FDP-Chef Guido Westerwelle hat eine Hartz-IV-Debatte angestoßen, nun diskutiert Deutschland über den Sozialstaat im Allgemeinen. Dies ist sicher richtig, solange man ernsthaft bleibt. Falsch aber ist es, aus dem Fehlverhalten einzelner Menschen die Politik fürs Ganze abzuleiten. Zweifelsfrei gibt es jene, die den Sozialstaat missbrauchen. Ebenso ohne Zweifel gibt es aber auch Obdachlose, die erfrieren, und Familien, die bittere Not leiden. Auch in Deutschland.
Freitag, 26. Februar 2010
Debatte über deutschen Sozialstaat: Gleiches Geld für alle - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft
Donnerstag, 18. Februar 2010
Absicherung von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in Deutschland kaum über internationalem Durchschnitt
(Berlin/Paris – 18. Februar 2010) Die finanzielle Absicherung von Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren oder über längere Zeit arbeitslos sind, ist in Deutschland im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern durchschnittlich, im europäischen Vergleich jedoch eher gering. Familien mit Kindern und Alleinerziehende sind im internationalen Vergleich besser gestellt als Singles oder Paare ohne Kinder. Gleichzeitig bietet das deutsche Transfersystem Haushalten mit Kindern nur wenig finanzielle Anreize, um eine gering bezahlte, aber existenzsichernde Beschäftigung aufzunehmen. Dies geht aus aktuellen Vergleichsdaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Absicherung von Arbeitslosen hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurden.
So erhält in Deutschland ein alleinstehender Durchschnittsverdiener direkt nach Verlust des Arbeitsplatzes 60 Prozent seines Nettolohns aus Transfers ersetzt. Deutschland rangiert damit leicht über dem OECD-Schnitt. Den höchsten Lohnersatz erhält ein Single mit Durchschnittsverdienst in Luxemburg, Portugal, den Niederlanden und der Schweiz. Auch bei Alleierziehenden und Familien mit zuvor nur einem Erwerbstätigen liegt der Lohnersatz mit 70 Prozent bzw. 72 Prozent des letzten Nettoeinkommens (einschließlich Kindergeld) leicht über dem OECD-Schnitt.
Anders die Situation für Geringverdiener: Hier liegt der deutsche Lohnersatz von ebenfalls 60 Prozent im unteren Drittel der OECD-Länder. Geringverdiener mit Kindern, die ihren Arbeitsplatz verlieren sind dagegen im OECD-Vergleich immerhin durchschnittlich abgesichert. Vergleichsweise gut ist die Absicherung bei Paaren, wenn der andere Partner noch arbeitet, da anders als in einigen anderen Ländern der Verdienst des Partners nicht auf das Arbeitslosengeld (ALG I) angerechnet wird.
Absicherung von Langzeitarbeitslosen
Auch bei Langzeitarbeitslosen sind in Deutschland Singles oder kinderlose Paare im internationalen Vergleich schlechter gestellt als Alleinerziehende oder Familien mit Kindern. Ein alleinstehender Durchschnittsverdiener erhält so nach fünf Jahren Arbeitslosigkeit 36 Prozent seiner damaligen Netto-Bezüge als Transfers. Deutschland steht damit auf Platz 14 unter den 29 OECD-Ländern, für die diese Daten vorliegen und nur knapp über dem OECD-Schnitt. Die höchsten Ersatzleistungen für Alleinstehende werden hier in den Niederlanden, Dänemark und Irland gezahlt.
Ein Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern und nicht erwerbstätigem Ehepartner erhält in Deutschland nach fünf Jahren Arbeitslosigkeit hingegen 63 Prozent seines ehemaligen Nettoeinkommens ersetzt. Das ist deutlich mehr als der OECD-Schnitt von 55 Prozent. Ein Alleinerziehender mit zwei Kindern erhält unter gleichen Umständen 61 Prozent des letzten Verdienstes, im OECD-Schnitt sind es 49 Prozent. Hier werden in den Niederlanden, Dänemark und Australien die höchsten Transfers gewährt.
Während die Transfers für kinderlose Langzeitarbeitslose und Mehrverdienerhaushalten im Zuge der Hartz-Reformen deutlich zurückgegangen sind, hat es in den vergangen Jahren für Alleinerziehende und erwerbslose Paare mit Kindern kaum Veränderungen bei den Lohnersatzraten gegeben. Trotzdem ist das Armutsrisiko dieser Gruppe bei Langzeitarbeitslosigkeit im internationalen Vergleich sehr hoch.
Geringe Anreize zur Aufnahme existenzsicherndern Beschäftigung
Auffällig ist, dass in Deutschland trotz der Hartz-Reformen Langzeitarbeitslose nach wie vor vergleichsweise wenig finanzielle Anreize haben, eine gering bezahlte, aber existenzsichernde Beschäftigung anzunehmen. So muss ein Alleinerziehender oder verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern Einkommen von mehr als 60 Prozent des Durchschnittslohns erzielen, ehe das Nettoeinkommen merklich über dem liegt, was ihm an Sozialtransfers zusteht. In dieser Rechnung sind die Kosten für Kinderbetreuung und die Schwierigkeiten, in Deutschland einen Betreuungsplatz zu erhalten noch nicht berücksichtigt. „Das sehr hohe Armutsrisiko der Alleinerziehenden in Deutschland ist vor allem die Folge einer ausgesprochen geringen Erwerbsbeteiligung“, sagte OECD-Experte Herwig Immervoll bei der Präsentation der Studie.
Ein Grund dafür ist, dass Anreize zur Arbeitsaufnahme, etwa in Form von Freibeträgen im ALG II oder der Mini/Midijobs, vor allem auf geringfügige Beschäftigung konzentriert sind. Gleichzeitig unterliegen regulär beschäftigte Personen schon bei einem geringen Verdienst einer relativ hohen Steuer- und Abgabenbelastung. „Einige OECD-Länder schaffen es, eine relativ großzügige finanzielle Absicherung mit hohen finanziellen Anreizen zur Arbeitsaufnahme zu kombinieren“, so Immervoll. So könnte in Deutschland eine zielgerichtete finanzielle Unterstützung für existenzsichernde Erwerbseinkommen, wie etwa in Irland, die Anreize zur Aufnahme von nicht-geringfügiger Beschäftigung verstärken.
Die OECD-Berechnungen zu Sozialtransfers und Gesamteinkommen bei Erwerbstätigkeit beruhen auf Angaben der zuständigen Ministerien in den Mitgliedsländern. Sie enthalten alle finanziellen Leistungen, die den jeweiligen Haushaltstypen zustehen. Dazu gehören Leistungen der Sozialhilfe sowie Leistungen für Kinder und Wohngeld. Wird Wohngeld bedarfsabhängig gezahlt, so wird ein standardisierter Betrag angenommen. Für Deutschland werden, soweit relevant, die Wohngeldhöchstbeträge im Land Berlin zugrunde gelegt.
Nicht in die Berechnungen einbezogen sind Sachleistungen und sonstige Vergünstigungen wie etwa subventionierte Fahrkarten im Nahverkehr oder ermäßigter Eintritt für Kultureinrichtungen, die häufig nur Arbeitslosen oder Sozialhilfeempfängen gewährt werden. Ebenfalls nicht einbezogen sind die Kosten für Kinderbetreuung und andere Aufwendungen, die vor allem im Rahmen einer Erwerbstätigkeit anfallen. Referenzwert für das Durchschnittseinkommen sind die Gehälter von Vollzeitarbeitnehmern in der Privatwirtschaft. Für Deutschland lag dieses Referenzeinkommen im Jahr 2008 bei 41.400 Euro brutto.
Zur Haupseite "Wie generös ist Hartz IV im internationalen Vergleich?"
Quelle: OECD-Büro-Berlin
Dienstag, 9. Februar 2010
Berliner Morgenpost: Mehr Tranparenz, aber nicht mehr Ausgaben (Leitartikel)
So kennen wir unser Verfassungsgericht mittlerweile. Klar, deutlich, im Zweifel auf der Seite der Schwächeren und einigermaßen rücksichtslos - nicht die Umstände wägend, sondern das Grundgesetz.
Nach dem gestrigen Urteil hat die Regierung - vor allem die zweite Regierung Schröder - bei der Ausarbeitung der Hartz-IV-Gesetze geschlampt und Paragrafen nach der Formel "Pi mal Daumen" zu Papier gebracht, damit die Würde des Einzelnen nicht ausreichend berücksichtigt und den besonderen Schutz, den Kinder in unserer Gesellschaft genießen, schon lange nicht.
Das ist deutlich, in Teilen sogar maßlos deutlich. Denn über die Frage, wie der Mindestbedarf eines Einzelnen, seinen individuellen Lebensbedingungen entsprechend und damit gerecht ermittelt werden kann, wird man streiten können, bis im Bundestag auch der letzte Abgeordnete das Plenum verlassen hat.
Ein rechtes, gerechtes Maß zu finden für das, was per se unerträglich ist, nämlich am alleruntersten Ende unseres Sozialsystem auf Kosten anderer zu leben, ist eine Arbeit, die auch die klügste Ministerialbürokratie überfordert.
Eine solche, notwendig beschneidende Gesetzgebung wird und muss immer auch willkürlich sein. Es muss über einen Kamm gezogen werden, was eigentlich nicht über einen Kamm gezogen werden darf. Man stelle sich nur mal einen Hartz-IV-Antrag vor, der die Verhältnisse des Einzelnen noch genauer auslotet, um daraus dann einen - möglicherweise - gerechteren Bescheid zu erstellen. Wie lang soll ein solcher Antrag sein?
Wer soll ihn begreifen? Welche Bürokratie sollte ihn überprüfen? Schon der derzeitige Aufwand überfordert viele.
Die Bundesregierung hat gestern versprochen, diesen Anforderungen zügig gerecht zu werden. Dann mal los! Bis zur nächsten Verfassungsklage. Besser wäre es, sich zunächst einmal auf den offensichtlichen Kardinalfehler der Hartz-Gesetze zu beschränken, die wurstige Behandlung der Kinder. Wobei es eben nicht damit getan ist, die Regelsätze für Minderjährige aufzustocken.
Wo diese Art von Mehrausgaben im Zweifel landen, haben die Herren Buschkowsky und Thilo Sarrazin sehr undiplomatisch, aber doch zutreffend beschrieben. Kinder, Jugend, Bildung, das sind die Prioritäten, die die Verfassungsrichter dieser und vermutlich auch noch der nächsten Regierung aufgelistet haben.
Diesem Auftrag nachzukommen, das steht außer Zweifel, wird den Staat, den Steuerzahler zusätzliches Geld kosten. Und Geld ist derzeit knapp. Zwei weitere Schlüsse sollten Union und FDP aus dieser banalen Erkenntnis ziehen:
1. Einer Steuerreform, die dem Staat Einnahmen nimmt, hat das Verfassungsgericht gestern einen Riegel vorgeschoben. Sie wäre - jetzt erst recht - mit der ab 2011 im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse nicht zu vereinbaren. Sie wäre fahrlässig.
2. Höhere Regelsätze für erwachsene Hartz-IV-Empfänger sind ebenfalls nicht finanzierbar. Mehr Transparenz ja, mehr Ausgaben nein - auch das wäre eine richtige Lehre aus dem Karlsruher Richterspruch.
Quelle: Berliner Morgenpost vom 10. Februar 2010