Samstag, 31. Juli 2010
Bundespräsident Christian Wulff: "Deutschland nimmt Abschied von den Opfern des tragischen Unglücks bei der Love-Parade in Duisburg "
In diesen Stunden nehmen wir Abschied von den Opfern des tragischen Unglücks bei der Love-Parade in Duisburg. Als Vater bin ich in Gedanken ganz besonders bei den Familien, die einen so schweren Verlust zu erleiden haben.
Trauerarbeit braucht Gemeinschaft. Seelischen Beistand zu leisten, ist in dieser schwierigen Situation das Gebot der Stunde. Aber auch in der kommenden Zeit gilt es, niemanden allein zu lassen, der unserer Hilfe bedarf. Das gilt gerade auch für die Jugendlichen, die das Leid heute kaum fassen können. Viele von ihnen müssen sich zum ersten Mal mit dem Tod auseinandersetzen.
Ich danke den Helferinnen und Helfern, die am Tag des Unglücks und danach mit übergroßem Engagement am Ort des Geschehens waren. Ich danke den Seelsorgern, die jetzt die Angehörigen begleiten.
Meine Solidarität gilt auch der Region, vor allem den Menschen in Duisburg. Das Ruhrgebiet erlebt in diesen Tagen eine Phase des Verarbeitens und gemeinsamen Abschiednehmens. Daraus kann auch Verbindendes entstehen. Die Menschen an Rhein und Ruhr haben immer dann den Schulterschluss gezeigt, wenn es darauf ankam. Jetzt kommt es darauf an."
Bundeskanzlerin | Trauerfeier für die Opfer der Loveparade
Trauerfeier für die Opfer der Loveparade
Foto: REGIERUNGonline/Imo 21 Kerzen für die Opfer angezündetIn der Kirche nahmen Angehörige, Verletzte und Rettungskräfte Abschied von den Opfern. Als Zeichen menschlicher Liebe, in der die Toten leben, wurden 21 Kerzen entzündet, eine für jedes der Opfer, die bei oder nach der Massenpanik im Tunnel starben.
Infolge einer Massenpanik auf der Loveparade am vergangenen Samstag waren 21 Besucher in Duisburg ums Leben gekommen. Hunderte wurden verletzt. Seit dem Unglück ist in Nordrhein-Westfalen Trauerbeflaggung angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt gegen Unbekannt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Köperverletzung.
"Ein trauriger, schrecklicher Tag"
"Ich glaube, dass jetzt sehr intensiv untersucht werden muss, wie es dazu kam", hatte die Bundeskanzlerin bereits vergangenen Sonntag gefordert. Dies sei man den Opfern schuldig.
Foto: REGIERUNGonline/Imo Abschied nehmen in der Salvatorkirche"Die vielen jungen Menschen, die dort mit Freude an diesem Ereignis teilnehmen wollten, haben natürlich unglaublich schwierige Erfahrungen und schreckliche Erinnerungen", so Merkel weiter. Ein derartiges Unglück dürfe sich nicht wiederholen, betonte sie.
Auch die Eltern, die ihre Kinder zu so einer Großveranstaltung ließen, müssten sicher sein, "dass so etwas nie wieder passiert."
Trauerbekundungen auch aus dem Ausland
Auch ausländische Staatschefs hatten nach dem Unglück ihr Beileid ausgedrückt.
Trauerrede von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft beim Gottesdienst für die Opfer des Unglücks bei der Loveparade
Worte des Gedenkens von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft aus Anlass des Gottesdienstes für die Opfer des Unglücks bei der Loveparade
Bewegende Gedenkfeier für die Opfer der Loveparade
Bewegende Gedenkfeier für die Opfer der Loveparade
"Uns alle lässt das Geschehene nicht los", sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in einer bewegenden Gedenkfeier für die Opfer der Loveparade in Duisburg. Jede Katastrophe erschüttere und lasse uns die Frage nach dem "Warum" stellen. Für diese Katastrophe gelte das in besonderer Weise. Den Opfern, den Angehörigen, den vielen betroffenen Menschen "und nicht zuletzt uns selbst sind wir es schuldig, das Geschehene und Unfassbare lückenlos aufzuklären".
Ministerpräsidentin Kraft dankte den Helfern. Viele hätten bis an die Grenze ihrer Belastungsfähigkeit nahezu Übermenschliches geleistet. Die Angehörigen bat sie: "Öffnen Sie Ihre Herzen, für alle, die Ihnen Trost spenden wollen und Ihnen über den Verlust eines unersetzlichen, geliebten Menschen hinweg helfen möchten. Sie sind nicht allein."
Freitag, 30. Juli 2010
Abwahl/Abberufung der politisch Verantwortlichen an der Loveparade-Tragödie
Einwohnerantrag.pdf (application/pdf-Objekt)
Einwohnerantrag gem. § 25 GONW an den Rat der Stadt Duisburg
Abwahl/Abberufung der politisch Verantwortlichen an der Loveparade-Tragödie
Ich beantrage mit meiner Unterschrift, dass der Rat der Stadt Duisburg in einer eilends einzuberufenden Sitzung die notwendigen Verfahren zur:
- Abwahl von Oberbürgermeister Sauerland
- Suspendierung/Abberufung Sicherheitsdezernent Rabe
- Suspendierung/Abberufung Baudezernent Dressler
einleitet, um weiteren Schaden von der Stadt Duisburg abzuwenden.
Begründung:
Im Vorfeld der Genehmigung der Veranstaltung sind diverse Hinweise auf Sicherheitsmängel nicht beachtet und zu Gunsten des Veranstalters sogar bestehende Sicherheitsvorschriften eingeschränkt worden.
Dennoch haben der Oberbürgermeister und die Dezernenten nichts unternommen, die Veranstaltung zu untersagen/untersagen zu lassen oder zumindest die Öffentlichkeit auf die Risiken einer Teilnahme hinzuweisen.
Auch am Tag nach der Tragödie hielten es die politisch Verantwortlichen für angezeigt, die Opfer zu Tätern machen zu wollen, indem wahrheitswidrig unterstellt wurde, das Unglück ginge auf persönliches Fehlverhalten der jungen Leute und nicht etwa auf die unzureichend beachteten Sicherheitsvorkehrungen zurück.
Dabei steht im Ergebnis fest, dass ohne die „durchgepeitschte“ Genehmigung die Veranstaltung und damit auch deren dramatisches Ende nicht hätten stattfinden können.
Die wechselseitigen strafrechtlichen Schuldzuweisungen der Beteiligten, ob Stadtverwaltung, Veranstalter oder Polizei können und sollen Staatsanwaltschaft und Gerichte bewerten, aber die Einwohner Duisburgs und ihre Besucher haben ein Recht darauf, dass die politisch Verantwortlichen zur Konsequenz gezwungen werden, nachdem auch dies bislang von den Herren unterlassen wurde.
Vertreter der Unterzeichner:
Werner Huesken,
Banater Str. 17 a,
47178 DU
Peter Heß
c/o Mieterschutzbund Duisburg,
Universitätsstr. 35,
47051 DU
Donnerstag, 29. Juli 2010
AXA und Rainer Schaller richten Soforthilfe für Opfer der Loveparade ein
Axa und Rainer Schaller richten Soforthilfe für Opfer der Loveparade ein
Der Axa Konzern und Rainer Schaller richten Soforthilfe für Opfer der Loveparade ein Der AXA Konzern, Köln, und Rainer Schaller haben eine Soforthilfe für die Opfer der Loveparade und deren Angehörige eingerichtet. Zur Verfügung steht 1 Million Euro, die überwiegend der Versicherer, aber auch Rainer Schaller aus seinem Privatvermögen gemeinsam bereitstellen. Das Geld soll verwendet werden, um Betroffenen, die durch die tragischen Ereignisse am vergangenen Samstag in finanzielle Not geraten sind, sofort helfen zu können.
Schnelle Hilfe
"Wir arbeiten bereits seit Montag mit Hochdruck an einer solchen Lösung", erklärt Ingo Koch, Pressesprecher des AXA Konzerns. Auch wenn erste Gespräche mit der Stadt Duisburg in dieser Woche noch zu keinem konkreten Ergebnis geführt haben, hofft AXA weiterhin, andere Beteiligte wie die Stadt Duisburg oder auch das Land Nordrhein-Westfalen noch einbinden zu können. "Oberstes Ziel war für uns von Anfang an, unabhängig von dem Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen schnell zu helfen, wo Hilfe nötig ist."
Die Einrichtung der Soforthilfe durch AXA ist dabei nicht als rechtliches Schuldanerkenntnis zu verstehen und bedeutet in keiner Weise, den Ermittlungen vorzugreifen. Vielmehr geht es AXA und Rainer Schaller darum, im Interesse der Betroffenen nun tatsächlich Verantwortung wahrzunehmen - vollkommen unabhängig von der Klärung der Haftungsfrage. Aus diesem Grunde behält sich der Versicherer auch vor, nach Klärung der Haftung für geleistete Zahlungen später andere Verantwortliche in Regress zu nehmen. "Das bedeutet nicht, dass Betroffene dann das Geld zurückzahlen müssen. Wir werden einmal gezahlte Beträge nicht zurückfordern", betont Koch. Lediglich werden die Vorleistungen später auf mögliche Schadenzahlungen angerechnet.
Schaden schriftlich melden
Betroffene, die sich durch die tragischen Ereignisse bei der Loveparade in einer akuten finanziellen Notlage befinden, sollten möglichst schnell ihren Schaden unter Angabe entstehender oder bereits entstandener Kosten und mit einer Begründung schriftlich bei AXA anmelden, die die zentrale Abwicklung übernommen hat. Jeder Fall wird individuell geprüft. "Wir bitten alle Betroffenen, sich nur dann zu melden, wenn sie sich tatsächlich in einer finanziellen Notsituation befinden", so Friedhelm Martin, Leiter des Bereiches Schaden bei AXA. "Das Geld soll dort ankommen, wo es jetzt am dringendsten gebraucht wird. Hierbei denken wir in erster Linie an die Hinterbliebenen der Verstorbenen." Für alle anderen Betroffenen bemüht sich der Versicherer weiterhin um schnellstmögliche Klärung der Haftungsfrage, um zeitnah Lösungen zu schaffen.
Die Adresse für Schadenmeldungen an die Soforthilfe lautet
AXA Versicherung AG
Hauptverwaltung
Bereich Haftpflicht-Schaden
Stichwort "Soforthilfe Loveparade"
51171 Köln
Erforderliche Angaben: Name und Geburtsdatum des Opfers, Name, Anschrift und Telefonnummer des Absenders, Begründung und Informationen zur finanziellen Notsituation, Angabe der entstehenden oder entstandenen Kosten, Bankverbindung.
Mittwoch, 28. Juli 2010
Loverparade: Rede Minister für Inneres und Kommunales Ralf Jäger auf Pressekonferenz
Ministerium für Inneres und Kommunales NRW - Aktuelles
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihr Kommen. Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen, bevor wir zum Informationsteil der Pressekonferenz kommen. Es geht um die Erwartung, die Sie an diese Veranstaltung haben. Darum, wie wir als Landesregierung unsere Verantwortung wahrnehmen.
