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Freitag, 26. Februar 2010

Bischöfe setzen Sonderbeauftragten ein und kündigen Opfer-Hotline an | tagesschau.de

Bischöfe setzen Sonderbeauftragten ein und kündigen Opfer-Hotline an | tagesschau.de

Nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle an katholischen Schulen haben die deutschen Bischöfe Konsequenzen gezogen.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann wird das neue Amt eines bundesweit zuständigen Beauftragten für Missbrauchsfälle übernehmen. Dies sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Robert Zollitsch, zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der katholischen Bischöfe.

Den Streit mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über die Aufklärung von Missbrauchsfällen sieht die DBK als erledigt an. Sie hatte der katholischen Kirche am Montag im Interview mit den Tagesthemen vorgeworfen, hinsichtlich der Missbrauchsfälle nicht konstruktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

Justizministerin verlangt "runden Tisch"

Er habe einen Brief der Politikerin mit Klarstellungen erhalten, die die Kirche akzeptieren könne, sagte Zollitsch. In dem Brief, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, stellt Leutheusser-Schnarrenberger klar, dass sie bei ihren Äußerungen zu den Missbrauchsfällen von den Leitlinien der Deutschen Bischofkonferenz ausgegangen sei. Diese halte sie nicht für ausreichend.

"Deshalb habe ich an die katholische Kirche appelliert, diese Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger vor allem hinsichtlich einer höheren Verfahrensneutralität und -transparenz und einer deutlich verbesserten Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden zu überarbeiten", schreibt die Justizministerin.

Die Ministerin mahnt darin außerdem einen "runden Tisch" zur Aufklärung an, was Zollitsch im Interview mit den Tagesthemen ablehnte. "Ich sehe hinter einem staatlich verordneten runden Tisch wenig Sinn", sagte er und begründete dies damit, dass die Kirche aktiv um Aufarbeitung bemüht sei.

Mittwoch, 24. Februar 2010

Zollitsch spricht mit Merkel über das Thema Missbrauch | RP ONLINE

Zollitsch spricht mit Merkel über das Thema Missbrauch | RP ONLINE

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) telefoniert. Details wurden nicht bekannt. Zollitsch hatte gesagt, er wolle gegenüber Merkel sein Befremden über Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ausdrücken. Diese hatte Zweifel an der Kooperation der katholischen Kirche bei der Strafverfolgung von Missbrauchsfällen geäußert. Zollitsch forderte die Ministerin auf, ihre Aussagen binnen 24 Stunden zurückzunehmen.

Dienstag, 23. Februar 2010

DasErste.de - hart aber fair - Die Priester und der Sex - Wie viel Wahrheit wagt die Kirche?

DasErste.de - hart aber fair -am 24. Februar 2010 im Ersten - Thema "Die Priester und der Sex - Wie viel Wahrheit wagt die Kirche?"

hart aber fair am Mittwoch, 24. Februar 2010, um 21.45 Uhr aus Köln

Moderation: Frank Plasberg

Das Thema:

Priester und der Sex - Wie viel Wahrheit wagt die Kirche?

Die Gäste:

Hans-Jochen Jaschke (Weihbischof des Erzbistums Hamburg)

Heiner Geißler (CDU-Sozialpolitiker, ehem. Schüler und Novize des Jesuitenordens)

Norbert Denef (wurde als Kind von einem Priester missbraucht; fordert mehr Rechte für Opfer
von sexuellem Missbrauch)

Bascha Mika (Journalistin; ehem. „taz"-Chefredakteurin)

Die katholische Kirche in der Krise: Missbrauchsfälle, Übergriffe auf Schutzbefohlene. Und der Vorwurf, dass vertuscht und verschleiert wurde, statt den Opfern zu helfen. Wem nützt eigentlich der Zölibat? Was muss noch passieren, damit auch die Not der Priester erkannt wird? Und wie stark ist ein Glauben, der die Glaubwürdigkeit verliert?

