Was ist neu? Gesetzliche Neuregelungen zum 1. August | ||||
Mit der Bankenabgabe soll die Kreditwirtschaft künftig Restrukturierungs- und Abwicklungs-Maßnahmen von in Schieflage geratenen systemrelevanten Banken selbst finanzieren. Rettungsmaßnahmen zu Lasten des Steuerzahlers wird es nicht mehr geben. Die Institute sollen mit der Bankenabgabe pro Jahr etwa eine Milliarde Euro in den Fonds einbringen. Außerdem endet der subventionierte Steinkohlebergbau endgültig 2018 und es gibt Änderungen beim Vormundschafts- und Betreuungsrecht. | ||||
FinanzenRestrukturierungsfonds-Verordnung Mit der Bankenabgabe soll die Kreditwirtschaft künftig Restrukturierungs- und Abwicklungs-Maßnahmen von in Schieflage geratenen systemrelevanten Banken selbst finanzieren. Rettungsmaßnahmen bei Banken zu Lasten des Steuerzahlers wird es in Zukunft nicht mehr geben. Am 26. Juli 2011 ist die Rechtsverordnung zum Restrukturierungsfonds in Kraft getreten. Sie regelt Einzelheiten, etwa die Höhe der Abgabesätze, den Mindestbeitrag und das Erhebungsverfahren. Erstmals zum 30. September 2011 wird die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) die jährliche Bankenabgabe bei allen Kreditinstituten in Deutschland erheben. Die Beiträge fließen in den bei der FMSA eingerichteten Restrukturierungsfonds. Sollte eine systemrelevante Bank in eine Krise geraten, werden notwendige Abwicklungs- oder Restrukturierungsmaßnahmen aus den Mitteln des Restrukturierungsfonds finanziert. Die Institute sollen mit der Bankenabgabe pro Jahr etwa eine Milliarde Euro in den Fonds einbringen. Das Beitragsaufkommen wird jedes Jahr neu bestimmt: Die Abgabesätze orientieren sich dabei am Geschäftsvolumen, der Risikoausrichtung und der Vernetzung des jeweiligen Instituts - also an den sogenannten systemischen Risiken. Die Bankenabgabe soll somit auch bewirken, dass die Branche diese systemischen Risiken reduziert. Mehr Informationen: Bundeskabinett beschließt Restrukturierungsfonds-Verordnung Subventionierter Steinkohlebergbau endet definitiv 2018 Das Steinkohlefinanzierungsgesetz, das am 15.07. 2011 in Kraft getreten ist, regelt das Auslaufen der Steinkohlesubventionierung in Deutschland bis zu Jahr 2018. Bis dahin werden Steinkohleförderung und -subventionierung weiter reduziert. Die verbliebenen fünf deutschen Bergwerke erhalten bis 2018 Schließungsbeihilfen und Beihilfen für Altlasten. Gleichzeitig erhalten ältere Bergleute weiterhin ein Anpassungsgeld. Die Europäische Kommission hat für die erneute Genehmigung der Beihilfen bis 2018 ein unumkehrbares Stilllegungsdatum für die Bergwerke vorausgesetzt. Die Neuregelung gilt seit dem 1. Januar 2011. Damit blieb für die ursprünglich für 2012 vorgesehene Überprüfung des deutschen Steinkohlekompromisses von 2007 kein Spielraum. Ab 2018 gibt es keine Steuergelder mehr für die Aufrechterhaltung von unrentablem Steinkohlebergbau - in Deutschland und der ganzen EU. Mehr Informationen: Aus für Steinkohlesubventionen in 2010 JustizÄnderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Seit dem 6. Juli 2011 sorgt das neue Gesetz sorgt für mehr persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind. Der Vormund trifft in Fällen, in denen Eltern das Sorgerecht verlieren, alle wichtigen Entscheidungen für das Kind. Ein Amtsvormund soll höchstens 50 Mündel betreuen und einmal monatlich Kontakt mit dem Kind oder Betreuten aufnehmen. Mehr Informationen: Bundesrat billigt Reform des Vormundschaftsrechts Änderung des Umwandlungsgesetzes Mit dem neuen Umwandlungsgesetz werden Unternehmen von überflüssigen bürokratischen Regelungen befreit und finanziell entlastet. Seit dem 15. Juli 2011 erlaubt das Gesetz bei der Umstrukturierung z.B. von Aktiengesellschaften eine vereinfachte Vorbereitung der Hauptversammlung, die über eine Umwandlung beschließen soll. Den Aktionären können Unterlagen auf elektronischem Wege zugestellt werden; es besteht die Möglichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten. Mehr Informationen: Entlastung der Wirtschaft - Bundestag beschließt Änderung des Umwandlungsrechts
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Mittwoch, 27. Juli 2011
Was ist neu? Gesetzliche Neuregelungen zum 1. August
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