Donnerstag, 27. September 2012

Deutsche FDP schafft Transparenz bei Beteiligungsvermögen - FDP -


Thomas-Dehler-Haus
FDP | Parteibelange

FDP schafft Transparenz


(27.09.2012) Die "Monitor"-Redaktion des WDR ist bemüht, ihre Berichterstattung zum Beteiligungsvermögen der FDP fortzusetzen. Der Sprecher der FDP, Wulf Oehme, hat einen umfänglichen Fragenkatalog dazu beantwortet. Im Sinne weitest möglicher Transparenz zu diesem Thema, veröffentlichen wir hier die Fragen und die Antworten:
1. Laut einer Presseinformation vom 24.09. teilt die Gauselmann-Gruppe mit, dass sie in den Jahren 2004 und 2007 Anteile an der Pro Logo GmbH von der FDP zum Kaufpreis von 652.500 Euro erworben hat. Trifft dies zu und wie schlüsselt sich der Kaufpreis nach Jahren auf?

Das trifft zu. Im Jahre 2004 wurden für die Anteile 450.000 Euro und im Jahre 2007 202.500 Euro gezahlt.

2. die Gauselmann-Gruppe teilt weiter mit, dass im Jahr 2007 für Geschäftsanteile an der altmann-druck GmbH i.H.v. 5.200 Euro ein Kaufpreis von 700.000 Euro an die FDP gezahlt wurde. Trifft diese Information zu? Wenn ja: Warum hat die FDP für einen Geschäftsanteil von 20 Prozent 100.000 Euro mehr bekommen, als der Treuhänder Herbert Schlottmann für einen weiteren Geschäftsanteil von 20 Prozent in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingezahlt hat?

Die Zahlen sind zutreffend. In dem einen Fall handelt es sich um die Vergütung an den Veräußerer (700.000 Euro) und im anderen Fall um eine Einlage. Die Einlage ist den Gesellschaftern wirtschaftlich im Verhältnis ihrer Beteiligung zuzurechnen. Die Zahlungen sind also nicht miteinander vergleichbar.

Das beabsichtigte Ergebnis war, dass der Mitinvestor 40% der Anteile an einer deutlich höher kapitalisierten Gesellschaft erwirbt. Die Aufteilung folgt unternehmensstrategischen Überlegungen.

3. Laut der Gauselmann-Gruppe existieren über die Anteile an der altmann-druck GmbH Rückverkaufsoptionen im Wert von insgesamt 1,2 Millionen Euro. Trifft dies zu?

Das trifft zu.

4. Trifft es zu, dass die FDP eine Eigentümer-Grundschuld i.H.v. 500.000 Euro an die Gauselmann-Gruppe abgetreten hat.

Das trifft zu.

5. Im Rechenschaftsbericht der FDP für das Jahr 2004 werden als Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen insgesamt 1,3 Millionen Euro ausgewiesen. Aus dem Beteiligungsverkauf an die Gauselmann-Gruppe lassen sich davon nur etwa 500.000 Euro herleiten. Bitte erläutern Sie uns daher die Herkunft der Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen im Jahr 2004 und darüber hinaus in den Jahren 2007, 2009 und 2010.


Zusammensetzung der Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen:





6. Wenn man die oben erörterte Höhe des Kaufpreises für die Gesellschaftsanteile ins Verhältnis zum Geschäftsergebnis der ProLogo GmbH und der altmann-druck GmbH setzt, dann handelt es sich offenkundig um eine unternehmerisch fragwürdige Investition, da die Rendite auf das investierte Kapital bei etwa 2,5 Prozent (Pro Logo) bzw. weit unter einem Prozent (altmann-druck) liegt. Erneut müssen wir Sie also mit dem daraus resultierenden Verdacht konfrontieren, dass der FDP im Zusammenhang mit diesem Verkauf von Gesellschaftsanteilen überhöhte Zuwendungen zugeflossen sind und bitten um eine Erläuterung der Bewertungsgrundlagen für die o.g. Geschäfte.

Ihre Einschätzung ist unzutreffend. Den Investitionsentscheidungen liegen Ertragserwartungen des EBITDA zu Grunde. Das Betriebsergebnis verarbeitet auch Steuern, Zinsen und Abschreibungen. Zinsen fallen u.a. auch für Gesellschafterdarlehen an.

Das EBITDA der Firma Altmann betrug

2007: 229.683,98
2008: 424.274,47
2009: 390.139,18
2010: 261.774,63
2011: 276.212,91


7. Warum hat der FDP-Generalsekretär, Herr Döring, trotz expliziter Nachfrage von Journalisten bei seiner Pressekonferenz am 10. 09. 2012 den Zusammenhang zwischen dem Treuhänder Herrn Schlottmann und der Gauselmann Gruppe verschwiegen?