Und nicht zuletzt um die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, die damit verbunden sind, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Information und Offenheit hat.
Nach dieser Tragödie vom 24. Juli trauern die Angehörigen im In- und Ausland um die Menschen, die bei der Veranstaltung zu Tode gekommen sind. Noch immer liegen Verletzte in den Krankenhäusern. Die Menschen in Duisburg, im Land und weit darüber hinaus stehen unter Schock. Ich selbst bin Duisburger und habe deshalb auch privat mit vielen Freunden und Bekannten geredet.
Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Opfern und deren Angehörigen, unsere Hoffnung auf Genesung bei den Verletzten, unser Sorge und unser Mitgefühl bei denjenigen, die noch unter Schock stehen.
Die Stimmung ist die, dass es unerträglich ist, dass nicht gesagt wird, was wirklich passiert ist, was dazu geführt hat, dass wir Tote und Verletzte zu beklagen haben. Das war auch der Tenor in vielen Ihrer Kommentare. Und um es klar zu sagen – ich teile Ihre Einschätzung.
Was ich aber ebenso unerträglich finde, ist die Tatsache, dass Verantwortung auf Seiten des Veranstalters der Loveparade und der Stadt als Genehmigungsbehörde abgeschoben wird – und zwar bevor überhaupt alle Fakten bekannt sind.
Damit bin ich bei der Rolle von Herrn Wehe und mir hier heute. Wir wollen Ihnen die Informationen geben, die wir zum jetzigen Zeitpunkt vom Polizeipräsidium Duisburg haben. Dabei muss man berücksichtigen, dass noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen sind.
Angesichts von vielen hundert Augenzeugen, betroffenen Besuchern und Einsatzkräften können die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sein, zumal die Polizei Duisburg am Samstag als auch noch am Sonntag vorrangig damit beschäftigt war, die sichere Rückkehr von zehntausenden und die Rettungsmaßnahmen für viele Verletzte zu koordinieren bzw. zu begleiten. Insofern standen der Polizeibehörde Duisburg lediglich zwei Tage für ihren vorläufigen Bericht zur Verfügung.
Daraus folgt, dass sich weitere Sachverhalte und Zusammenhänge ergeben können. Wir werden daher heute viele, aber nicht alle Fragen an die Polizeiarbeit beantworten können, weil wir noch kein vollständiges und detailliertes Bild haben.
Aufgrund von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die in Strafverfahren münden könnten, dürfen wir einzelne Erkenntnisse nicht veröffentlichen, weil sie ermittlungsrelevant sein könnten. Wie sie wissen gelten bestimmte Regeln für die Information der Öffentlichkeit, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt. Wir dürfen und wollen die Ermittlungen nicht behindern. Dazu gehört, dass wir Videoaufnahmen der Polizei nicht zeigen dürfen. Aber als Kompromiss, um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, werden wir Ihnen einzelne Standbilder zeigen. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir uns an die Regeln der Staatsanwaltschaft halten. Dabei gehen wir an die Grenzen dessen, was uns rechtlich möglich ist.
Wie Sie bereits wissen, sind bei privaten Großveranstaltungen die Aufgaben auf drei Stellen verteilt
Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie der Loveparade liegt bei der zuständigen Kommune. Diese prüft den Antrag des Veranstalters und entscheidet über die Genehmigung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung im Veranstaltungsbereich hat ausschließlich der Veranstalter. Er muss mit seinen privaten Sicherheitskräften für die Sicherheit der Teilnehmer auf dem Veranstaltungsgelände sorgen und die Genehmigung der Stadt einhalten. Genauso wie bei Fußballspielen in Stadien und Open-Air-Konzerten.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass Sie weiterhin zu diesen beiden Aufgabenbereichen Stadt und Veranstalter befragen müssen.
Thema ist heute der dritte Aufgabenbereich, die Arbeit der Polizei:
Sie muss sicherstellen, dass die Besucher möglichst reibungslos und sicher über die öffentlichen Straßen und Wege auf das Veranstaltungsgelände gelangen können. Das heißt, die Polizei übernimmt die Kontrolle für den nicht abgesperrten Bereich außerhalb des Veranstaltungsgeländes.
Es hat sich im Laufe der Veranstaltung ergeben, dass der Veranstalter die Polizei zu Hilfe gerufen hat, weil das Geschehen auf dem Veranstaltungsgelände außer Kontrolle geriet.
Herr Dieter Wehe, der Inspekteur der Polizei, wird Ihnen nun zunächst den uns zur Zeit bekannten Ablauf des Geschehens darstellen:
Der Veranstaltungsbereich der Loveparade in Duisburg am 24.07.2010 umfasste das eigentliche Veranstaltungsgelände, den alten Güterbahnhof, die Rampen sowie den gesamten Bereich des Karl-Lehr-Brückentunnels zwischen den Sperrstellen des Veranstalters an der Düsseldorfer Straße (westliche Begrenzung) und Grabenstraße (östliche Begrenzung). An diesen beiden Einlassschleusen hatte der Veranstalter sog. Vereinzelungsanlagen eingerichtet. Diese Vereinzelungsanlagen standen in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters, wie auch die gesamte Zu- und Ablaufregelung der Besucher auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Mit diesen Anlagen sollte durch den Veranstalter der Zulauf der Besucher auf das Veranstaltungsgelände kanalisiert und gesteuert werden. Zudem fanden dort Kontrollen statt, um das Einbringen von Glasflaschen in den Veranstaltungsraum zu verhindern.
Für diesen gesamten Bereich war allein der Veranstalter für die sichere Durchführung der Loveparade verantwortlich. Für diese Aufgaben war der Einsatz von 1.000 Ordnern vom Veranstalter angekündigt; davon 150 in seinem Zuständigkeitsbereich auf der Karl-Lehr-Straße, einschließlich der Einlassschleusen, der Tunnelbereiche sowie der Rampen.
Die in diesem Bereich eingesetzte Polizei hatte ausschließlich ihre eigenen Aufgaben, wie z.B. Bearbeitung von Diebstählen, Fundsachen, Verhinderung von Körperverletzungen, allgemeine Hilfeleistungen etc. wahrzunehmen. Dazu hat die Polizei vier Hundertschaften auf dem Gelände eingesetzt und u. a. sechs mobile Wachen eingerichtet, um nicht erst im Bedarfsfall auf das Gelände gelangen zu müssen.
Daneben hat die Polizei vorsorglich Kräfte im Raum bereitgestellt, um im Bedarfsfall den Veranstalter auf Ersuchen unterstützen zu können.
Insgesamt hatte die Polizei in Duisburg im Schichtdienst ca. 4.000 Polizeibeamte für das gesamte Wochenende und das ganze Stadtgebiet eingesetzt; der Bundespolizei standen weitere 1.300 Polizeibeamte für ihren Aufgabenbereich zur Verfügung.
Die Polizei Duisburg hat im Vorfeld der Veranstaltung Sicherheitsbedenken für den nicht zu ihrem Verantwortungsbereich gehörenden Tunnel und Rampenbereich vorgetragen. Diese Bedenken haben die zuständige Genehmigungsbehörde, also die Stadt Duisburg, und der Veranstalter entgegen genommen. Sie haben entsprechende Änderungen der von ihnen erarbeiteten und zu verantwortenden Sicherheitskonzeption angekündigt und zugesagt.
Die Stadt Duisburg ist zuständige Genehmigungsbehörde für die Love-Parade. Der Polizei wurde die Genehmigung erst am Samstagmorgen, also am Veranstaltungstag, auf eigenes Verlangen übergeben. Auch auf Nachfrage vom Freitag erhielt die Polizei die Genehmigung nicht. Erst Samstagmorgen hat sich die Polizei die Genehmigung durch ihren Verbindungsbeamten beim Stab der Feuerwehr übermitteln lassen.
Die Genehmigung der zuständigen Stadt Duisburg sieht eine maximal zulässige Auslastung der eigentlichen Veranstaltungsfläche, also des ehemaligen Güterbahnhofes, von 250.000 Personen vor. Zudem gestattet diese eine Unterschreitung der eigentlich gesetzlich vorgesehenen Breite und Länge der notwendigen Rettungswege.
Sachverhalt
Nach der Planung des Veranstalters sollte das Veranstaltungsgelände gegen 11.00 Uhr - bei Bedarf bereits um 10:00 geöffnet werden. Tatsächlich hat dieser das Gelände erst um 12.04 Uhr vollständig geöffnet. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich bereits große Rückstaus an den Einlassschleusen gebildet, die gerade durch die frühere Öffnung vermieden werden sollten. Der Grund dafür waren nach Feststellungen der Polizei in Duisburg noch andauernde Planierarbeiten im eigentlichen Veranstaltungsbereich.
Bei der personellen Besetzung der Vereinzelungsanlagen musste zu Beginn mehrfach durch die Polizei beim Veranstalter darauf hingewiesen werden, die Sperrstellen so zu besetzen, dass die zugesagte maximale Durchlaufmenge von 30.000 pro Stunde pro Schleuse auch tatsächlich ermöglicht wurde.
Nach Feststellung des Veranstalters bildete sich im Bereich des Rampenkopfes, unmittelbar an der Floatstrecke, ein Rückstau durch Zuschauer, obwohl sich auf dem Veranstaltungsgelände noch ausreichend freie Flächen befanden. Nach den Erkenntnissen der Polizei Duisburg bildete sich der Rückstau durch Zuschauer, die am Kopf der Rampe stehen blieben, um von dort die Float-Parade zu verfolgen.
Obwohl nicht in ihrer Verantwortung, hatte die Polizei im Vorfeld der Veranstaltung auf zu erwartende Probleme im Bereich des Rampenkopfes besonders hingewiesen. Der Veranstalter hatte auf seine Erfahrungen aus den zurückliegenden Loveparades verwiesen und den Einsatz der Pusher zugesagt und zugleich erklärt, dass die entgegen des Uhrzeigersinns fahrenden Floats, also die Musiksattelschlepper, die Teilnehmer in den Veranstaltungsraum mitziehen würden.
Warum eine mögliche Beeinflussung der Besucher zum Beispiel durch Umlenken der Floats nicht stattgefunden hat, obwohl diese per Funk miteinander in Verbindung standen, ist nicht erklärlich. Auch Lautsprecherdurchsagen über die Floats zur besseren Verteilung der Besucher auf dem Gelände haben nicht stattgefunden.
Die vom Veranstalter zugesagten Ordner, die die Menschen beim Erreichen des Rampenkopfes aufnehmen und entlang der Strecke der Floatparade weiterleiten sollten, sog. Pusher, haben ihre Aufgabe nicht erfüllt. Tatsächlich verblieb dort eine größere Menschenmenge, die sehr rasch zu einem Rückstau führte. Dem Veranstalter gelang es entgegen seiner Zusage nicht, die Menschen auf die freie Fläche zu bewegen und den Rückstau aufzulösen. Deshalb hat der Veranstalter die Polizei um 15.30 Uhr um Unterstützung gebeten.
