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Dienstag, 16. März 2010
Bundespräsident: Neuer Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Vosskuhle erhält Ernennungsurkunde
Bundespräsident Horst Köhler: Neuer Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Vosskuhle erhält Ernennungsurkunde
In Rekordzeit an die Spitze (Zürich , NZZ Online)
Mit Andreas Vosskuhle bekommt das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den jüngsten Bundesverfassungsgerichtspräsidenten seiner Geschichte.
Bundespräsident Prof. Dr. Köhler überreichte heute dem neuen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Vosskuhle, der mit 46 Jahren einer der jüngsten Spitzenjuristen in Deutschland ist, heute im Schloss Bellevue in Berlin seine Ernennungsurkunde.
In Rekordzeit an die Spitze (Zürich , NZZ Online)
Mit Andreas Vosskuhle bekommt das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den jüngsten Bundesverfassungsgerichtspräsidenten seiner Geschichte.
Bundespräsident Prof. Dr. Köhler überreichte heute dem neuen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Vosskuhle, der mit 46 Jahren einer der jüngsten Spitzenjuristen in Deutschland ist, heute im Schloss Bellevue in Berlin seine Ernennungsurkunde.
Freitag, 5. März 2010
Steile Karriere in Karlsruhe - Vizechef Andreas Voßkuhle ist der jüngste Präsident seit Gründung des Bundesverfassungsgerichts heute.de Nachrichten
Steile Karriere in Karlsruhe - Vizechef Andreas Voßkuhle ist der jüngste Präsident seit Gründung des Bundesverfassungsgerichts heute.de Nachrichten
Die neue Spitze des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe steht fest:
Nachfolger von Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier ist der bisherige Vize Andreas Voßkuhle - ein bemerkenswerter Aufstieg in jungen Jahren.
Die neue Spitze des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe steht fest:
Nachfolger von Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier ist der bisherige Vize Andreas Voßkuhle - ein bemerkenswerter Aufstieg in jungen Jahren.
Dienstag, 2. März 2010
Alle Daten müssen gelöscht werden: Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung - n-tv.de
Alle Daten müssen gelöscht werden: Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung - n-tv.de
Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form ist Geschichte:
Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verstößt gegen das Grundgesetz.
Alle bisher gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Grundsätzlich sei die Speicherung aber möglich - die Richter fordern von der Bundesregierung aber einen strengen Maßstab für die Datensicherheit und große Transparenz.
Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verstößt gegen das Grundgesetz.
Alle bisher gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Grundsätzlich sei die Speicherung aber möglich - die Richter fordern von der Bundesregierung aber einen strengen Maßstab für die Datensicherheit und große Transparenz.
Bundesverfassungsgericht : Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 11/2010 vom 2. März 2010
Urteil vom 2. März 2010
– 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 –
Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung
nicht verfassungsgemäß
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und
gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG
gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch
das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21.
Dezember 2007.
...........................
Samstag, 27. Februar 2010
Kein höherer Leistungsanspruch: Der scheidende Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier erklärt das BVG-Grundsatzurteil zu Hartz-IV- n-tv.de
Hartz-IV-Bezieher können nach dem Grundsatzurteil der Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen bei Hartz IV nicht mit höheren Regelsätzen rechnen.
Das stellt der scheidende Gerichtspräsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe Hans-Jürgen Papier jetzt klar.
Laut dem scheidenden Gerichtspräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist die in der Politik viel diskutierte Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger schon längst gesetzlich verankert, so etwas in dem § 25 des Bundessozialhilfegesetz.
Das stellt der scheidende Gerichtspräsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe Hans-Jürgen Papier jetzt klar.
Laut dem scheidenden Gerichtspräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist die in der Politik viel diskutierte Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger schon längst gesetzlich verankert, so etwas in dem § 25 des Bundessozialhilfegesetz.
