Heute (1. September 2011) einigte sich der EU-Rat im schriftlichen Verfahren auf die Aufhebung eines Großteils der EU-autonomen Sanktionen gegen Libyen.
Der deutsche Außenminister, Dr Guido Westerwelle, begrüßte diese maßgeblich auf deutsche und französische Initiative zurückgehende Entscheidung heute (01.09.):
Mit dem heutigen EU-Beschluss werden die wirtschaftlichen Sanktionen gegen 28 libysche Firmen aufgehoben, darunter Häfen, Banken und Ölfirmen.
Dadurch wird die Wiederaufnahme wirtschaftlicher Beziehungen mit Libyen maßgeblich erleichtert.
In New York arbeitet die Bundesregierung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) auf eine Resolution zur Aufhebung von Sanktionen gegen Libyen hin.
Zudem hat sie beim VN-Sanktionsausschuss einen Eilantrag auf Entfrierung von bis zu einer Milliarde Euro von in Deutschland eingefrorenen libyschen Geldern zugunsten humanitärer Hilfe gestellt.
Der deutsche Außenminister, Dr Guido Westerwelle, begrüßte diese maßgeblich auf deutsche und französische Initiative zurückgehende Entscheidung heute (01.09.):
Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle sagte:
„Damit setzen wir ein klares Signal der Unterstützung für das neue Libyen beim Wiederaufbau und auf seinem Weg in Richtung Demokratie.
Die Aufhebung von Sanktionen und die Freigabe eingefrorener libyscher Gelder sind für schnelle humanitäre Hilfe und einen erfolgreichen politischen Neuanfang entscheidend.
Deshalb arbeiten wir auch in den Vereinten Nationen mit Nachdruck auf eine Aufhebung von Sanktionen und die Entfrierung der libyschen Gelder hin.“
Dadurch wird die Wiederaufnahme wirtschaftlicher Beziehungen mit Libyen maßgeblich erleichtert.
In New York arbeitet die Bundesregierung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) auf eine Resolution zur Aufhebung von Sanktionen gegen Libyen hin.
Zudem hat sie beim VN-Sanktionsausschuss einen Eilantrag auf Entfrierung von bis zu einer Milliarde Euro von in Deutschland eingefrorenen libyschen Geldern zugunsten humanitärer Hilfe gestellt.
Mehr finden Sie auf der Internetseite Auswärtigen Amts unter:
www.auswaertiges-amt.de
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