Interessierte können sich auch während der Sendung per Telefon und Fax an der Diskussion beteiligen und schon jetzt über die aktuelle Internet-Seite

http://www.hart-aber-fair.de

ihre Meinung, Fragen, Ängste und Sorgen an die Redaktion übermitteln. „

hart aber fair" ist immer erreichbar unter

Tel.: 0800/5678-678,
Fax: 0800/5678-679,
E-Mail: hart-aber-fair@wdr.de.

Sonntag, 21. Februar 2010

Papst-Richtlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche Personen im Raum der Kirchen im Bereich der Bischofskonferenz

Papst-Richtlinien

Seit Ende Januar 2010 wird durch die bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs am Canisius-Kolleg in Berlin eine öffentliche Debatte zu diesem Thema geführt.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat bereits 2002 Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedet.
Diese Leitlinien sind nach wie vor von hoher Aktualität und bilden die Grundlage des Handelns der Deutschen Bischofskonferenz.

Hier finden Sie die Richtlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche und sonstiger Personen im Raum der Kirchen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche (mit Erläuterungen, 27.09.2002)

Mehrfach hat sich seit Ende Januar 2010 auch der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, zu den Vorfällen in der Öffentlichkeit geäußert.

Hier dokumentieren wir zwei Interviews des Sekretärs:

Frankfurter Rundschau vom 6. Februar 2010 ( pdf-Datei, 24 kB)
Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 5. Februar 2010 ( jpg-Datei, 1281 kB)

Auch hier finden Sie den genauen Text dieser Richtlinien, die bis zum Papst Besuch in den USA nur Insidern bekannt waren.

Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

Leitlinien mit Erläuterungen

Einführung

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird zunehmend in unserer gesamten Gesellschaft und auch in der Kirche offenkundig. Er zeigt eine tiefgehende Krise an und ist für die Kirche eine Herausforderung zu einer Reinigung aus dem Geist des Evangeliums. Daher sehen wir Bischöfe uns in die Verantwortung gerufen.

Auch in Deutschland gibt es sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche. Diese Vergehen haben einen zerstörerischen Charakter gegenüber Kindern und Jugendlichen. Sie verletzen deren Würde und Integrität tief. Die Opfer werden in ihrer Entwicklung schwer geschädigt, bei ihnen und bei ihren Angehörigen wird großes Leid ausgelöst. Wenn ein Geistlicher sich an einem Kind oder Jugendlichen vergeht, verdunkelt er auch die christliche Botschaft und die Glaubwürdigkeit der Kirche und fügt der kirchlichen Gemeinschaft schweren Schaden zu. Sexueller Missbrauch Minderjähriger ist darum nicht nur nach staatlichem Recht, sondern auch in der kirchlichen Rechtsordnung eine Straftat.

Sexueller Missbrauch Minderjähriger kann unterschiedliche Ursachen haben. Nicht jeder Fall ist auf eine pädophile oder ephebophile Neigung zurückzuführen. Eine Diagnose muss in jedem Fall differenziert erfolgen. Aus fehlenden Kenntnissen über die näheren Zusammenhänge sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wurde häufig unangemessen reagiert. Im Blick auf die Opfer bedauern wir dies zutiefst. Heute steht fest, dass Pädophilie eine sexuelle Störung ist, die von der Neigung her strukturell nicht abänderbar ist und ephebophile Neigung als nur zum Teil veränderbar gilt. Die neuen Erkenntnisse helfen für die Zukunft, aber sie können die Vergangenheit nicht ungeschehen machen. Es ist uns Bischöfen als Verantwortliche für unsere Diözesen ein Anliegen, alles zu tun, um dem sexuellen Missbrauch Minderjähriger stärker entgegen zu wirken und Wiederholungstaten zu verhindern. Wir stellen zugleich fest, dass die allermeisten Geistlichen vorbildlich ihren Dienst verrichten.

