Der bisherige Bundespräsident Horst Köhler ist vor dem Schloss Bellevue in Berlin mit einem Großen Zapfenstreich verabschiedet worden. Am 31. Mai war er überraschend von seinem Amt zurück getreten.
Vor der Zeremonie äußerte sich Köhler noch einmal zu seinem Rücktritt: "Ich habe die Entscheidung getroffen, die ich für richtig hielt und weiterhin halte. Respekt und Wahrhaftigkeit sollten in der politischen Kultur unseres Landes einen festen Platz behalten. Es war mit eine Ehre, Deutschland als Bundespräsident zu dienen. Gott segne unser Land."
Verdienste gewürdigt
Als amtierender Bundesratspräsident nimmt Jens Böhrnsen zur Zeit die Amtsgeschäfte des Staatsoberhauptes wahr. Er würdigte die Verdienste Köhlers, der dem Amt seinen ganz eigenen, unverwechselbaren Stempel aufgedrückt habe. "Sie wollten offen sein und notfalls unbequem, und Sie waren es. Sie haben wichtige Fragen gestellt und manches infrage gestellt, das fragwürdig war. Die Bürgerinnen und Bürger waren Ihnen dankbar dafür."
Feierliche Verabschiedung
An der anschließenden Zeremonie im Park des Berliner Schlosses Bellevue mit rund 200 Gästen nahmen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihr Mann Joachim Sauer, Vizekanzler Guido Westerwelle und Bundestagspräsident Norbert Lammert teil.
Wahl des neuen Bundespräsidenten
Am 30. Juni wählt die Bundesversammlung ein neues Staatsoberhaupt für Deutschland.
Wahlfrauen und Wahlmänner: Zur Bundesversammlung gehören die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Außerdem sitzen in der Bundesversammlung eine gleiche Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder – den Landtagen oder Senaten – gewählt werden. Weil zur Zeit 622 Abgeordnete im Bundestag sitzen, kommen also weitere 622 Mitglieder der Bundesversammlung aus den Ländern. Insgesamt werden 1.244 Personen den neuen Bundespräsidenten wählen.
Die Länder bestimmen mit
Weil es "große" und "kleine" Länder gibt, hat auch jedes Land einen unterschiedlichen Anteil an den Delegierten in der Bundesversammlung.
Darum ist für jedes Land einzeln zu bestimmen, wie viele Mitglieder es entsenden darf. Dies ist Sache der Bundesregierung: Per Beschluss stellt sie die Zahl der Delegierten jedes einzelnen Landes fest. Dabei richtet sich die Bundesregierung nach den aktuellsten Bevölkerungszahlen. So wird beispielsweise die Freie Hansestadt Bremen fünf Mitglieder zur 14. Bundesversammlung entsenden. Nordrhein-Westfalen hingegen hat die meisten Einwohner und wird darum 133 Delegierte stellen.
Per Mehrheit ins Amt
Gemäß Artikel 54 Absatz 6 Grundgesetz ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
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