Dazu hat der im Tunnel- und Rampenbereich verantwortliche Leiter des Ordnerdienstes den zuständigen Abschnittsführer der Polizei, der sich seit 14.00 Uhr am Ort befand, persönlich angesprochen. Dem Leiter stand darüber hinaus durchgängig ein Verbindungsbeamter der Polizei zur Verfügung. Auf Wunsch des Veranstalters sollte die Polizei bei der Errichtung einer Ordnerkette auf halber Höhe der Rampe unterstützen. Der Veranstalter befürchtete mit eigenen Ordnungskräften den Rückstau nicht aufzulösen zu können.
Es bestand eine klare Absprache Sperrmaßnahmen der Polizei zur Unterstützung der Ordner im Bereich der Rampe und zeitgleich Schließung der Eingangsschleusen durch den Veranstalter um dadurch weiteren Zulauf zur Rampe zu unterbrechen. Zusätzlich wollte der Veranstalter mit sog. Pushern den Stau am oberen Rand der Rampe aufzulösen. Der Veranstalter hat die Ordner um 15:46 Uhr angewiesen, das Konzept umzusetzen, insbesondere die Tunnel zu sperren.
Wie wir heute wissen, wurde dieser Auftrag vom Veranstalter nicht umgesetzt. Warum, trotz verbindlicher Absprache und der Übermittlung des Auftrags durch den Veranstalter an die Ordner im Beisein des polizeilichen Abschnittsleiters diese Anweisung durch die Ordner nicht umgesetzt wurde, ist nicht bekannt.
Am ostwärtigen Zugang, also an der Grabenstraße, wurden nur kurzfristige Sperrungen vorgenommen. Am westlichen Zugang wurden vorhandene Absperrungen durch die Ordner des Veranstalters um 16:31 Uhr geöffnet, um einem Rettungstransportwagen die Durchfahrt zu ermöglichen. Dieses Zaunelement wurde nicht sofort wieder geschlossen. Zusätzlich wurde um 16:36 Uhr ein weiteres Zaunelement entfernt, wodurch sich der Zulauf der Teilnehmer in Richtung der Tunnel nochmals erheblich erhöhte. Offenbar erst nach Hinweis der Polizei wurden die entfernten Zaunelemente durch die Ordner um 16:40 Uhr wieder eingesetzt.
Die Polizei hat mit den ihr zur Verfügung stehenden Kräften alles getan, um die Lage in den Tunneln und an der Rampe zu stabilisieren. Dazu hat sie die zur Verfügung stehenden Polizisten eingesetzt, um die Maßnahmen des Veranstalters zu unterstützen.
Nach Abstimmung und zur Unterstützung der Ordner wurden Polizeibeamte jeweils in den Tunneln als auch auf der Rampe eine Polizeikette eingesetzt. Weitere polizeiliche Sperren im Bereich der Rampe gab es nicht. Da der Veranstalter entgegen seiner eigenen Anordnung den Zulauf in die Tunnel nicht begrenzte, also die Zugänge nicht sperrte, sondern wie oben bereits gesagt sogar am westlichen Zugang den Zulauf erhöhte, mussten die polizeilichen Maßnahmen auf Grund der nachdrängenden Menschenmenge und des sich ständig erhöhenden Drucks aufgegeben werden. Zudem gelang es dem Veranstalter nicht wie angekündigt, den Rückstau am oberen Ende der Rampe aufzulösen. Hierdurch kam es zu weiteren Zulauf durch Zuschauer, die den Veranstaltungsort bereits wieder verlassen wollten.
Bereits zuvor hatte die Polizei um 15.45 Uhr darauf hingewirkt, dass zur Entlastung der Tunnelbereiche die zweite Rampe, die ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt als Ausgang vorgesehen war, durch den Veranstalter für anreisende Teilnehmer geöffnet wird. Ob die für diesen Bereich zugesagten 150 Ordner tatsächlich vor Ort waren, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Festzustellen ist jedenfalls, dass die vorhandenen Ordner nicht ausreichten.
Dazu zitiere ich aus dem Sicherheitskonzept des Veranstalters vom 28.06.2010:
Zur Publikumssteuerung (crowd handling) sind im gesamten Eingangs-Tunnelbereich ca. 100 Sicherheitskräfte des Veranstalters im Einsatz. Sie führen nicht nur die Sicherheitskontrollen an den Einlassschleusen durch, sondern überwachen auch den Publikumsfluss im Eingangsbereich. Sollte e s zu Stauungen oder Pfropfbildung kommen, fordern sie die statischen Besuchergruppen auf, weiter zu gehen. Im mittleren Tunnelbereich (auf Höhe der Haupteingangsrampe) befindet sich die Security-Abschnittsleitung, die für die Eingangsbereiche zuständig ist. Von hieraus wird ständig die Eingangssituation überwacht und kontrolliert. Sollten sich Rückstauungen vom Veranstaltungsgelände bis zum Tunnel abzeichnen, wird hier umgehend die temporäre Sperrung der Einlassschleusen veranlasst. [Zitat Ende]
Gegen 17:02 Uhr wurden der Polizei erste Opfer auf der Rampe gemeldet. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die bereits große Menschenmenge im unteren Drittel der Rampe und in den Tunneln durch weiteren Zulauf von allen Seiten extrem zusammengedrängt. Bereits vorher hatten Besucher begonnen, über Lichtmasten und einen Containern in den oberen Veranstaltungsbereich zu gelangen. An der westlichen Seite der Rampe wurde der Absperrzaun, der eine Treppe sicherte, umgerissen. Eine große Anzahl von Besuchern nutzte die jetzt frei zugängliche Treppe, um in den oberen Bereich zu gelangen. Mehr und mehr Menschen drängten daraufhin in Richtung dieser Treppe. Dadurch erhöhte sich in diesem engen Bereich der Druck nochmals erheblich.
Nach Erkenntnissen der Polizei ist zu befürchten, dass inzwischen am Boden liegende Zaunelemente zur Stolperfalle wurden. Ausschließlich im dem Bereich direkt am Fuß der Treppe erhöhte sich der Druck so stark, dass es zu Todesopfern kam. Die 14 unmittelbar Getöteten wurden in diesem Bereich aufgefunden. In den Tunneln kam es zu keinen Todesopfern. Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass alle Todesopfer in der Menschenmenge erstickt sind.
Die bisherigen Feststellungen der Polizei lassen unterschiedliche Motivlagen erkennen. Einerseits haben Menschen offenbar versucht, dem sich aufbauenden Druck zu entkommen, andere wollten dadurch wohl schneller auf das Gelände gelangen.
Minister:
Nach dem schrecklichen Ereignis haben die Rettungsmaßnahmen sehr gut funktioniert. Dies gilt für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Rettungsdiensten. Die vorbereiteten Rettungskonzepte haben sich bewährt. Alle haben natürlich gehofft, dass sie die eingeübten Maßnahem nie werden anwenden müssen. Dafür danke ich allen Einsatzkräften, sie haben in einer sehr belastenden Situation umsichtig und besonnen den Menschen geholfen.
Nur durch das beherzte Eingreifen von Polizeibeamten und Rettungskräften konnte noch schlimmere Folgen vermieden und den Verletzten schnell geholfen werden.
Dafür danke ich allen Einsatzkräften.
Den Angehörigen, Verletzten und Einsatzkräfte helfen wir, mit dieser extrem belastenden Situation umzugehen.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führt die Polizei in Köln, die Nachbereitung des Einsatzes erfolgt durch das Polizeipräsidium Essen. Diese Entscheidungen habe ich vorsorglich getroffen, um jeden Zweifel an der Neutralität von vornherein auszuschließen.
Wir prüfen nun, welche Konsequenzen aus dem Ereignis zu ziehen sind. Dazu werden sowohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als auch die Ergebnisse der bereits angeordneten Einsatznachbereitung maßgebliche Hinweise geben.
Ich werde diese Erfahrungen gemeinsam mit meinen Kollegen in der Innenministerkonferenz auswerten und auf mögliche Konsequenzen für zukünftige Veranstaltungen prüfen.
Wir müssen alles tun, damit sich solch tragische Ereignisse zukünftig nicht wiederholen können.
Meine Damen und Herren,
Aus den Schilderungen ergibt sich ein deutlich klareres Bild der Phase in der die Menschen auf dem Veranstaltungsgelände gestorben sind.
Wir haben gehört, dass der Veranstalter die Vorgaben seines Sicherheitskonzepts nicht eingehalten hat. Und dass dadurch eine Situation entstanden ist, dass der Veranstalter die Polizei um Hilfe rief, um auf dem Veranstaltungsgelände die Gefahrenabwehr zu übernehmen. Es wird natürlich zu klären sein, warum die Anweisungen des Sicherheitsbeauftragten des Veranstalters durch die Ordner des Veranstalters an den Einlassschleusen nicht umgesetzt wurden.
Wir werden auch klären müssen, warum die Polizei das Sicherheitskonzept erst so spät erhalten hat. Sie war eingebunden in die Vorgespräche. Sie ging davon aus, dass die wesentlichen Bedenken umgesetzt wurden. Aber eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen einer Stadt als Genehmigungsbehörde und ihrer Polizei stelle ich mir anders vor.
Es stellen sich immer noch viele Fragen und die dringendste ist sicherlich die, wie sich solche Tragödien im Vorfeld vermeiden lassen.
Es wäre vorschnell und falsch pauschal zu sagen, dass bei privaten Großveranstaltungen die Polizei die komplette Sicherheit übernehmen soll.
Wir haben es hier mit einer bundeseinheitlichen Regelung zu tun, deshalb werde ich die Vorgänge von Duisburg auch auf der Innenministerkonferenz thematisieren.
Dienstag, 27. Juli 2010
Dr. Motte: Sicherheit hat Priorität - morgenmagazin - ZDFmediathek - ZDF Mediathek
"Eine Menschenmasse hat eine Eigendynamik", so der Erfinder der Loveparade Matthias Roeingh, alias Dr. Motte. 15mal war die Loveparade in Berlin und dabei "stand immer Sicherheit im Vordergrund." mehr auf zdf.de / heute.de
Montag, 26. Juli 2010
Stadt Duisburg - Persönliche Stellungnahme von Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland zum Loveparade-Unglück am 24. Juli
Ich kann das Geschehene nicht ungeschehen machen. Dies ist eine unfassbare Tragödie und wir sind nicht in der Situation, behaupten zu können, das Leid der Opfer und der Angehörigen auch nur ansatzweise nachvollziehen zu können. Ich kann erahnen, wie nah hier Wut und Trauer beieinander liegen.
Es gibt bohrende und drängende Fragen, auf die nun Antworten gefunden werden müssen. In einer eigens einberufenen Verwaltungsvorstandskonferenz habe ich daher alles Erforderliche veranlasst, um die Arbeit der ermittelnden Behörden uneingeschränkt zu unterstützen.
