Mittwoch, 10. Februar 2010

AFP: Karlsruhe verhandelt erneut über Luftsicherheitsgesetz

AFP: Karlsruhe verhandelt erneut über Luftsicherheitsgesetz

Karlsruhe — Das Luftsicherheitsgesetz steht gerade erneut vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand. Vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe begann um 10 Uhr die mündliche Verhandlung über die Normenkontrollanträge von Bayern und Hessen gegen das Gesetz. Dabei geht es letztlich auch um die Frage des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren.

Im Februar 2006 hatte das Verfassungsgericht die in dem Gesetz vorgesehene Ermächtigung, im Notfall eine entführte Passagiermaschine abzuschießen, für verfassungswidrig erklärt. Bayern und Hessen beklagen nun, dass das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet wurde. Damit muss sich nun das Verfassungsgericht befassen.

Die beiden unionsgeführten Bundesländer streben aber vor allem eine Grundgesetzänderung an. Die Regelungen im Luftsicherheitsgesetz hätten keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann im Vorfeld der Verhandlung. Bayern fordere eine Grundgesetzänderung, die sich nicht auf Minimalregelungen beschränken dürfe. Vielmehr sei auch der Einsatz der Bundeswehr zum Schutz ziviler Objekte bereits bei terroristischen Bedrohungen sowie bei Angriffen von See her zu regeln.

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