Montag, 30. Juli 2012
Sonntag, 29. Juli 2012
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. August 2012
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. August 2012
Mit dem neuen Mediationsgesetz können in
Deutschland langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. Verbraucher
werden besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. In ganz Europa
werden einheitliche Standards für Qualität und Sicherheit von
Organspenden verbindlich. Die „Blaue Karte EU“ erleichtert die
Zuwanderung gut ausgebildeter Fachkräfte. Und: LKW-Maut auch auf einigen
Bundesstraßen.
Justiz
Mediationsgesetz ermöglicht außergerichtlichte Streitschlichtung
Das neue Mediationsgesetz stellt die
außergerichtliche und gerichtsinterne Streitschlichtung erstmals in
Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage. Langwierige
Gerichtsverfahren können damit vermieden werden. Die Mediation hat im
Vergleich zum Gerichtsverfahren den Vorteil, dass es keinen Verlierer
gibt. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit
einverstanden sind.
Das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten.
Besserer Schutz vor Kostenfallen im Internet
In Zukunft kommt ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr nur
dann zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich
bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Das Gesetz
berücksichtigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine Schaltfläche
betätigen müssen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen auf
Online-Plattformen im Internet bestellen - sei es über den heimischen
Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC.
Unternehmen werden verpflichtet, diese Bestellschaltfläche mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen unmissverständlichen Beschriftung zu versehen. Diese einfache und klare Regel erleichtert Verbrauchern die Beurteilung, ob sie tatsächlich eine finanzielle Verpflichtung eingegangen sind. Gegen unberechtigte Forderungen können sie sich dann besser wehren.
Am 1. August 2012 tritt das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft.
Weitere Informationen: Schutz vor Kostenfallen im Internet
Rechtssicherheit für Medien gestärkt
Die Bundesregierung will die Pressefreiheit stärken
und den Quellen- und Informantenschutz gewährleisten. So gibt es unter
anderem eine Neuregelung des Rechts zum so genannten "Geheimnisverrat".
Journalistinnen und Journalisten machen sich grundsätzlich nicht mehr
der "Beihilfe zum Geheimnisverrat" strafbar, wenn sie geheimes Material
lediglich entgegennehmen, auswerten oder veröffentlichen.
Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht tritt am 1. August 2012 in Kraft.
Gesundheit
Mehr Sicherheit bei Organtransplantationen
In ganz Europa sollen in Zukunft einheitliche und
gesetzlich festgelegte Standards für die Qualität und Sicherheit der
Organtransplantation gelten. Deshalb ist das auch das deutsche
Transplantationsgesetz geändert worden: Krankenhäuser, die Organe
entnehmen, sind verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen.
Lebendspender werden besser abgesichert und die Modalitäten von
Behandlung, Krankengeld und Lohnfortzahlung, etc. umfassend geregelt.
Unverändert bleibt es beim Grundsatz, dass derjenige ein Spenderorgan
bekommen soll, der es am dringendsten braucht, um weiterleben zu können.
Das "Gesetz zur Änderung des
Transplantationsgesetzes" (TPG) setzt die EU-rechtlichen Vorgaben um und
tritt zum 1. August 2012 in Kraft.
Weitere Informationen: Gesetz zur Neuregelung der Organspende tritt in Kraft
Neue Vorschriften im Betäubungsmittelrecht
Immer neue synthetischen Drogen gefährden die
Gesundheit. Deshalb werden 28 neue psychoaktive Substanzen dem
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Dabei handelt es sich um
synthetische Derivate des Amphetamins, Cathinons, Piperazins, Kokains
sowie synthetische Cannabinoide.
Die 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten.
Weitere Informationen: Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
Arbeit und Ausbildung
Deutschland attraktiver für Fachkräfte aus Drittstaaten
Die neue "Blaue Karte EU" erleichtert die Zuwanderung von gut
ausgebildeten ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten. So soll die
Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte attraktiver werden.
Das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union tritt am 1. August in Kraft.
Neuer Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche
Für Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung gilt ab 1. August 2012
ein gesetzlicher Mindestlohn. Für Westdeutschland und Berlin beträgt
der Mindeststundenlohn 12,60 Euro. Beschäftigte in Ostdeutschland
erhalten 11,25 Euro. Die Mindestlohnsätze gelten bis einschließlich 30.
Juni 2013.
Weitere Informationen: Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsbranche
Neue Approbationsordnung stärkt Allgemeinmedizin
Kenntnisse der Allgemeinmedizin werden zukünftig
sowohl in der klinischen Ausbildung als auch im Praktischen Jahr mehr
Gewicht erhalten. Dadurch sollen mehr Mediziner für eine spätere
Niederlassung als Hausärzte gewonnen werden. Damit sich Familie und
Studium besser vereinbaren lassen, gibt es die Möglichkeit, das
Praktische Jahr in Teilzeit zu absolvieren.
