Samstag, 27. Februar 2010

Kein höherer Leistungsanspruch: Der scheidende Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier erklärt das BVG-Grundsatzurteil zu Hartz-IV- n-tv.de


Hartz-IV-Bezieher können nach dem Grundsatzurteil der Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen bei Hartz IV nicht mit höheren Regelsätzen rechnen.

Das stellt der scheidende Gerichtspräsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe Hans-Jürgen Papier jetzt klar.

Laut dem scheidenden Gerichtspräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist die in der Politik viel diskutierte Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger schon längst gesetzlich verankert, so etwas in dem § 25 des
Bundessozialhilfegesetz.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen