Donnerstag, 4. Februar 2010

Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht

Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht

Am 9. Februar 2010 wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine Entscheidung zu den Regelleistungen verkünden. Das Gericht überprüft die Höhe der Erwachsenen- und der Kinderregelleistung mit Blick auf die Menschenwürde, das Sozialstaatsgebot, die Möglichkeit der Öffnung der Regelleistung für individuelle Bedarfe und die Bemessungsmethode für nichts Geringeres, als das soziakulturelle Existenzminimum.

Gleichzeitig geht es um einen sozialpolitischen Skandal: Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat die Regelleistungen ganz bewusst zu niedrig bemessen, um den Druck zu erhöhen für Niedriglöhne unter schlechten Arbeitsbedingungen zu arbeiten. Mit der Neubemessung der Regelleistung wurde „Hartz IV-Kindern” der wachstumsbedingte Bedarf aberkannt. Mit der Folge, dass ihre Zukunft, Ausbildung und materielle Teilhabe durch planmäßige Unterfinanzierung aufs Spiel gesetzt wurde.

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