Samstag, 11. September 2010

Basel II: Die wichtigsten Streitpunkte - news.ORF.at

Noch am Wochenende sollen im Basler Ausschuss die Entscheidungen fallen, wie viel und welche Art von Kapital Banken als Rücklagen bereithalten müssen, um Finanzkrisen künftig besser zu überstehen. Viele Regelungen sind unter den Bankenaufsehern und Notenbankern noch umstritten.

Ein strittiger Punkt ist die Definition des Kapitals: Das „harte Kernkapital“ (Core Tier-1) wird die neue Währung für die Kapitalausstattung der Banken weltweit. Es soll nach den Vorstellungen der Aufseher nur aus Grundkapital und einbehaltenen Gewinnen (Gewinnrücklagen) bestehen, weil die Bank nur auf sie zurückgreifen kann, wenn sie Verluste ausgleichen muss.

Banken haben aber durchgesetzt, dass Steuerrückstellungen, Beteiligungen an anderen Banken und Minderheitsanteile teilweise doch nicht vom harten Kernkapital abgezogen werden müssen, weil auch sie die Kriterien erfüllen. Kapitalformen, die wie Stille Einlagen nur in der Pleite haften, sollen bei Aktiengesellschaften nur noch als normales Kernkapital (Tier-1) anerkannt werden.

Mindestkapitalquote wird verdoppelt

Nach „Basel II“ liegt die Mindestkapitalausstattung der Banken bei vier (Tier-1) beziehungsweise zwei Prozent (Core Tier-1) der risikogewichteten Aktiva. Nach „Basel III“ wird mit einer Verdoppelung gerechnet. Zudem soll das harte den Löwenanteil des gesamten Kernkapitals ausmachen. Damit müssen sich vor allem Banken mit hohem Anteil von Stillen Einlagen - vor allem Landesbanken - neue Kapitalquellen suchen. Offen ist noch die Frage, ob systemrelevante Banken, deren Pleite das ganze System ins Wanken bringen würde, höhere Kapitalanforderungen erfüllen müssen als andere.

Spare in der Zeit, ...

Zwei Puffer sollen die Banken zwingen, in guten Zeiten vorzusorgen. Der „Kapitalerhaltungspuffer“ soll verhindern, dass Kapital in Krisen zu schnell aufgezehrt wird. Wird er unterschritten, darf die Bank keine Dividende zahlen. Der Puffer erhöht damit praktisch die Mindestkernkapitalquote. Als zweiter Baustein soll ein „antizyklischer Puffer“ aufgebaut werden, um den Absturz nach einer Phase exzessiven Kreditwachstums abzufedern.

Staats- oder Firmenanleihen?

Die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR) und der Net Stable Funding Ratio (NSFR) soll verhindern, dass Banken kurzfristige Kredite zu langfristig refinanzieren. Umstritten ist die Zusammensetzung der liquiden Mittel. In einem ersten Entwurf hatte der Ausschuss hierfür nur Zentralbankguthaben und Staatsanleihen vorgesehen. Nun könnten auch erstrangige Firmenanleihen dazugerechnet werden.

Risiko minimieren

Leverage Ratio zeigt, wie stark die Bank im Vergleich zu ihrem risikogewichteten Eigenkapital verschuldet ist. Durch die Einhaltung der Quote sollen die Banken keine übersteigerten Risiken mehr eingehen können.

Lange Übergangsfristen

Übergangsfristen sind wichtig, damit sich die Banken auf das neue Regelwerk einstellen und nicht sofort Unmengen an frischem Kapital besorgen müssen. Könnten sie das nicht, bliebe ihnen nur eine radikale Einschränkung der Kreditvergabe - was die Konjunktur abwürgen würde. Bestehendes Kapital soll zudem Bestandsschutz erhalten. Erwartet werden Übergangsfristen von sechs bis acht Jahren.

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