Dienstag, 23. Februar 2010
Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung staatanwaltschaftlicher Ermittlungen bei ungeklärtem Todesfall nicht erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung 10/2010 vom 22. Februar 2010
Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung staatanwaltschaftlicher Ermittlungen bei ungeklärtem Todesfall nicht erfolgreich
Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung staatanwaltschaftlicher Ermittlungen bei ungeklärtem Todesfall nicht erfolgreich
Montag, 22. Februar 2010
Das Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung am 2. März 2010 um 10 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen "Vorratsdatenspeicherung am Dienstag, 2. März 2010, 10 Uhr
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 8/2010 vom 18. Februar 2010
1 BvR 256/08
1 BvR 263/08
1 BvR 586/08
Urteilsverkündung in Sachen "Vorratsdatenspeicherung"
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der
mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009 (siehe Pressemitteilung
Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009) am
Dienstag, 2. März 2010, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
sein Urteil verkünden.
Dienstag, 9. Februar 2010
Berliner Morgenpost: Mehr Tranparenz, aber nicht mehr Ausgaben (Leitartikel)
Berliner Morgenpost vom. 10.Februar 2010: Mehr Tranparenz, aber nicht mehr Ausgaben (Leitartikel)
So kennen wir unser Verfassungsgericht mittlerweile. Klar, deutlich, im Zweifel auf der Seite der Schwächeren und einigermaßen rücksichtslos - nicht die Umstände wägend, sondern das Grundgesetz.
Nach dem gestrigen Urteil hat die Regierung - vor allem die zweite Regierung Schröder - bei der Ausarbeitung der Hartz-IV-Gesetze geschlampt und Paragrafen nach der Formel "Pi mal Daumen" zu Papier gebracht, damit die Würde des Einzelnen nicht ausreichend berücksichtigt und den besonderen Schutz, den Kinder in unserer Gesellschaft genießen, schon lange nicht.
Das ist deutlich, in Teilen sogar maßlos deutlich. Denn über die Frage, wie der Mindestbedarf eines Einzelnen, seinen individuellen Lebensbedingungen entsprechend und damit gerecht ermittelt werden kann, wird man streiten können, bis im Bundestag auch der letzte Abgeordnete das Plenum verlassen hat.
Ein rechtes, gerechtes Maß zu finden für das, was per se unerträglich ist, nämlich am alleruntersten Ende unseres Sozialsystem auf Kosten anderer zu leben, ist eine Arbeit, die auch die klügste Ministerialbürokratie überfordert.
Eine solche, notwendig beschneidende Gesetzgebung wird und muss immer auch willkürlich sein. Es muss über einen Kamm gezogen werden, was eigentlich nicht über einen Kamm gezogen werden darf. Man stelle sich nur mal einen Hartz-IV-Antrag vor, der die Verhältnisse des Einzelnen noch genauer auslotet, um daraus dann einen - möglicherweise - gerechteren Bescheid zu erstellen. Wie lang soll ein solcher Antrag sein?
Wer soll ihn begreifen? Welche Bürokratie sollte ihn überprüfen? Schon der derzeitige Aufwand überfordert viele.
Die Bundesregierung hat gestern versprochen, diesen Anforderungen zügig gerecht zu werden. Dann mal los! Bis zur nächsten Verfassungsklage. Besser wäre es, sich zunächst einmal auf den offensichtlichen Kardinalfehler der Hartz-Gesetze zu beschränken, die wurstige Behandlung der Kinder. Wobei es eben nicht damit getan ist, die Regelsätze für Minderjährige aufzustocken.
Wo diese Art von Mehrausgaben im Zweifel landen, haben die Herren Buschkowsky und Thilo Sarrazin sehr undiplomatisch, aber doch zutreffend beschrieben. Kinder, Jugend, Bildung, das sind die Prioritäten, die die Verfassungsrichter dieser und vermutlich auch noch der nächsten Regierung aufgelistet haben.
Diesem Auftrag nachzukommen, das steht außer Zweifel, wird den Staat, den Steuerzahler zusätzliches Geld kosten. Und Geld ist derzeit knapp. Zwei weitere Schlüsse sollten Union und FDP aus dieser banalen Erkenntnis ziehen:
1. Einer Steuerreform, die dem Staat Einnahmen nimmt, hat das Verfassungsgericht gestern einen Riegel vorgeschoben. Sie wäre - jetzt erst recht - mit der ab 2011 im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse nicht zu vereinbaren. Sie wäre fahrlässig.