Doch die notwendige Aufarbeitung des Unglücks spiegelt natürlich nur eine Seite wider. Die Frage, ob wir uns etwas vorzuwerfen haben, beschäftigt mich ganz persönlich, lässt mich nicht ruhen. Die in diesem Zusammenhang genannte Forderung nach einem Rücktritt als Oberbürgermeister Duisburgs kann ich nachvollziehen. Und dennoch müssen wir uns die Zeit nehmen dürfen, zunächst die schrecklichen Geschehnisse aufzuarbeiten.
Ich will mich ausdrücklich auch an die Angehörigen der Verstorbenen wenden und auch an diejenigen, die Kinder, Verwandte und Freunde verloren haben oder die verletzt wurden:
Es tut mir unendlich leid. Ihr Schmerz ist nicht teilbar. Ich weiß, dass Sie von mir Antworten erwarten. Ich kann Ihnen diese heute nicht geben. Aber ich werde Ihnen diese geben, sobald sie vorliegen. Die Stadt trauert mit Ihnen, auch ich ganz persönlich. Ich bin in Gedanken bei Ihnen."
Sonntag, 25. Juli 2010
Freitag, 23. Juli 2010
Donnerstag, 22. Juli 2010
Staatsbesuch von Bundespräsident Christian Wulff in der Schweiz
www.news.admin.ch -
Bern, 22.07.2010 - Bundespräsidentin Doris Leuthard wird im September in Bern den deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff zu einem Staatsbesuch empfangen. Sie hatte ihn unmittelbar nach seiner Wahl in die Schweiz eingeladen und rasch eine positive Antwort erhalten. Christian Wulff erklärte sich bereit, den noch mit seinem Vorgänger vereinbarten Termin für den Staatsbesuch zu übernehmen.
Die Schweiz und Deutschland unterhalten enge und freundschaftliche Beziehungen. In ihrem Präsidialjahr hat sich Doris Leuthard bereits zweimal mit der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel getroffen. Die Schweizer Bundesräte pflegen regelmässige Kontakte mit den entsprechenden deutschen Fachministern. Der letzte Staatsbesuch eines deutschen Bundespräsidenten in der Schweiz, jener von Johannes Rau, liegt 10 Jahre zurück und fand im Mai 2000 statt.
Adresse für Rückfragen:
Evelyn Kobelt, Pressesprecherin EVD, Tel. +41 31 322 20 59; Mobile +41 79 301 71 72Herausgeber:
- Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
- Internet: http://www.evd.admin.ch
Montag, 19. Juli 2010
Mittwoch, 14. Juli 2010
Montag, 12. Juli 2010
Termine der Bundeskanzlerin vom 12. bis 19. Juli 2010
Bundeskanzlerin | Startseite
Kalender der Kanzlerin
Kalenderwoche vom 12.7.2010 - 19.7.2010
Besuch im Kanzleramt
12. Juli 2010
Heute empfängt Angela Merkel die "Bundeskanzler-Stipendiaten" 2009 / 2010 der Alexander von Humboldt-Stiftung. An dem Stipendiaten-Programm nehmen dreißig zukünftige Führungskräfte aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Russland und China teil.
Preisverleihung im Kanzleramt
13. Juli 2010
Heute Mittag wird Angela Merkel vom Vorsitzenden der dänischen Europabewegung, Erik Boel, zur "Europäerin des Jahres 2010" ausgezeichnet. Der Preis ist in Dänemark die höchste Anerkennung für europäisches Engagement.
Am Nachmittag hält die Bundeskanzlerin zur Eröffnung des Weltfest des Pferdesports CHIO 2010 in Aachen eine Ansprache.
Kabinett
14. Juli 2010
Am Morgen leitet die Bundeskanzlerin, wie üblich, die Sitzung des Bundeskabinetts.
Anschließend bricht Angela Merkel zu ihrer Reise nach Russland, China und Kasachstan auf.
Deutsch-Russische Regierungskonsultationen
15. Juli 2010
Heute nimmt die Bundeskanzlerin an den 12. deutsch-russischen Regierungskonsultationen und dem Petersburger Dialog teil.
Gegen Nachmittag reist Angela Merkel nach China weiter.
Auf Reisen
16. Juli 2010
Die Bundeskanzlerin nimmt heute weitere Termine auf ihrer Reise wahr.
Auf Reisen
17. Juli 2010
Die Bundeskanzlerin nimmt auch heute weitere Termine auf ihrer Reise wahr.
Rückkehr nach Berlin
18. Juli 2010
Angela Merkel reist heute zurück nach Berlin.
Der aktuelle Videopodcast der Kanzlerin
Den Video-Podcast: Wirtschaftsbeziehungen intensivieren finden Sie unter:
http://www.bundeskanzlerin.de/nn_707282/Content/DE/Podcast/2010/2010-07-10-Video-Podcast/2010-07-10-video-podcast.html>
Berichte, Reden, Interviews und mehr unter:
http://www.bundeskanzlerin.de
Samstag, 10. Juli 2010
Freitag, 9. Juli 2010
Donnerstag, 8. Juli 2010
Mittwoch, 7. Juli 2010
Chefredakteur zum Professor berufen
Der Chefredakteur der deutschen Ausgabe des VersicherungsJournals, Dr.
Beenken (42) ist gelernter Versicherungskaufmann und seit 23 Jahren in und für die Branche tätig. Zu den beruflichen Stationen zählen Tätigkeiten in der Rück- und der Erstversicherung, darunter als angestellte und als selbstständige Führungskraft im Versicherungsvertrieb, dieTätigkeit als Verlags- und Vertriebsleiter in einem Fachverlag sowie als freiberuflicherVersicherungsjournalist und Publizist. Seit 2004 ist Beenken als Autor und Chef vom Dienst, seit 1.1.2005 als Chefredakteur des VersicherungsJournals tätig.
Mit der neuen Aufgabe will Beenken den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis vertiefen, den er im Rahmen seiner fachpublizistischen Tätigkeit und als Lehrbeauftragter an Fachhochschulen stets gesucht hat. „Mein Herz schlägt weiter für den Vertrieb“, so Beenken, „und der braucht dringend qualifizierten Fach- und Führungsnachwuchs, um den stark gestiegenen beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können.“
Das duale Studium Versicherungswirtschaft wird ab dem Wintersemester 2010/2011 in Zusammenarbeit mit Versicherungs- und Vermittlerunternehmen aus Dortmund und Münster und dem Dortmunder Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) angeboten. Das besonders praxisorientierte duale Studium ermöglicht es, sowohl den Ausbildungsabschluss als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen als auch den akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) in insgesamt sieben Semestern Studienzeit zu erreichen.
Bild zur redaktionellen Verwendung
Ein Bild von Dr. Matthias Beenken kann heruntergeladen werden von der Seite http://www.versicherungsjournal.de/images/m_beenken.jpg
Kontakt;
Dr. Matthias Beenken
Telefon +49 (0)2327 994483
E-Mail m.beenken@versicherungsjournal.de
Opel-Chef Reilly im neuen stern: "Die letzte Zeit war traumatisch für die Belegschaft" - Kampfansage an VW
Hamburg (ots) - Opel-Chef Nick Reilly will den Rüsselsheimer Autobauer wieder zur Aktiengesellschaft machen. "Eine Firma von Opels Größe sollte eine AG sein", sagt Opel-Chef Nick Reilly in einem Interview in der neuen, am Donnerstag erscheinenden Ausgabe des Hamburger Magazins stern. "Am liebsten noch in diesem Jahr" will Reilly das Tochterunternehmen von General Motors wieder in eine AG nach deutschem Recht umwandeln. Erst im Jahr 2005 war die Adam Opel AG nach über 70 Jahren in eine GmbH verwandelt worden, um dem Mutterkonzern mehr Mitsprache bei Entscheidungen einzuräumen.
Der gebürtige Waliser will mit der Rückumwandlung die Eigenständigkeit der Marke Opel wieder betonen und die Mitarbeiter motivieren. "Die letzte Zeit war traumatisch für die Belegschaft", sagt Reilly. Es sei zu viel in Amerika entschieden worden, gerade bei neuen Automodellen. Das sei nun anders: "Jedes Opel-Modell muss nun vom Entwicklungszentrum hier freigegeben werden."
Auch auf viele der amerikanischen Führungskräfte bei Opel will Reilly künftig verzichten: "Wir haben die Zahl der ausländischen Manager bei Opel bereits um 30 Prozent auf ein vernünftiges Maß gesenkt."
Bis 2014 soll Opel, so der 60-Jährige, pro Jahr wieder "1,6 oder vielleicht auch 1,7 Millionen Autos bauen". In diesem Jahr erwartet er etwa 1,2 Millionen produzierte Wagen. Der Konkurrenz macht Reilly im stern eine klare Kampfansage: "Wir müssen es mit Volkswagen aufnehmen können, wenn möglich sogar noch eine stärkere Marke haben. Und in Deutschland sollten wir in der Lage sein, höhere Preise als die Franzosen und die Koreaner zu verlangen."
Hermann Gröhe
Zu dem Beschluss des Haushaltsentwurfs im Bundeskabinett sowie dem Koalitionsvertrag von SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe:
Die christlich-liberale Bundesregierung hat mit ihrem heutigen Beschluss zum Haushalt 2011 und zur mittelfristigen Finanzplanung bewiesen, dass sie es mit dem Sparen Ernst meint. Wir erfüllen die Vorgaben der Schuldenbremse und sichern im Interesse unserer Kinder und Enkel Handlungsfähigkeit auch für die Zukunft.
Wir gehen damit konsequent den Weg der Konsolidierung, für den die Bundesregierung beim G20-Gipfel erfolgreich geworben hat. Über die Kontinente hinweg hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass konsequentes Sparen jetzt oberstes Gebot ist. Nur Frau Kraft und Frau Löhrmann scheint das nicht zu kümmern. SPD und Grüne machen mit ihrem Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen das, was sie am besten können, weil es bequem ist: finanzielle Wohltaten verteilen auf Kosten kommender Generationen. NRW droht mit diesen Plänen ein Haushaltsdesaster.
Das zeigt einmal mehr: Rot und Grün sind Weltmeister, wenn es um hemmungslose Ausgabenpolitik mit dem Füllhorn geht. Die Linkspartei, auf deren Unterstützung Rot-Grün in NRW schielt, wird es freuen. Doch die Zeche für diesen Linkskurs zahlen die Bürgerinnen und Bürger des Landes.
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle: "Haushalt konsolidieren und gezielt in die Zukunft investieren"
Datum: 7.7.2010
"Der heutige Kabinettsbeschluss ist der Beginn einer Zeitenwende. Viele Jahre wurde in Deutschland zu viel ausgegeben. Dann wurde viel über das Sparen geredet. Jetzt fangen wir wirklich an! Wir sparen konsequent, wir sparen intelligent, wir sparen fair. Das nutzt unserem Land und den zukünftigen Generationen. Das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt sich mit einem signifikanten Einsparbeitrag am Konsolidierungskurs der Bundesregierung." So äußerte sich der deutsche Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Haushalt.
Der Entwurf des Haushalts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für das Jahr 2011 beläuft sich auf insgesamt rund 6,056 Mrd. Euro (2010: rund 6,124 Mrd. Euro).
