt. Mit einer wahren Verschuldungsorgie hat sie sich an unseren Kindern und Enkelkindern versündigt, die die Schuldenberge mit Zins und Zinseszins abtragen müssen. Dieser Politik haben die Verfassungsrichter heute in einem einmaligen Vorgang die Grenzen aufgezeigt. Das Land kann sich jetzt keine monatelange Hängepartie leisten. Die rot-grüne Landesregierung ist nun aufgefordert, unverzüglich einen neuen Nachtragshaushalt und einen verfassungskonformen Haushalt für 2011 vorzulegen. Sie verspielt sonst die Wachstumschancen für unser Land. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der schwierigen Lage der WestLB brauchen wir in Nordrhein-Westfalen eine solide Haushaltspolitik. In der Finanzmarktkrise haben wir die Erfahrung gemacht, dass hoch verschuldete Staaten nicht in der Lage sind, ihre Bevölkerung in schlechten Zeiten wirksam zu schützen.“ |
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