Hartz-IV-Bezieher können nach dem Grundsatzurteil der Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen bei Hartz IV nicht mit höheren Regelsätzen rechnen.
Das stellt der scheidende Gerichtspräsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe Hans-Jürgen Papier jetzt klar.
Laut dem scheidenden Gerichtspräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist die in der Politik viel diskutierte Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger schon längst gesetzlich verankert, so etwas in dem § 25 des Bundessozialhilfegesetz.
Das stellt der scheidende Gerichtspräsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe Hans-Jürgen Papier jetzt klar.
Laut dem scheidenden Gerichtspräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist die in der Politik viel diskutierte Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger schon längst gesetzlich verankert, so etwas in dem § 25 des Bundessozialhilfegesetz.
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