Schadenersatzansprüche wurden juristisch nicht überprüft
Dies, obwohl der Zeuge die Forderungen des Investors als äußerst kritisch einstufte. Stattdessen wurde mit dem Investor im Jahr 2004 eine millionenschwere Zusatzvereinbarung getroffen, die allgemein als erhebliches Verlustgeschäft für den Steuerzahler bewertet wird.
Schwere Vorwürfe gegen den rot-roten Senat hat auch der Geschäftsführer des Admiralspalastes erhoben.
Nach seiner Ansicht habe der Senat "gravierende Fehler in Bezug auf den vom OVG Berlin-Brandenburg bereits kritisierten und für nichtig erklärten Bebauungsplan für das Spreedreieck gemacht, für die er nicht einsteht".
In diesem Zusammenhang kritisierte er auch die Baugenehmigung für das Grundstück an der Friedrichstraße 100, die nach seinen Worten "in so kurzer Zeit gar nicht geprüft worden sein kann".
Hat der SPD-geführte Berliner Senat dem Investor der Friedrichstraße 100 Zugeständnisse gemacht, um den fehlerhaften B-Plan zu vertuschen?
Schließlich konnte auch der Zeuge aus dem Architekturbüro des Investors zur Aufklärung des Bauskandals am Spreedreieck beitragen.
Während der ehemalige SPD Finanzsenator Thilo Sarrazin vor dem Untersuchungsausschuss noch angegeben hatte, dass der Investor u. a. Schadensersatzansprüche für eine frühere Bauplanung angedroht hatte, bestätigte der Zeuge, dass er eine solche - trotz intensiver Recherchen - nicht gefunden hat. Erst im Frühjahr 2004 wurde nach Angaben des Architekten mit einer konkreten Planung begonnen. Der Senat entschädigte den Investor jedoch bereits für eine angebliche Bauplanung im Jahr 2000."
Mehr zum Thema Berliner Spreedreieck:
- Sarrazins Arroganz hat die Verhandlungsposition deutlich geschwächt
- Missstände in der Senatsfinanzverwaltung wurden bestätigt
- Schadenersatz offenbar ohne Prüfung an Investor ergangen - SPD-Staatssekretäre vor Untersuchungsausschuss Spreedreieck
- Schaden am Spreedreieck hätte deutlich gemindert werden können
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen