Donnerstag, 29. Dezember 2011

Deutsch-türkisches Doppelbesteuerungsabkommen in türkischem Gesetzblatt veröffentlicht

Deutsch-türkisches Doppelbesteuerungsabkommen in türkischem Gesetzblatt veröffentlicht

Köln, 28.12.2011: Das am 19. September in Berlin durch Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und seinen türkischen Amtskollegen Mehmet Şimşek unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei (Doppelbesteuerungsabkommen) wurde am gestrigen 28. Dezember 2011 im türkischen Gesetzblatt unter der Gesetznummer 6263 veröffentlicht.

Nach seiner Ratifizierung in beiden Ländern wird das Abkommen in Kraft treten und rückwirkend ab dem 01.01.2011 anzuwenden sein. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen ersetzt ein Abkommen aus dem Jahr 1985, das nach seiner Kündigung noch bis zum 31. Dezember 2010 anzuwenden war. Eine Ratifizierung auf deutscher Seite wird Mitte 2012 erwartet.

Die Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer hat sich wiederholt für die Beschleunigung des Verfahrens zur Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommens eingesetzt. Das Abkommen lehnt sich größtenteils an das OECD-Musterabkommen an und sein Inkrafttreten wird die deutsch-türkischen Wirtschaftsbeziehungen fördern, indem Doppelbesteuerungen abgebaut werden.

Weitere Informationen zum Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen unter:


Der Text des Doppelbesteuerungsabkommens ist einsehbar unter: 

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