Die Neue Approbationsordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft.
Weitere Informationen: Neue Approbationsordnung
Ausbildung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
Das Berufsbild für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte hat sich
verändert. Dem wird die Berufsausbildung im Bereich der Apotheke
angepasst. Ausgebildet wird zukünftig auch in Kommunikation, Beratung
und Verkauf sowie qualitätssichernden Maßnahmen.
Am 1. August 2012 tritt die neue Verordnung in Kraft.
Weitere Informationen: Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
Energie
Mehr Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes werden neue,
hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stärker gefördert. Auch sie
tragen zu einer zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung bei. Das
Gesetz sieht eine bessere Förderung von Neuanlagen vor, die ab 2013 den
Betrieb aufnehmen. Bestehende Kraftwerke sollen leichter nachgerüstet
und modernisiert werden können. Wärmespeicher werden mit Zuschlägen von
bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.
Das Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist am 19. Juli 2012 in Kraft getreten.
Verkehr
Lkw-Maut auf Bundesstraßen
Zum 1. August 2012 wird die Mautpflicht für schwere
Lkw auf ausgewählte Bundesstraßen ausgedehnt. Davon betroffen sind 84
Bundesstraßenabschnitte, die mindestens vierspurig ausgebaut und an eine
Autobahn angebunden sind. Die zusätzlichen Einnahmen sollen in den
Ausbau und Erhalt der Straßeninfrastruktur fließen.
Weitere Informationen: Lkw-Maut ausgedehnt
Mittwoch, 25. Juli 2012
Donnerstag, 19. Juli 2012
Bundesrat äußert sich zu Finanzhilfen für Spanien
Über seine Europakammer hat der Bundesrat sich heute zu den geplanten Finanzhilfen für Spanien geäußert. Das Land soll aus dem Euro-Rettungsschirm EFSF bis zu 100 Milliarden Euro an Darlehen erhalten, um damit seine angeschlagenen Banken zu stützen.
Der Bundesrat fordert einen breiten parlamentarischen Diskurs, parlamentarische Kontrolle und Transparenz, um der Bevölkerung die geplanten Hilfsmaßnahmen näherzubringen. Er weist darauf hin, dass es sich nicht um direkte Bankenhilfen handelt und die Rettungsschirme EFSF und ESM nach jetziger Rechtslage weder direkt noch indirekt zur Übernahme von Verlustrisiken der Banken herangezogen werden dürfen.
Der Bundesrat erkennt die Bemühungen zur Restrukturierung der spanischen Banken an. Diese müssten allerdings mit weiteren Strukturreformen und einer nachhaltigen Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung einhergehen. Die Länder begrüßen daher ausdrücklich die Einigung des Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2012 zum EU-Wachstumspakt. Sie erwarten, dass die Gipfelbeschlüsse - insbesondere die Erhöhung des Eigenkapitals der Europäischen Investitionsbank und die Umschichtung der bereits vorhandenen Strukturmittel - effektiv und nachhaltig umgesetzt werden.
In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, dass Hilfen aus dem Rettungsschirm lediglich als ultima ratio gedacht sind: Zunächst müssten die Banken eigene Anstrengungen zur Rekapitalisierung und Restrukturierung unternehmen, erst danach sollten die einzelnen Staaten sie unterstützen. Nur wenn dies nicht mehr möglich ist, könne konditionierte Hilfe der EFSF in Anspruch genommen werden. Auch dabei sei allerdings der jeweilige Staat für die Umsetzung der vereinbarten Reformschritte verantwortlich und hafte dafür. Generell dürften nur solche Banken unterstützt werden, die überhaupt noch restrukturierungsfähig sind.
Die Länder fordern, das übermäßige spanische Defizit bis zum Jahr 2014 abzubauen. Die Kosten der Steuerzahler seien durch angemessene Beteiligung der Anteilseigner und Gläubiger der unterstützten Banken zu minimieren.
Hintergrund für die heute beschlossene Stellungnahme ist die Information der Bundesregierung über die geplanten Finanzhilfen aus dem Rettungsschirm EFSF für den spanischen Finanzsektor. Das Bundesfinanzministerium hatte den Bundesrat parallel zum Deutschen Bundestag unterrichtet. Artikel 23 des Grundgesetzes, das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus und eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung schreiben diese Informationspflicht vor, um die Mitwirkung der Nationalen Parlamente zu wahren.
Mehr finden Sie unter:
Mittwoch, 11. Juli 2012
Freitag, 6. Juli 2012
Montag, 2. Juli 2012
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