2. Höhere Regelsätze für erwachsene Hartz-IV-Empfänger sind ebenfalls nicht finanzierbar. Mehr Transparenz ja, mehr Ausgaben nein - auch das wäre eine richtige Lehre aus dem Karlsruher Richterspruch.
Quelle: Berliner Morgenpost vom 10. Februar 2010
So kennen wir unser Verfassungsgericht mittlerweile. Klar, deutlich, im Zweifel auf der Seite der Schwächeren und einigermaßen rücksichtslos - nicht die Umstände wägend, sondern das Grundgesetz.
Nach dem gestrigen Urteil hat die Regierung - vor allem die zweite Regierung Schröder - bei der Ausarbeitung der Hartz-IV-Gesetze geschlampt und Paragrafen nach der Formel "Pi mal Daumen" zu Papier gebracht, damit die Würde des Einzelnen nicht ausreichend berücksichtigt und den besonderen Schutz, den Kinder in unserer Gesellschaft genießen, schon lange nicht.
Das ist deutlich, in Teilen sogar maßlos deutlich. Denn über die Frage, wie der Mindestbedarf eines Einzelnen, seinen individuellen Lebensbedingungen entsprechend und damit gerecht ermittelt werden kann, wird man streiten können, bis im Bundestag auch der letzte Abgeordnete das Plenum verlassen hat.
Ein rechtes, gerechtes Maß zu finden für das, was per se unerträglich ist, nämlich am alleruntersten Ende unseres Sozialsystem auf Kosten anderer zu leben, ist eine Arbeit, die auch die klügste Ministerialbürokratie überfordert.
Eine solche, notwendig beschneidende Gesetzgebung wird und muss immer auch willkürlich sein. Es muss über einen Kamm gezogen werden, was eigentlich nicht über einen Kamm gezogen werden darf. Man stelle sich nur mal einen Hartz-IV-Antrag vor, der die Verhältnisse des Einzelnen noch genauer auslotet, um daraus dann einen - möglicherweise - gerechteren Bescheid zu erstellen. Wie lang soll ein solcher Antrag sein?
Wer soll ihn begreifen? Welche Bürokratie sollte ihn überprüfen? Schon der derzeitige Aufwand überfordert viele.
Die Bundesregierung hat gestern versprochen, diesen Anforderungen zügig gerecht zu werden. Dann mal los! Bis zur nächsten Verfassungsklage. Besser wäre es, sich zunächst einmal auf den offensichtlichen Kardinalfehler der Hartz-Gesetze zu beschränken, die wurstige Behandlung der Kinder. Wobei es eben nicht damit getan ist, die Regelsätze für Minderjährige aufzustocken.
Wo diese Art von Mehrausgaben im Zweifel landen, haben die Herren Buschkowsky und Thilo Sarrazin sehr undiplomatisch, aber doch zutreffend beschrieben. Kinder, Jugend, Bildung, das sind die Prioritäten, die die Verfassungsrichter dieser und vermutlich auch noch der nächsten Regierung aufgelistet haben.
Diesem Auftrag nachzukommen, das steht außer Zweifel, wird den Staat, den Steuerzahler zusätzliches Geld kosten. Und Geld ist derzeit knapp. Zwei weitere Schlüsse sollten Union und FDP aus dieser banalen Erkenntnis ziehen:
1. Einer Steuerreform, die dem Staat Einnahmen nimmt, hat das Verfassungsgericht gestern einen Riegel vorgeschoben. Sie wäre - jetzt erst recht - mit der ab 2011 im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse nicht zu vereinbaren. Sie wäre fahrlässig.
2. Höhere Regelsätze für erwachsene Hartz-IV-Empfänger sind ebenfalls nicht finanzierbar. Mehr Transparenz ja, mehr Ausgaben nein - auch das wäre eine richtige Lehre aus dem Karlsruher Richterspruch.
Quelle: Berliner Morgenpost vom 10. Februar 2010
Gregor Gysi zum Karlsruher Grundsatzurteil zu den Hartz IV-Regelsätzen:
"Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt", erklärt Gregor Gysi zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
"Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht existenzsichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt", so Gregor Gysi von der Fraktion die Linke.
Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE führt weiter aus: "Es ist ein historisches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder/Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen. Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt. Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen.", sagte Gregor Gysi.
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