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Mittwoch, 27. Juni 2012

Deutscher Bundestag: Zustimmung zu Fiskalpakt und ESM



Berlin: (hib/MIK) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochvormittag mit großer Mehrheit den Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zum Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalpakt, 17/9046) und zum Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM, 17/9045) in geänderter Fassung zugestimmt. Dagegen stimmten die Linksfraktion und drei Abgeordnete der SPD. Der Ausschuss stimmte ebenfalls dem Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung am ESM (17/9048) zu. Gegen dieses ESM-Finanzierungsgesetz votierte lediglich die Fraktion Die Linke.


Beim Fiskalpakt verpflichten sich die Vertragsparteien, verbindliche und dauerhafte Regelungen in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung vorzusehen, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Sofern sie dies nicht einhalten können, muss ein entsprechender Anpassungspfad eingehalten werden. Mitgliedsstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, müssen zudem ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftprogramm auflegen, das von Rat und EU-Kommission genehmigt und überwacht wird.

Mit dem Euro-Rettungsschirm ESM soll ein dauerhafter Krisenbewältigungsmechanismus geschaffen werden. Er soll durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution begründet und mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet werden. Davon sollen 80 Milliarden Euro bar eingezahlt werden und 620 Milliarden Euro aus abrufbarem Kapital bestehen. Der Anteil der Bundesrepublik Deutschland soll 21,72 Milliarden Euro an Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital betragen. Der deutsche Anteil beträgt in diesem Jahr rund 8,7 Milliarden Euro, den der Bundestag mit einem Nachtragshaushalt bereitgestellt hat.

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass der Fiskalpakt für die Schuldenbremse in anderen europäischen Ländern sorge. Durch den ESM würden die Länder in die Lage versetzt, Krisen zu bekämpfen. Für die FDP sind beide Initiativen notwendige Schritte zur wirtschaftlichen Konsolidierung in Europa. Den Sprecher der SPD-Fraktion interessierte vor allem, wie hoch nach Inkrafttreten des ESM das Gesamthaftungsrisiko für den Bundeshaushalt sei. Die Vertreter der Bundesregierung und des Bundesrechnungshofes (BRH) bezifferten dieses auf rund 310 Milliarden Euro.

Für die haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind beide Initiativen nur „kleine, aber notwendige Schritte“ zur Konsolidierung. „Wir brauchen weitere Instrumente“, betonte sie. Dabei nannte sie vor allem eine Bankenunion und einen Altschuldentilgungsfonds. Die Sprecherin der Linksfraktion wies darauf hin, dass ihre Fraktion das Verfassungsgericht anrufen will. Beide Initiativen seien der falsche Weg. Auch ein SPD-Abgeordneter kündigte an, dass er vor das Verfassungsgericht gehen werde.

Bei den erfolgreichen Änderungsanträgen ging es im wesentlichen um die Parlamentsbeteiligung. Damit werde sichergestellt, dass bei allen haushaltsrelevanten Entscheidungen der Bundestag beteiligt sei, sagte der Sprecher der Union.
Der Bundestag will am Freitagabend über den Fiskalpakt und den ESM abschließend entscheiden. Da anschließend das Verfassungsgericht noch über die komplexe Materie urteilen muss, haben die Karlsruher Richter den Bundespräsidenten gebeten, die Gesetze noch nicht zu unterschreiben. Er hat dies zugesagt.




Dienstag, 12. Juni 2012

Nachtragsetat 2012 sieht 32 Milliarden Euro Neuverschuldung vor


Berlin: (hib/MIK) Die Neuverschuldung soll in diesem Jahr rund 32 Milliarden Euro betragen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Dienstagmorgen, in dem er dem Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2012 (17/9040) in geänderter Fassung zustimmte.


Dafür votierten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP; die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

 Der Nachtragshaushalt wurde vor allem wegen der deutschen Zahlungen an das Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) notwendig.

Der deutsche Anteil an den Bareinlagen beträgt in diesem Jahr rund 8,7 Milliarden Euro.

Deshalb war im Regierungsentwurf eine Erhöhung der Neuverschuldung um rund 8,7 Milliarden Euro auf 34,8 Milliarden Euro vorgesehen.

Während der parlamentarischen Beratungen konnte vor allem wegen höherer Steuereinnahmen diese Erhöhung der Neuverschuldung um mehr als zwei Milliarden Euro gesenkt werden.

Für die Sprecher der Koalition wird auch mit dem Nachtragsetat der Weg der „nachhaltigen Sanierung“ fortgesetzt. Die Kürzung der Neuverschuldung sei ein weiterer Beleg für „sparsame Haushaltsführung“.

Die Union betonte, dass durch den Nachtragshaushalt das strukturelle Defizit nicht erhöht werde, da es sich um Einzahlungen an den ESM handele.

Die FDP wies auf die gute wirtschaftliche Entwicklung hin. Dadurch gebe es weniger Arbeitslose – auch bei Jugendlichen.

Der Sprecher der SPD-Fraktion sah „die Chance vertan“, die Fehler der bisherigen Haushaltsführung zu ändern. Es sei wieder keine Vorsorge für mögliche Risiken (Griechenland) getroffen worden. Der Nachtragsetat sei „mutlos“: Obwohl es Mehreinnahmen gebe, weniger Ausgaben für den Arbeitsmarkt gebraucht würden und weniger Zinsen zu zahlen seien, würden die Schulden trotzdem erhöht. Einen SPD-Antrag, in dem Einnahmeverbesserungen und Ausgabekürzungen vorgeschlagen wurden, lehnte der Ausschuss mehrheitlich ab.

Ebenso erging es einem Antrag der Linksfraktion, die vor allem einen Titel für die Einnahmen aus der zukünftigen Finanztransaktionssteuer forderte. Die Sprecherin betonte zudem, dass ihre Fraktion grundsätzlich gegen die Idee des ESM sei. Außerdem sagte sie voraus, dass es in diesem Jahr noch weitere Nachtragsetats geben werde.

Demgegenüber hielt Bündnis 90/Die Grünen den neuen Rettungsschirm für „den richtigen Weg“. Der Nachtraghaushalt hätte aber Anlass sein können, die gesamten Strukturen des Haushalts zu verändern, um insgesamt weniger Neuverschuldung zu haben. Weiter kritisierte ihre Sprecherin, dass der Energie- und Klimafonds unterfinanziert sei. Es sei zudem dringend nötig, Subventionen zu kürzen.

Der Bundestag wird am Donnerstag, den 14. Juni 2012,  abschließend über den Nachtragsetat 2012 beraten.