Gegenüber dem Soll 2010 sinkt der Haushalt 2011 um rund 67 Mio. Euro.
Für gezielte Investitionen in die Erforschung und Entwicklung zukunftsträchtiger Technologien (FuE) sind für 2011 zusätzliche Mittel von 206 Mio. Euro aus dem 12 Mrd.-Paket der Bundesregierung zur Stärkung von Forschung, Entwicklung und Bildung enthalten. Ohne diesen Aufwuchs für FuE/Bildung wäre das BMWi-Haushaltsvolumen gegenüber dem Vorjahr noch deutlicher (um etwa 4 %) zurückgegangen.
Haushalt wachstumsgerecht konsolidieren
Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise hat zu erheblichen Mindereinnahmen und Mehrausgaben geführt, die den Bundeshaushalt vor allem in den Jahren 2009 und 2010 belasten.
Die Erhöhung des Haushaltsdefizits des Bundes war unvermeidlich, um mit zielgerichteten Wachstumsimpulsen den Weg aus der Krise zu ebnen.
Inzwischen zeigt sich aber, dass die Wirtschaft wieder Fuß fasst. Die vorübergehenden konjunkturstützenden Maßnahmen sind deshalb mit dem Haushalt 2011 wie geplant behutsam zurück zu fahren, außerdem wird ein erster, substanzieller Schritt zur Umsetzung der neuen Schuldenregelung gemacht.
Das Risiko eines "Abwürgens" des Aufschwungs besteht dabei nicht, weil die im Jahre 2009 ergriffenen fiskalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung auch 2011 noch stabilisierend wirken werden.
Nach Überwindung der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise steht nun die Sanierung der öffentlichen Haushalte im Fokus: Solide Staatsfinanzen mit einer wachstumsfreundlichen Ausgaben- und Einnahmenstruktur ermöglichen ein stabiles und nachhaltiges Wachstum und beugen damit künftigen Belastungen vor.
Das BMWi führt alte Subventionen zurück. Förderprogramme werden evaluiert und - wenn nötig - umstrukturiert, um die Effizienz bei den Ausgaben zu steigern und die Programme passgenauer auszurichten.
In Zukunftstechnologien investieren
Bei aller Sparsamkeit erfordert eine nachhaltige Entfaltung der Wirtschaft aber auch gezielte Investitionen in zukunftsträchtige Technologien. Die zusätzlichen Mittel für Forschung und Entwicklung werden deshalb zu einem großen Teil in die Förderung von Innovationen in kleinen und mittelständischen Betrieben gelenkt.
Darüber wird mit der Elektromobilität eine zukunftsweisende Technologie unterstützt. Auch in den Bereichen Luft- und Raumfahrt sowie Schifffahrt und Meerestechnik haben Spitzentechnologien weiterhin hohe Priorität. Damit werden die knappen Mittel auf Zukunftsbereiche konzentriert, um so die Wachstumsgrundlagen nachhaltig zu verbessern.
Einzelne Bereiche im Detail
- Für den Steinkohlenbergbau sind einschließlich des Anpassungsgeldes für ausscheidende ältere Beschäftigte 2011 Mittel in Höhe von rund 1,47 Mrd. Euro vorgesehen, die im Rahmen der beschlossenen sozialverträglichen Beendigung der subventionierten Förderung der Steinkohle in Deutschland im Finanzplanzeitraum auf unter 1,3 Mrd. Euro zurückgeführt werden. Aufgrund der Entwicklung des Weltmarktpreises für Steinkohle wird bei den Steinkohlehilfen ab 2011 ein Minderbedarf von 200 Mio. Euro/Jahr angenommen.
- Für die Förderung der Energieforschung sollen 153 Mio. Euro für 2011 bereit gestellt werden; hinzu kommen die im Rahmen des Konjunkturpakets II zur Verfügung gestellten Mittel (36 Mio. Euro im Zeitraum 2009 bis 2011). Für Maßnahmen zur Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung, insbesondere die unabhängige Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen und private Verbraucher sowie die Exportinitiativen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz stehen trotz Haushaltskonsolidierung für 2011 rund 50 Mio. Euro zur Verfügung (2010: 48 Mio. Euro).
- Für Forschungsvorhaben und die Förderung der vom BMWi und den Ländern je zur Hälfte getragenen Forschungs- und Serviceeinrichtungen der Blauen Liste sind für 2011 Bundesmittel in Höhe von 43 Mio. Euro (2009: 43,0 Mio. Euro) veranschlagt. Die Fortführung des Paktes für Forschung und Innovation bietet die Möglichkeit, die Ansätze über 2011 hinaus um jährlich 5% zu erhöhen.
- Die Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovationen im Mittelstandsbereich steigen im Jahr 2011 auf über 700 Mio. Euro an. Den wichtigsten Förderschwerpunkt bildet das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit 389 Mio. Euro (gegenüber 313 Mio. Euro in 2010). Dieses Programm wird bis 2011 durch zusätzliche Mittel aus dem Konjunkturpaket II ergänzt. In der Finanzplanung wachsen die Mittel für das ZIM weiter auf deutlich über 500 Mio. Euro an. Damit ist die Fortführung aller Programmelemente einschließlich der einzelbetrieblichen Förderung im gesamten Bundesgebiet gesichert.
- Die Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen wird 2011 mit rund 191 Mio. Euro (2010: 179 Mio. Euro) weiter ausgebaut. Die Unterstützung erfolgreicher Förderprogramme des ERP-Sondervermögens aus dem ersten Konjunkturpaket wird nochmals verstärkt. Weitere Schwerpunkte sind die Unterstützung des Handwerks bei der überbetrieblichen beruflichen Bildung (45 Mio. Euro in 2011) sowie die Förderung von Existenzgründungsberatungen (36 Mio. Euro). Die mit dem Haushalt 2010 gesetzten Schwerpunkte Kreditmediator und Informationsoffensive zur Stärkung der Gründungsbereitschaft in Deutschland werden fortgeführt. Aus dem 12 Mrd. Euro-Paket für Bildung und Forschung sind Mittel in Höhe von 9 Mio. Euro für die Fachkräftesicherung im Bereich der KMU neu veranschlagt.
- Der Ansatz für Informations- und Kommunikationstechnologien liegt 2011 bei rund 92 Mio. Euro und somit unter dem von 2010. Ursächlich hierfür ist vor allem der planmäßig sinkende Mittelbedarf beim Leuchtturmprojekt THESEUS (neue internetbasierte Wissensstrukturen). Veranschlagt sind auch Mittel für Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Neuvergabe von Funkfrequenzen (Digitale Dividende). Darüber hinaus stehen im Investitions- und Tilgungsfonds für zusätzliche IKT-Maßnahmen des BMWi insgesamt 47 Mio. Euro bis 2011 bereit.
- Die Außenwirtschaftsförderung wird im Haushalt 2011 mit 200 Mio. Euro auf hohem Niveau fortgeführt (der Rückgang gegenüber dem Soll 2010 beruht auf einer Anpassung an den Mittelbedarf bei den Großprojekten Sanierung russischer Nuklear-U-Boote und Stadtbahn Ho Chi Minh-Stadt). Wichtige Schwerpunkte im Bereich Außenwirtschaftsförderung sind das Netzwerk der Auslandshandelskammern sowie die 2009 gegründete Außenwirtschaftsförder- und Standortmarketinggesellschaft des Bundes, Germany Trade and Invest (GTAI). Für diesen Bereich werden allein 59 Mio. Euro bereitgestellt. Über 42 Mio. Euro stehen zur Verfügung, um kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Auslandsmessen zu erleichtern. Vorgesehen ist zudem eine Verpflichtungsermächtigung für die deutsche Präsentation auf der Weltausstellung 2015 in Mailand.
- Die Forschungsförderung der technologieintensiven Luftfahrtindustrie soll 2011 insgesamt rund 147 Mio. Euro betragen (2010 rund 128 Mio. Euro). Für neue Zusagen im Rahmen des vierten Luftfahrtforschungsprogramms stellt der Bund in den kommenden Jahren insgesamt außerdem bis zu 250 Mio. Euro bereit. Damit wird ein Beitrag zur Sicherung hochqualifizierter Arbeitsplätze in Deutschland in einem sich stetig verschärfenden internationalen Wettbewerb geleistet; Schwerpunkte sind dabei Technologieprojekte für fortgeschrittene Fertigungs- und Montagekonzepte mit dem Ziel der Senkung der Fertigungskosten und des Gewichts sowie zur Steigerung von Sicherheit und Passagierfreundlichkeit.
Seit dem 01. November 2008 gilt für die Absatzfinanzierungshilfen ein vereinfachtes Verfahren, welches die Bezuschussung durch das BMWi entbehrlich macht. Zur Ausfinanzierung von Altzusagen werden für 2011 8,5 Mio. Euro veranschlagt (2010 noch 41 Mio. Euro).
- In den Bereichen Maritime Wirtschaft, Mobilität und Verkehrstechnologien werden die FuE-orientierten Programme kontinuierlich fortgeführt und in den Folgejahren weiter gestärkt. Für das auslaufende Förderinstrument "Zinszuschüsse Werften" sind letztmalig Mittel veranschlagt. Der Ansatz 2011 für das gut in Anspruch genommene Förderinstrument CIRR (Zinsausgleich) wurde auf den zu erwartenden Bedarf angepasst. Die Mittel für Mobilität und Verkehrstechnologien als Teil der FuE-Förderung steigen 2011 auf 59 Mio. Euro an. Die Mobilitätsforschung mit dem Schwerpunkt Elektromobilität wird in der Ressortzuständigkeit des BMWi bis einschließlich 2011 durch Mittel in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro aus dem Konjunkturpaket II ergänzt.
Ein zusätzlicher Förderschwerpunkt wird beim Thema Elektromobilität gesetzt; hierfür sind aus dem FuE-Paket für 2011-14 insgesamt 240 Mio. Euro veranschlagt (2011-13: 150 Mio. Euro).
- Für die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) stehen 2011 insgesamt 640,8 Mio. Euro zur Verfügung, davon 40 Mio. Euro aus dem Konjunkturpaket I. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder kann ein Bewilligungsrahmen für neue Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in strukturschwachen Regionen und Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur von rund 1,3 Mrd. Euro mobilisiert werden. Die GA-Fördergebietskarte, die Bund und Länder für den Zeitraum 2007 bis 2013 neu abgegrenzt haben, trägt den regionalen Problemlagen in Deutschland in ausgewogener und sachgerechter Weise Rechnung.
- Für die weitere kontinuierliche Sanierung und Rekultivierung der ehemaligen Uranerzbergbauflächen in Sachsen und Thüringen durch die Wismut GmbH sind für 2011 Mittel in Höhe von 140,3 Mio. Euro vorgesehen (Rückgang gegenüber 2010 rund 6 Mio. Euro entsprechend den Fortschritten bei den Sanierungsarbeiten).
- Die Förderung im Bereich Tourismus wird mit einem Ansatz von rund 28,8 Mio. Euro auf hohem Niveau fortgeführt, davon für die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) rund 27,2 Mio. Euro.