Die folgenden Leitlinien, die von der Deutschen Bischofskonferenz in der Herbst-Vollversammlung 2002 verabschiedet worden sind, sollen eine einheitliche Vorgehensweise gewährleisten und in diözesaner Zuständigkeit umgesetzt werden.

Leitlinien

I. Zuständigkeit

1. Der Diözesanbischof beauftragt eine Person, die den Vorwurf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger prüft.

Wer von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält, soll sich an die beauftragte Person wenden. Alle kirchlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, Fälle, die ihnen zur Kenntnis gebracht werden, weiterzuleiten. Der Beauftragte recherchiert den Sachverhalt und ist Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Ihm kann der Diözesanbischof einen Arbeitsstab aus Psychologen, Psychotherapeuten, Ärzten, Juristen, Theologen, Geistlichen und Laien, Männern und Frauen zur Seite stellen. Diözesanbischöfe können auch einen überdiözesanen Arbeitsstab einrichten.

Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Ordensleute, die unter Gestellung in bischöflichem Auftrag tätig sind, liegt - unbeschadet der Verantwortung der Ordensoberen - bei der Diözese. In anderen Fällen bieten die Diözesen dem Ordensoberen Unterstützung an.

2. Über die Zuständigkeit wird öffentlich informiert.

Der Beauftragte wird im Amtsblatt der Diözese bekannt gemacht und die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt.

II. Prüfung und Beurteilung

3. Jede Anzeige oder Verdachtsäußerung wird umgehend geprüft.

Unmittelbar nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Vergehens leitet der Beauftragte die Prüfung ein.

Er führt mit dem Verdächtigten ein Gespräch, zu dem er einen Juristen hinzuzieht. Über das Gespräch wird ein Protokoll angefertigt, das von den Beteiligten zu unterzeichnen ist. Mit dem (mutmaßlichen) Opfer bzw. seinen Erziehungsberechtigten wird umgehend Kontakt aufgenommen. Aufgrund der protokollierten Tatbestände wird beurteilt und festgestellt, wie den Betroffenen am besten zu helfen ist und weiter vorgegangen werden muss.

Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst dem Opfer. Dem Schutz des Opfers vor weiterem Missbrauch oder öffentlicher Preisgabe von Informationen wird besondere Sorgfalt gewidmet. Auch dem Verdächtigten gegenüber bleibt die Pflicht zur Fürsorge. Er steht bis zum Erweis des Gegenteils unter Unschuldsvermutung. Erweist sich der Verdacht als unbegründet, werden die notwendigen Schritte unternommen, den guten Ruf der Person wiederherzustellen.

4. Der Diözesanbischof wird sofort unterrichtet.

Die Verantwortung des Diözesanbischofs bleibt - unbeschadet der Einsetzung des Beauftragten - bestehen. Er wird unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Vergehens informiert.

III. Kirchliche Voruntersuchung

5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.

Erhärtet sich der Verdacht, wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gemäß c. 1717 CIC eingeleitet. Diese wird von einer geeigneten Person, die der Bischof bestimmt, durchgeführt. Je nach Sachlage wird entschieden, ob der Verdächtigte für die Dauer der Voruntersuchung von seinem Dienst freigestellt werden und sich von seinem Dienstort entfernt halten muss.

Zur kirchlichen Voruntersuchung sollen Fachleute aus den im I, 1. genannten Stab hinzugezogen und je nach den Bedingungen des Einzelfalls beteiligt werden.

6. Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Missbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befasst.

Gemäß dem Motuproprio über den Schutz der Heiligkeit der Sakramente (Sacramentorum sanctitatis tutela) vom 30.4.2001 wird der Diözesanbischof nach Abschluss der Voruntersuchung diesen Fall dem Apostolischen Stuhl zuleiten.

IV. Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden

7. In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und ggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht (vgl. I, 1).

In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten - falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten ist - zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert. Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist der vom Bischof Beauftragte (vgl. Leitlinie I, 1). Wenn die Staatsanwaltschaft bereits aufgrund einer Anzeige recherchiert, wird mit ihr Verbindung aufgenommen.