Es ist das Wesen von Treuhandverhältnissen, dass sie nur der Finanzverwaltung gegenüber offen gelegt werden.

8. Im Jahresabschluss der Liberal Vermögensverwaltungs GmbH findet sich bis 2008 bei den Verbindlichkeiten ein Darlehen der FDP Bundestagsfraktion von bis zu 2,65 Millionen Euro. In gleicher Höhe hat die Gesellschaft der Partei ein Darlehen gewährt. Parteienrechtler sehen darin einen klaren Verstoß gegen das Transparenzgebot des Parteiengesetzes wie auch gegen das Abgeordentengesetz (Fraktionsgesetz), wonach eine Verwendung von Fraktionsgeldern ausschließlich für Fraktionszwecke zulässig ist. Bitte erläutern Sie den Vorgang und nehmen Sie Stellung zum Vorwurf einer rechtswidrigen Transaktion.

Die Darlehensbeziehungen der Bundestagsfraktion zur LIBERAL Vermögensverwaltung GmbH, bzw. von dort zur FDP waren bereits im Jahre 2003 Gegenstand öffentlicher Erörterungen und in deren Folge einer Untersuchung sowohl der Bundestagsverwaltung als auch des Bundesrechnungshofes. Der seinerzeitige Bundesschatzmeister der FDP hat am 24.04.2003 die Vertragsgestaltung, die Verzinsungsregeln und die sonstigen wirtschaftlichen Implikationen gegenüber dem Präsidenten des Deutschen Bundestages dargelegt. Die Fraktion hatte einen deutlich höheren Zins erhalten, als für Kreditoren sonst erreichbar und die FDP einen marktüblichen Zins für Debitoren gezahlt. Einzig Benachteiligte bei diesem Geschäft waren die Banken. Der Vorgang blieb ohne jede Beanstandung.

9. Verschiedene Unternehmen im Beteiligungsvermögen der FDP zählen zu ihren Kunden eine große Zahl von Verbänden, die ein politische Ausrichtung und Agenda haben. Sehen Sie darin einen Interessenkonflikt?

Die FDP nimmt in keinerlei Weise Einfluss auf die operativen Geschäfte der Unternehmen, an denen sie beteiligt ist. Die Verwaltung und unternehmerische Führung der Unternehmen liegt nahezu vollständig in den Händen eines Bevollmächtigten, der ausschließlich wirtschaftlichen Erwägungen zu folgen verpflichtet ist. Schon deshalb können Interessenkonflikte nicht auftreten.

Zur Kundenliste der Unternehmen gehören auch Verbände und Institutionen, die bereits lange vor der Beteiligung der FDP Geschäftsbeziehungen zu den Firmen unterhielten. Es ist von einer gewissen Logik, dass auf Publikationen zur politischen Bildung spezialisierte Agenturen Aufträge auch von anderen Emittenten solcher Publikationen erhalten. Die Kundenliste der Universum Gruppe umfasst folglich Institutionen aus allen gesellschaftlichen Bereichen und nahezu jeder politischen Couleur.

Frage von LobbyControl

Wulf Oehme erhielt zu diesem Thema darüber hinaus folgende Frage von Ulrich Müller vom Verein LobbyControl: "Ich habe inzwischen Unterlagen von der Gauselmann AG bekommen, die Details zu den Rückverkaufsoptionen enthalten. Danach konnte Herr Schlottmann als Treuhänder der Gauselmann Gruppe vom 1.10.2009 bis zum 30.9.2012 jederzeit Anteile im Wert von 600.000 Euro an die FDP zurückverkaufen. Dazu hätte ich gerne eine Stellungnahme, wie Sie diese permanente Rückforderungsmöglichkeit durch die Gauselmann Gruppe bewerten und wer in der FDP-Führung davon wusste."

Die Antwort des FDP-Sprechers lautet: "Put-Optionen werden vereinbart, um einem Mitinvestor - zumal, wenn er nicht in das operative Geschäft eingreift - Sicherheit für den Fall zu bieten, dass die gemeinsam angestrebten Ziele des Investments nachhaltig nicht erreicht werden können.

Nur in einem solchen Fall macht die Ausübung einer Put-Option Sinn.

Die Beteiligungen an der Altmann GmbH waren und sind dagegen werthaltig. Es besteht deshalb überhaupt kein Anlass zur Beunruhigung für die FDP.

Insbesondere liegt in der Existenz der Put-Option keinerlei Druckpotential für politische Entscheidungen und selbstverständlich wurde niemals ein solches Potential auch nur angedeutet. Es wird derzeit sogar erwogen, die jetzt auslaufende Put-Option für weitere drei Jahre zu verlängern.

Die Beteiligungsverwaltung der FDP obliegt der Schatzmeisterei. Alle Dispositionen werden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bewertet und testiert."
 

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