- Die Raumfahrt bleibt unverändert ein wichtiger Schwerpunkt im Haushalt des BMWi. Zusammen mit der Grundfinanzierung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) (einschließlich der Forschungsfelder Luftfahrt, Energie und Verkehr) stehen 2011 über 1,15 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Grundfinanzierung des DLR wird entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation mit jährlichen 5% gesteigert. Für das nationale Weltraumprogramm, sind für 2011 rund 240 Mio. Euro veranschlagt; in den Folgejahren steigen die Mittel bis auf über 270 Mio. Euro an. Die Mittel für die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Weltraumorganisation ESA werden 2011 nochmals gesteigert (611 Mio. Euro gegenüber 594 Mio. Euro in 2010).
- Der Finanzbedarf zur "Abwicklung von Altprogrammen" reduziert sich 2011 auf rund 96 Mio. Euro (2010: 146 Mio. Euro); hier werden Verpflichtungen aus den Programmen "Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen" (BTU) und "Eigenkapitalhilfeprogramm" (EKH) ausfinanziert.
- Für 2011 ist im Haushaltsvollzug eine Globale Minderausgabe von 50 Mio. Euro (2010: 0 Mio. Euro) zu erwirtschaften.
- Weitere Einzelheiten sind dem Zahlentableau zu entnehmen.
Wirksamer und unbürokratischer Pfändungsschutz durch neues P-Konto
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt zum Inkrafttreten des Gesetzes zum so genannten P-Konto am 1. Juli 2010:
Das neue P-Konto sorgt für wirksamen und unbürokratischen Kontopfändungsschutz. Künftig wird sichergestellt, dass gesetzlich garantierte Freibeträge vom Schuldner wirklich genutzt werden können. Bisher wurden Girokonten bei der Pfändung oft blockiert und wegen des hohen Bürokratieaufwands gekündigt. Mit dem P-Konto behalten Schuldner trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung und können so - auch im Interesse ihrer Gläubiger - am Arbeits- und Wirtschaftsleben teilnehmen.
Der Bundestag hat die Reform mit breiter Mehrheit verabschiedet, weil nach Änderungen im Gesetzgebungsverfahren ein gerechter Interessenausgleich gefunden wurde. Das P-Konto vermeidet unnötige Bürokratie und entlastet damit Schuldner und Wirtschaft. Der Basispfändungsschutz von 985,15 Euro steht jedem P-Kontoinhaber automatisch zu. Wer mehr will, muss seinen Bedarf nachweisen.
Missbrauch wird verhindert, etwa indem der Erschleichung ungerechtfertigter Freibeträge durch Einrichtung mehrerer P-Konten ein wirksamer Riegel vorgeschoben wird.
Zum Hintergrund:
Am 1. Juli 2010 treten die Vorschriften zum neuen P-Konto in Kraft. Künftig kann jeder Kunde von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Das P-Konto bietet einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Der Schutz ist unabhängig von der Art der Einkünfte. Damit genießen erstmals auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.
Nach dem bislang geltenden Recht wurden Konten durch Pfändung zunächst vollständig blockiert. Anfallende Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie die Begleichung von Mieten, Energiekosten oder Versicherungen waren dann zunächst nicht mehr über das Konto möglich. In vielen Fällen bedurfte es einer Gerichtsentscheidung, um für ein Guthaben den gesetzlich vorgesehenen Pfändungsschutz tatsächlich zu bekommen. War dies nicht rechtzeitig möglich, fielen zusätzliche Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen an. Zusätzliche Schwierigkeiten ergaben sich daraus, dass der Pfändungsschutz bei Guthaben aus Arbeitseinkommen anders ausgestaltet war als bei Guthaben aus Sozialleistungen. Das bislang geltende Recht führte zu unnötigem Verwaltungsaufwand bei Banken und Gerichten sowie zu ungerechtfertigten Belastungen für Schuldnerinnen und Schuldner.
- Einrichtung eines P-Kontos
Ab dem 1. Juli 2010 hat jeder Inhaber eines Girokontos einen Anspruch auf Umwandlung seines Kontos in ein P-Konto. Das P-Konto wird durch Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. Ist das Girokonto schon gepfändet, kann der Kontoinhaber die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen verlangen. - Höhe des Pfändungsfreibetrages
Der Kontopfändungsschutz dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung. Die Höhe des Freibetrages orientiert sich daher an dem Pfändungsfreibetrag für Arbeitslohn.
Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Kalendermonat. Der Freibetrag kann sodann je nach Lebenssituation des Kontoinhabers erhöht werden. Eine Erhöhung kommt vor allem in Frage, wenn der Kontoinhaber anderen Unterhalt gewährt oder für andere Sozialleistungen entgegennimmt (zum Beispiel für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner oder für Stiefkinder). Die Voraussetzungen der Erhöhung hat der Schuldner bei seiner Bank durch Bescheinigungen des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers oder einer Schuldnerberatungsstelle nachzuweisen. Der Basispfändungsschutz erhöht sich um 370,76 Euro für die erste und um jeweils weitere 206,56 Euro für die zweite bis fünfte Person. Auf Nachweis sind auch Kindergeld und Kinderzuschläge pfändungsfrei, ebenso bestimmte weitere Sozialleistungen.
Weitere besondere Aufwendungen können vor dem Vollstreckungsgericht (oder der Vollstreckungsstelle eines öffentlichen Gläubigers, wie dem Finanzamt) geltend gemacht werden, z.B. Kosten im Zusammenhang mit einer Diabetes-Erkrankung. Das Gericht bzw. die Behörde bestimmt auf Antrag den zusätzlich pfändungsfreien Betrag.
Das P-Konto gewährleistet, dass der Schuldner mit den pfändungsfreien Beträgen weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Der Freibetrag steht jeweils monatlich zur Verfügung. Ist das pfändungsgeschützte Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, wird der verbleibende Guthabenrest einmal in den Folgemonat übertragen und steht dann einmalig zusätzlich zum geschützten Guthaben zur Verfügung. So kann der Schuldner Guthaben für Leistungen ansparen, die nicht monatlich, sondern in größeren Zeitabständen zu erfüllen sind (z.B. Versicherungsprämien). Wird der Guthabenrest auch im Folgemonat nicht verbraucht, steht der Betrag dem Gläubiger zu.
- Vermeidung von Missbräuchen beim P-Konto
Jeder darf nur ein P-Konto haben. Bei der Vereinbarung des P-Kontos hat der Kontoinhaber zu versichern, dass er kein weiteres P-Konto führt. Die Bank ist berechtigt, bei der SCHUFA abzufragen, ob ein weiteres P-Konto des Kunden existiert. Die SCHUFA darf die Daten, die sie im Rahmen der Mißbrauchskontrolle von Banken erhält, nur für die Auskunft an andere Banken zur Ermittlung mehrfacher P-Konten nutzen, nicht aber für die Beantwortung von Anfragen zur Kreditwürdigkeit oder für die Berechnung von Score-Werten.
Zusätzlich wird Gläubigern in Missbrauchsfällen ein zügiges Verfahren an die Hand gegeben, um die nachteilige Wirkung missbräuchlich eingerichteter zusätzlicher P-Konten zu beseitigen.
- Vorübergehend parallel auch alter Kontopfändungsschutz
Bis zum 31. Dezember 2011 gilt ergänzend auch der herkömmliche Kontopfändungsschutz für solche Konten, die keine P-Konten sind. Wer sich für das P-Konto entscheidet, unterfällt allerdings nur noch den für das P-Konto maßgeblichen Schutzvorschriften. Ab 1. Januar 2012 wird der Kontopfändungsschutz dann ausschließlich durch das P-Konto gewährleistet.
Weitere Einzelheiten zum Gesetzentwurf finden sich unter www.bmj.de/p-konto.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt zum Inkrafttreten des Gesetzes zum so genannten P-Konto am 1. Juli 2010:
Das neue P-Konto sorgt für wirksamen und unbürokratischen Kontopfändungsschutz. Künftig wird sichergestellt, dass gesetzlich garantierte Freibeträge vom Schuldner wirklich genutzt werden können. Bisher wurden Girokonten bei der Pfändung oft blockiert und wegen des hohen Bürokratieaufwands gekündigt. Mit dem P-Konto behalten Schuldner trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung und können so - auch im Interesse ihrer Gläubiger - am Arbeits- und Wirtschaftsleben teilnehmen.
Der Bundestag hat die Reform mit breiter Mehrheit verabschiedet, weil nach Änderungen im Gesetzgebungsverfahren ein gerechter Interessenausgleich gefunden wurde. Das P-Konto vermeidet unnötige Bürokratie und entlastet damit Schuldner und Wirtschaft. Der Basispfändungsschutz von 985,15 Euro steht jedem P-Kontoinhaber automatisch zu. Wer mehr will, muss seinen Bedarf nachweisen.
Missbrauch wird verhindert, etwa indem der Erschleichung ungerechtfertigter Freibeträge durch Einrichtung mehrerer P-Konten ein wirksamer Riegel vorgeschoben wird.
Zum Hintergrund:
Am 1. Juli 2010 treten die Vorschriften zum neuen P-Konto in Kraft. Künftig kann jeder Kunde von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Das P-Konto bietet einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Der Schutz ist unabhängig von der Art der Einkünfte. Damit genießen erstmals auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.
Nach dem bislang geltenden Recht wurden Konten durch Pfändung zunächst vollständig blockiert. Anfallende Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie die Begleichung von Mieten, Energiekosten oder Versicherungen waren dann zunächst nicht mehr über das Konto möglich. In vielen Fällen bedurfte es einer Gerichtsentscheidung, um für ein Guthaben den gesetzlich vorgesehenen Pfändungsschutz tatsächlich zu bekommen. War dies nicht rechtzeitig möglich, fielen zusätzliche Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen an. Zusätzliche Schwierigkeiten ergaben sich daraus, dass der Pfändungsschutz bei Guthaben aus Arbeitseinkommen anders ausgestaltet war als bei Guthaben aus Sozialleistungen. Das bislang geltende Recht führte zu unnötigem Verwaltungsaufwand bei Banken und Gerichten sowie zu ungerechtfertigten Belastungen für Schuldnerinnen und Schuldner.
- Einrichtung eines P-Kontos
Ab dem 1. Juli 2010 hat jeder Inhaber eines Girokontos einen Anspruch auf Umwandlung seines Kontos in ein P-Konto. Das P-Konto wird durch Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. Ist das Girokonto schon gepfändet, kann der Kontoinhaber die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen verlangen. - Höhe des Pfändungsfreibetrages
Der Kontopfändungsschutz dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung. Die Höhe des Freibetrages orientiert sich daher an dem Pfändungsfreibetrag für Arbeitslohn.
Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Kalendermonat. Der Freibetrag kann sodann je nach Lebenssituation des Kontoinhabers erhöht werden. Eine Erhöhung kommt vor allem in Frage, wenn der Kontoinhaber anderen Unterhalt gewährt oder für andere Sozialleistungen entgegennimmt (zum Beispiel für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner oder für Stiefkinder). Die Voraussetzungen der Erhöhung hat der Schuldner bei seiner Bank durch Bescheinigungen des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers oder einer Schuldnerberatungsstelle nachzuweisen. Der Basispfändungsschutz erhöht sich um 370,76 Euro für die erste und um jeweils weitere 206,56 Euro für die zweite bis fünfte Person. Auf Nachweis sind auch Kindergeld und Kinderzuschläge pfändungsfrei, ebenso bestimmte weitere Sozialleistungen.
Weitere besondere Aufwendungen können vor dem Vollstreckungsgericht (oder der Vollstreckungsstelle eines öffentlichen Gläubigers, wie dem Finanzamt) geltend gemacht werden, z.B. Kosten im Zusammenhang mit einer Diabetes-Erkrankung. Das Gericht bzw. die Behörde bestimmt auf Antrag den zusätzlich pfändungsfreien Betrag.
Das P-Konto gewährleistet, dass der Schuldner mit den pfändungsfreien Beträgen weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Der Freibetrag steht jeweils monatlich zur Verfügung. Ist das pfändungsgeschützte Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, wird der verbleibende Guthabenrest einmal in den Folgemonat übertragen und steht dann einmalig zusätzlich zum geschützten Guthaben zur Verfügung. So kann der Schuldner Guthaben für Leistungen ansparen, die nicht monatlich, sondern in größeren Zeitabständen zu erfüllen sind (z.B. Versicherungsprämien). Wird der Guthabenrest auch im Folgemonat nicht verbraucht, steht der Betrag dem Gläubiger zu.
- Vermeidung von Missbräuchen beim P-Konto
Jeder darf nur ein P-Konto haben. Bei der Vereinbarung des P-Kontos hat der Kontoinhaber zu versichern, dass er kein weiteres P-Konto führt. Die Bank ist berechtigt, bei der SCHUFA abzufragen, ob ein weiteres P-Konto des Kunden existiert. Die SCHUFA darf die Daten, die sie im Rahmen der Mißbrauchskontrolle von Banken erhält, nur für die Auskunft an andere Banken zur Ermittlung mehrfacher P-Konten nutzen, nicht aber für die Beantwortung von Anfragen zur Kreditwürdigkeit oder für die Berechnung von Score-Werten.
Zusätzlich wird Gläubigern in Missbrauchsfällen ein zügiges Verfahren an die Hand gegeben, um die nachteilige Wirkung missbräuchlich eingerichteter zusätzlicher P-Konten zu beseitigen.
- Vorübergehend parallel auch alter Kontopfändungsschutz
Bis zum 31. Dezember 2011 gilt ergänzend auch der herkömmliche Kontopfändungsschutz für solche Konten, die keine P-Konten sind. Wer sich für das P-Konto entscheidet, unterfällt allerdings nur noch den für das P-Konto maßgeblichen Schutzvorschriften. Ab 1. Januar 2012 wird der Kontopfändungsschutz dann ausschließlich durch das P-Konto gewährleistet.
Weitere Einzelheiten zum Gesetzentwurf finden sich unter www.bmj.de/p-konto.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt zum Inkrafttreten des Gesetzes zum so genannten P-Konto am 1. Juli 2010:
Das neue P-Konto sorgt für wirksamen und unbürokratischen Kontopfändungsschutz. Künftig wird sichergestellt, dass gesetzlich garantierte Freibeträge vom Schuldner wirklich genutzt werden können. Bisher wurden Girokonten bei der Pfändung oft blockiert und wegen des hohen Bürokratieaufwands gekündigt. Mit dem P-Konto behalten Schuldner trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung und können so - auch im Interesse ihrer Gläubiger - am Arbeits- und Wirtschaftsleben teilnehmen.
Der Bundestag hat die Reform mit breiter Mehrheit verabschiedet, weil nach Änderungen im Gesetzgebungsverfahren ein gerechter Interessenausgleich gefunden wurde. Das P-Konto vermeidet unnötige Bürokratie und entlastet damit Schuldner und Wirtschaft. Der Basispfändungsschutz von 985,15 Euro steht jedem P-Kontoinhaber automatisch zu. Wer mehr will, muss seinen Bedarf nachweisen.
Missbrauch wird verhindert, etwa indem der Erschleichung ungerechtfertigter Freibeträge durch Einrichtung mehrerer P-Konten ein wirksamer Riegel vorgeschoben wird.
Zum Hintergrund:
Am 1. Juli 2010 treten die Vorschriften zum neuen P-Konto in Kraft. Künftig kann jeder Kunde von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Das P-Konto bietet einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Der Schutz ist unabhängig von der Art der Einkünfte. Damit genießen erstmals auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.
Nach dem bislang geltenden Recht wurden Konten durch Pfändung zunächst vollständig blockiert. Anfallende Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie die Begleichung von Mieten, Energiekosten oder Versicherungen waren dann zunächst nicht mehr über das Konto möglich. In vielen Fällen bedurfte es einer Gerichtsentscheidung, um für ein Guthaben den gesetzlich vorgesehenen Pfändungsschutz tatsächlich zu bekommen. War dies nicht rechtzeitig möglich, fielen zusätzliche Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen an. Zusätzliche Schwierigkeiten ergaben sich daraus, dass der Pfändungsschutz bei Guthaben aus Arbeitseinkommen anders ausgestaltet war als bei Guthaben aus Sozialleistungen. Das bislang geltende Recht führte zu unnötigem Verwaltungsaufwand bei Banken und Gerichten sowie zu ungerechtfertigten Belastungen für Schuldnerinnen und Schuldner.
- Einrichtung eines P-Kontos
Ab dem 1. Juli 2010 hat jeder Inhaber eines Girokontos einen Anspruch auf Umwandlung seines Kontos in ein P-Konto. Das P-Konto wird durch Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. Ist das Girokonto schon gepfändet, kann der Kontoinhaber die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen verlangen. - Höhe des Pfändungsfreibetrages
Der Kontopfändungsschutz dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung. Die Höhe des Freibetrages orientiert sich daher an dem Pfändungsfreibetrag für Arbeitslohn.
Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Kalendermonat. Der Freibetrag kann sodann je nach Lebenssituation des Kontoinhabers erhöht werden. Eine Erhöhung kommt vor allem in Frage, wenn der Kontoinhaber anderen Unterhalt gewährt oder für andere Sozialleistungen entgegennimmt (zum Beispiel für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner oder für Stiefkinder). Die Voraussetzungen der Erhöhung hat der Schuldner bei seiner Bank durch Bescheinigungen des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers oder einer Schuldnerberatungsstelle nachzuweisen. Der Basispfändungsschutz erhöht sich um 370,76 Euro für die erste und um jeweils weitere 206,56 Euro für die zweite bis fünfte Person. Auf Nachweis sind auch Kindergeld und Kinderzuschläge pfändungsfrei, ebenso bestimmte weitere Sozialleistungen.
Weitere besondere Aufwendungen können vor dem Vollstreckungsgericht (oder der Vollstreckungsstelle eines öffentlichen Gläubigers, wie dem Finanzamt) geltend gemacht werden, z.B. Kosten im Zusammenhang mit einer Diabetes-Erkrankung. Das Gericht bzw. die Behörde bestimmt auf Antrag den zusätzlich pfändungsfreien Betrag.
Das P-Konto gewährleistet, dass der Schuldner mit den pfändungsfreien Beträgen weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Der Freibetrag steht jeweils monatlich zur Verfügung. Ist das pfändungsgeschützte Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, wird der verbleibende Guthabenrest einmal in den Folgemonat übertragen und steht dann einmalig zusätzlich zum geschützten Guthaben zur Verfügung. So kann der Schuldner Guthaben für Leistungen ansparen, die nicht monatlich, sondern in größeren Zeitabständen zu erfüllen sind (z.B. Versicherungsprämien). Wird der Guthabenrest auch im Folgemonat nicht verbraucht, steht der Betrag dem Gläubiger zu.
- Vermeidung von Missbräuchen beim P-Konto
Jeder darf nur ein P-Konto haben. Bei der Vereinbarung des P-Kontos hat der Kontoinhaber zu versichern, dass er kein weiteres P-Konto führt. Die Bank ist berechtigt, bei der SCHUFA abzufragen, ob ein weiteres P-Konto des Kunden existiert. Die SCHUFA darf die Daten, die sie im Rahmen der Mißbrauchskontrolle von Banken erhält, nur für die Auskunft an andere Banken zur Ermittlung mehrfacher P-Konten nutzen, nicht aber für die Beantwortung von Anfragen zur Kreditwürdigkeit oder für die Berechnung von Score-Werten.
Zusätzlich wird Gläubigern in Missbrauchsfällen ein zügiges Verfahren an die Hand gegeben, um die nachteilige Wirkung missbräuchlich eingerichteter zusätzlicher P-Konten zu beseitigen.
- Vorübergehend parallel auch alter Kontopfändungsschutz
Bis zum 31. Dezember 2011 gilt ergänzend auch der herkömmliche Kontopfändungsschutz für solche Konten, die keine P-Konten sind. Wer sich für das P-Konto entscheidet, unterfällt allerdings nur noch den für das P-Konto maßgeblichen Schutzvorschriften. Ab 1. Januar 2012 wird der Kontopfändungsschutz dann ausschließlich durch das P-Konto gewährleistet.
Weitere Einzelheiten zum Gesetzentwurf finden sich unter www.bmj.de/p-konto.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt zum Inkrafttreten des Gesetzes zum so genannten P-Konto am 1. Juli 2010:
Das neue P-Konto sorgt für wirksamen und unbürokratischen Kontopfändungsschutz. Künftig wird sichergestellt, dass gesetzlich garantierte Freibeträge vom Schuldner wirklich genutzt werden können. Bisher wurden Girokonten bei der Pfändung oft blockiert und wegen des hohen Bürokratieaufwands gekündigt. Mit dem P-Konto behalten Schuldner trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung und können so - auch im Interesse ihrer Gläubiger - am Arbeits- und Wirtschaftsleben teilnehmen.
Der Bundestag hat die Reform mit breiter Mehrheit verabschiedet, weil nach Änderungen im Gesetzgebungsverfahren ein gerechter Interessenausgleich gefunden wurde. Das P-Konto vermeidet unnötige Bürokratie und entlastet damit Schuldner und Wirtschaft. Der Basispfändungsschutz von 985,15 Euro steht jedem P-Kontoinhaber automatisch zu. Wer mehr will, muss seinen Bedarf nachweisen.
Missbrauch wird verhindert, etwa indem der Erschleichung ungerechtfertigter Freibeträge durch Einrichtung mehrerer P-Konten ein wirksamer Riegel vorgeschoben wird.
Zum Hintergrund:
Am 1. Juli 2010 treten die Vorschriften zum neuen P-Konto in Kraft. Künftig kann jeder Kunde von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Das P-Konto bietet einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Der Schutz ist unabhängig von der Art der Einkünfte. Damit genießen erstmals auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.
