Die Banken müssen für die Kosten künftiger Finanzkrisen mit aufkommen.
Staat und Steuerzahler sollen nicht noch einmal für Fehlleistungen der Finanzwirtschaft in Vorleistung treten müssen. Dafür hat das Bundeskabinett heute (31. März 2010) Eckpunkte für eine Bankenabgabe und den Umbau insolvenzgefährdeter Banken beschlossen.
An den Beratungen nahm auch die französische Finanzministerin Christine Lagarde teil.
"Die Eckpunkte fügen sich ein in ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die wir international im Rahmen der G 20, im europäischen Rahmen und national gezogen haben, um Lehren aus der Finanzmarktkrise zu ziehen und zu verhindern, dass sich Krisen eines solchen Ausmaßes wiederholen", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.
Zusammenbruch des Finanzmarktes verhindern
Die Bundesregierung sorgt so dafür, dass die Banken selbst für künftige Krisen vorsorgen. Ein Stabilitätsfonds soll künftige Restrukturierungen oder Abwicklungen finanzieren. Gespeist wird dieser aus einer Sonderabgabe. Außerdem ist ein gesondertes Insolvenzrecht für systemrelevante Banken in Planung. Damit soll es leichter werden, angeschlagene Institute in einem geordneten Verfahren abzuwickeln. Eine Kettenreaktion, die mit dem Zusammenbruch einer Bank wie im Falle der amerikanischen Lehman Brothers angestoßen wird, soll dadurch künftig verhindert werden.
Foto: REGIERUNG/online Bergmann Christine Lagarde im Kabinett
An der Kabinettsitzung nahm mit der französischen Finanzministerin Christine Lagarde erstmals ein Kabinettsmitglied des Nachbarlandes teil.
Gemeinsam verabschiedete man ein deutsch-französisches Positionspapier für internationale Finanzmarktregulierungen. Es sieht gemeinsame Abwicklungsmechanismen für marode Institute vor, ferner Abgaben, die sich am systemischen Risiko eines Instituts orientieren. Diese sollen sowohl auf europäischer Ebene als auch auf der der G20-Staaten kommen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Ihre Teilnahme zeige die mittlerweile erreichte Tiefe der deutsch-französischen Bindung, freute sich die französischen Finanzministerin Christine Lagarde.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sprach in diesem Zusammenhang vom "Beginn einer neuen Normalität". Beide Regierungen (Deutschland und Frankreich) waren seit Monaten im Gespräch über die Thematik der Eckpunkte zur Finanzmarktregulierung gewesen. Die Eckpunkte
Die Bundesregierung sieht vor, die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) mit der Restrukturierung und der Verwaltung des neu zu schaffenden Banken- Stabilitätsfonds zu beauftragen. Die FMSA verwaltet bereits den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin). Sie hat sich bei der Bewältigung der aktuellen Krise bewährt. Die organisatorischen Rahmenbedingungen können zügig an die neuen Anforderungen angepasst werden. Maßvolle Bankengabe
Alle Banken haben künftig eine Sonderabgabe an den Stabilitäts-Fonds zu leisten. Diese wird ausschließlich für die Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen verwendet. Die Abgabe soll am jeweiligen systemischen Risiko eines Instituts bemessen werden.
Das systemische Risiko ist anhand der Größe der eingegangenen Verpflichtungen eines Kreditinstituts und seiner Vernetzung im Finanzmarkt, gegebenenfalls unter Heranziehung weiterer Indikatoren, zu bestimmen.
Die Abgabe wird so ausgestaltet, dass sie für die Banken zumutbar ist. Insbesondere darf ihre Höhe die Leistungsfähigkeit der Institute nicht berühren. Die Bundesregierung achtet darauf, dass die Wirtschaft genügend Liquidität in Form von Krediten erhält. Das Bundesfinanzministerium wird fortlaufend die Zumutbarkeit der erhobenen Abgabe prüfen. "Dabei müssen wir darauf achten, dass wir den derzeitigen Prozess der Restrukturierung der Banken nicht gefährden. Daher haben wir uns für eine maßvolle Abgabe entschieden", betonte Schäuble.
Sparkassen und genossenschaftliche Banken sollen wegen ihrer hohen Einlagen weniger belastet werden.
Frühzeitiges Handeln
Die Finanzmarktaufsicht soll künftig bereits vor einer Bankeninsolvenz eingreifen können.
Um Finanzmarktstörungen zu vermeiden, können private Dritte oder eine staatliche "Brückenbank" ("Bridge Bank") die systemrelevanten Teile eines Finanzinstituts weiterführen. So können nicht systemrelevante Betriebsteile abgewickelt werden.
Besonderes Insolvenzplanverfahren
Für systemrelevante Banken will die Bundesregierung ein besonderes Reorganisationsverfahren einführen. Es soll sich am so genannten Insolvenzplanverfahren orientieren.
Mit einem vorgeschalteten Sanierungsverfahren wird die Geschäftsführung in die Lage versetzt, Schieflagen mittels frühen und entschiedenen Eingreifens möglichst schnell zu bewältigen. Die Anteilsinhaber werden in die Reorganisation einbezogen.
Vorstände und Aufsichtsräte sollen länger haften
Die Verjährungsfristen für die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Aktiengesellschaften wird von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert. Denn die Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei Managementfehlern darf nicht an zu kurzen Verjährungsfristen scheitern. Die Bundesregierung will damit unternehmerische Gewinnchancen, Verantwortung und Haftung wieder zusammenführen.