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Dienstag, 2. März 2010

Bundesverfassungsgericht : Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 11/2010 vom 2. März 2010


Urteil vom 2. März 2010
1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08


Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung
nicht verfassungsgemäß


Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und
gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG
gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch
das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21.
Dezember 2007.

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