Nach dem bislang geltenden Recht wurden Konten durch Pfändung zunächst vollständig blockiert. Anfallende Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie die Begleichung von Mieten, Energiekosten oder Versicherungen waren dann zunächst nicht mehr über das Konto möglich. In vielen Fällen bedurfte es einer Gerichtsentscheidung, um für ein Guthaben den gesetzlich vorgesehenen Pfändungsschutz tatsächlich zu bekommen. War dies nicht rechtzeitig möglich, fielen zusätzliche Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen an. Zusätzliche Schwierigkeiten ergaben sich daraus, dass der Pfändungsschutz bei Guthaben aus Arbeitseinkommen anders ausgestaltet war als bei Guthaben aus Sozialleistungen. Das bislang geltende Recht führte zu unnötigem Verwaltungsaufwand bei Banken und Gerichten sowie zu ungerechtfertigten Belastungen für Schuldnerinnen und Schuldner.
- Einrichtung eines P-Kontos
Ab dem 1. Juli 2010 hat jeder Inhaber eines Girokontos einen Anspruch auf Umwandlung seines Kontos in ein P-Konto. Das P-Konto wird durch Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. Ist das Girokonto schon gepfändet, kann der Kontoinhaber die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen verlangen. - Höhe des Pfändungsfreibetrages
Der Kontopfändungsschutz dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung. Die Höhe des Freibetrages orientiert sich daher an dem Pfändungsfreibetrag für Arbeitslohn.
Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Kalendermonat. Der Freibetrag kann sodann je nach Lebenssituation des Kontoinhabers erhöht werden. Eine Erhöhung kommt vor allem in Frage, wenn der Kontoinhaber anderen Unterhalt gewährt oder für andere Sozialleistungen entgegennimmt (zum Beispiel für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner oder für Stiefkinder). Die Voraussetzungen der Erhöhung hat der Schuldner bei seiner Bank durch Bescheinigungen des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers oder einer Schuldnerberatungsstelle nachzuweisen. Der Basispfändungsschutz erhöht sich um 370,76 Euro für die erste und um jeweils weitere 206,56 Euro für die zweite bis fünfte Person. Auf Nachweis sind auch Kindergeld und Kinderzuschläge pfändungsfrei, ebenso bestimmte weitere Sozialleistungen.
Weitere besondere Aufwendungen können vor dem Vollstreckungsgericht (oder der Vollstreckungsstelle eines öffentlichen Gläubigers, wie dem Finanzamt) geltend gemacht werden, z.B. Kosten im Zusammenhang mit einer Diabetes-Erkrankung. Das Gericht bzw. die Behörde bestimmt auf Antrag den zusätzlich pfändungsfreien Betrag.
Das P-Konto gewährleistet, dass der Schuldner mit den pfändungsfreien Beträgen weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Der Freibetrag steht jeweils monatlich zur Verfügung. Ist das pfändungsgeschützte Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, wird der verbleibende Guthabenrest einmal in den Folgemonat übertragen und steht dann einmalig zusätzlich zum geschützten Guthaben zur Verfügung. So kann der Schuldner Guthaben für Leistungen ansparen, die nicht monatlich, sondern in größeren Zeitabständen zu erfüllen sind (z.B. Versicherungsprämien). Wird der Guthabenrest auch im Folgemonat nicht verbraucht, steht der Betrag dem Gläubiger zu.
- Vermeidung von Missbräuchen beim P-Konto
Jeder darf nur ein P-Konto haben. Bei der Vereinbarung des P-Kontos hat der Kontoinhaber zu versichern, dass er kein weiteres P-Konto führt. Die Bank ist berechtigt, bei der SCHUFA abzufragen, ob ein weiteres P-Konto des Kunden existiert. Die SCHUFA darf die Daten, die sie im Rahmen der Mißbrauchskontrolle von Banken erhält, nur für die Auskunft an andere Banken zur Ermittlung mehrfacher P-Konten nutzen, nicht aber für die Beantwortung von Anfragen zur Kreditwürdigkeit oder für die Berechnung von Score-Werten.
Zusätzlich wird Gläubigern in Missbrauchsfällen ein zügiges Verfahren an die Hand gegeben, um die nachteilige Wirkung missbräuchlich eingerichteter zusätzlicher P-Konten zu beseitigen.
- Vorübergehend parallel auch alter Kontopfändungsschutz
Bis zum 31. Dezember 2011 gilt ergänzend auch der herkömmliche Kontopfändungsschutz für solche Konten, die keine P-Konten sind. Wer sich für das P-Konto entscheidet, unterfällt allerdings nur noch den für das P-Konto maßgeblichen Schutzvorschriften. Ab 1. Januar 2012 wird der Kontopfändungsschutz dann ausschließlich durch das P-Konto gewährleistet.
Weitere Einzelheiten zum Gesetzentwurf finden sich unter www.bmj.de/p-konto.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt zum Inkrafttreten des Gesetzes zum so genannten P-Konto am 1. Juli 2010:
Das neue P-Konto sorgt für wirksamen und unbürokratischen Kontopfändungsschutz. Künftig wird sichergestellt, dass gesetzlich garantierte Freibeträge vom Schuldner wirklich genutzt werden können. Bisher wurden Girokonten bei der Pfändung oft blockiert und wegen des hohen Bürokratieaufwands gekündigt. Mit dem P-Konto behalten Schuldner trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung und können so - auch im Interesse ihrer Gläubiger - am Arbeits- und Wirtschaftsleben teilnehmen.
Der Bundestag hat die Reform mit breiter Mehrheit verabschiedet, weil nach Änderungen im Gesetzgebungsverfahren ein gerechter Interessenausgleich gefunden wurde. Das P-Konto vermeidet unnötige Bürokratie und entlastet damit Schuldner und Wirtschaft. Der Basispfändungsschutz von 985,15 Euro steht jedem P-Kontoinhaber automatisch zu. Wer mehr will, muss seinen Bedarf nachweisen.
Missbrauch wird verhindert, etwa indem der Erschleichung ungerechtfertigter Freibeträge durch Einrichtung mehrerer P-Konten ein wirksamer Riegel vorgeschoben wird.
Zum Hintergrund:
Am 1. Juli 2010 treten die Vorschriften zum neuen P-Konto in Kraft. Künftig kann jeder Kunde von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Das P-Konto bietet einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Der Schutz ist unabhängig von der Art der Einkünfte. Damit genießen erstmals auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.
Nach dem bislang geltenden Recht wurden Konten durch Pfändung zunächst vollständig blockiert. Anfallende Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie die Begleichung von Mieten, Energiekosten oder Versicherungen waren dann zunächst nicht mehr über das Konto möglich. In vielen Fällen bedurfte es einer Gerichtsentscheidung, um für ein Guthaben den gesetzlich vorgesehenen Pfändungsschutz tatsächlich zu bekommen. War dies nicht rechtzeitig möglich, fielen zusätzliche Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen an. Zusätzliche Schwierigkeiten ergaben sich daraus, dass der Pfändungsschutz bei Guthaben aus Arbeitseinkommen anders ausgestaltet war als bei Guthaben aus Sozialleistungen. Das bislang geltende Recht führte zu unnötigem Verwaltungsaufwand bei Banken und Gerichten sowie zu ungerechtfertigten Belastungen für Schuldnerinnen und Schuldner.
- Einrichtung eines P-Kontos
Ab dem 1. Juli 2010 hat jeder Inhaber eines Girokontos einen Anspruch auf Umwandlung seines Kontos in ein P-Konto. Das P-Konto wird durch Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. Ist das Girokonto schon gepfändet, kann der Kontoinhaber die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen verlangen. - Höhe des Pfändungsfreibetrages
Der Kontopfändungsschutz dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung. Die Höhe des Freibetrages orientiert sich daher an dem Pfändungsfreibetrag für Arbeitslohn.
Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Kalendermonat. Der Freibetrag kann sodann je nach Lebenssituation des Kontoinhabers erhöht werden. Eine Erhöhung kommt vor allem in Frage, wenn der Kontoinhaber anderen Unterhalt gewährt oder für andere Sozialleistungen entgegennimmt (zum Beispiel für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner oder für Stiefkinder). Die Voraussetzungen der Erhöhung hat der Schuldner bei seiner Bank durch Bescheinigungen des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers oder einer Schuldnerberatungsstelle nachzuweisen. Der Basispfändungsschutz erhöht sich um 370,76 Euro für die erste und um jeweils weitere 206,56 Euro für die zweite bis fünfte Person. Auf Nachweis sind auch Kindergeld und Kinderzuschläge pfändungsfrei, ebenso bestimmte weitere Sozialleistungen.
Weitere besondere Aufwendungen können vor dem Vollstreckungsgericht (oder der Vollstreckungsstelle eines öffentlichen Gläubigers, wie dem Finanzamt) geltend gemacht werden, z.B. Kosten im Zusammenhang mit einer Diabetes-Erkrankung. Das Gericht bzw. die Behörde bestimmt auf Antrag den zusätzlich pfändungsfreien Betrag.
Das P-Konto gewährleistet, dass der Schuldner mit den pfändungsfreien Beträgen weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Der Freibetrag steht jeweils monatlich zur Verfügung. Ist das pfändungsgeschützte Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, wird der verbleibende Guthabenrest einmal in den Folgemonat übertragen und steht dann einmalig zusätzlich zum geschützten Guthaben zur Verfügung. So kann der Schuldner Guthaben für Leistungen ansparen, die nicht monatlich, sondern in größeren Zeitabständen zu erfüllen sind (z.B. Versicherungsprämien). Wird der Guthabenrest auch im Folgemonat nicht verbraucht, steht der Betrag dem Gläubiger zu.
- Vermeidung von Missbräuchen beim P-Konto
Jeder darf nur ein P-Konto haben. Bei der Vereinbarung des P-Kontos hat der Kontoinhaber zu versichern, dass er kein weiteres P-Konto führt. Die Bank ist berechtigt, bei der SCHUFA abzufragen, ob ein weiteres P-Konto des Kunden existiert. Die SCHUFA darf die Daten, die sie im Rahmen der Mißbrauchskontrolle von Banken erhält, nur für die Auskunft an andere Banken zur Ermittlung mehrfacher P-Konten nutzen, nicht aber für die Beantwortung von Anfragen zur Kreditwürdigkeit oder für die Berechnung von Score-Werten.
Zusätzlich wird Gläubigern in Missbrauchsfällen ein zügiges Verfahren an die Hand gegeben, um die nachteilige Wirkung missbräuchlich eingerichteter zusätzlicher P-Konten zu beseitigen.
- Vorübergehend parallel auch alter Kontopfändungsschutz
Bis zum 31. Dezember 2011 gilt ergänzend auch der herkömmliche Kontopfändungsschutz für solche Konten, die keine P-Konten sind. Wer sich für das P-Konto entscheidet, unterfällt allerdings nur noch den für das P-Konto maßgeblichen Schutzvorschriften. Ab 1. Januar 2012 wird der Kontopfändungsschutz dann ausschließlich durch das P-Konto gewährleistet.
Weitere Einzelheiten zum Gesetzentwurf finden sich unter www.bmj.de/p-konto.