V. Hilfen für Opfer und Täter

8. Dem Opfer und seinen Angehörigen werden menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen angeboten.

Der Beauftragte des Bischofs wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Opfer und seinen Angehörigen auch im Namen des Bischofs tiefes Bedauern zum Ausdruck bringen. In seinen weiteren Bemühungen wird er von fachlich ausgewiesenen Personen aus den Bereichen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Psychagogik unterstützt. Die Hilfsangebote sind individuell verschieden, je nachdem, ob es sich um Kinder und Jugendliche oder um Erwachsene handelt, deren sexueller Missbrauch schon Jahre zurückliegt. Die Maßnahmen beziehen je nach Einzelfall auch die Familienangehörigen der Opfer (Eltern, Geschwister) mit ein. Finanzielle Unterstützung therapeutischer Maßnahmen ist im Einzelfall möglich.

9. Der Täter hat sich einer therapeutischen Behandlung zu unterziehen.

Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft erweist sich Pädophilie als von der Neigung her strukturell nicht abänderbar und Ephebophilie als nur zum Teil veränderbare sexuelle Störung. Unbeschadet dieser Erkenntnis trägt eine differenzierte diagnostische Abklärung und fachkundige Therapie dazu bei, Wiederholungsfälle zu verhindern und dem Täter ein Leben ohne Ausübung seiner sexuellen Störung zu ermöglichen. Eine Therapie wird in jedem Fall verlangt.

10. Die Menschen im Umfeld werden bei der Verarbeitung der Situation unterstützt.

Im Umfeld von Täter und Opfer werden Maßnahmen zur Überwindung von Irritationen, Sprachlosigkeit und Trauer getroffen. Im Einzelfall wird, wenn nötig, ein Netzwerk angeboten, das einer Isolation des Opfers und seiner Familie entgegenwirkt.

VI. Kirchliche Strafmaßnahmen

11. Bei erwiesenem Vergehen wird der Täter mit einer Kirchenstrafe belegt.

Unabhängig von der zivilrechtlichen Verfolgung und Ahndung werden kirchenrechtliche Strafmaßnahmen eingeleitet. Es können Sühnestrafen, die den Täter auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit treffen, verhängt werden. Der genaue Umfang wird in einem Strafurteil durch das kirchliche Gericht oder ein Strafdekret, das die Glaubenskongregation bzw. der Diözesanbischof erlassen, festgelegt. In Einzelfällen wird eine Entlassung aus dem Klerikerstand notwendig sein.

12. Nach Verbüßung seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben mehr übertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen bringen.

Geistliche, die sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht haben, werden nach Verbüßung ihrer Strafe nicht mehr in Bereichen eingesetzt, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung bringen.

Es besteht eine dauerhafte Verpflichtung für den Täter, mit dem Beauftragten in der Diözese im Gespräch zu bleiben. Außerdem sind flankierende Maßnahmen für seine weitere Lebensführung und Beschäftigung zu vereinbaren. Dazu gehört ständige Begleitung (geistliche Begleitung, therapeutische Begleitung, Einbindung in ein Netzwerk).

VII. Öffentlichkeit

13. Eine angemessene Information der Öffentlichkeit wird gewährleistet.

Die entsprechende Information der Öffentlichkeit wird durch eine speziell mit dieser Aufgabe betraute Person durchgeführt.

Um zusätzlichen Schaden für die Opfer oder eine ungerechtfertigte Diskriminierung der Täter zu vermeiden, wird die Öffentlichkeitsarbeit sich um eine Ausbalancierung zwischen notwendiger Transparenz und dem Persönlichkeitsschutz bemühen.

VIII. Prävention

14. Die präventiven Maßnahmen in der Aus- und Fortbildung von Geistlichen werden verstärkt.

Die Aus- und Fortbildung der Geistlichen thematisiert im Rahmen der allgemeinen Persönlichkeitsbildung die Auseinandersetzung mit Fragen und Problemen der Sexualität, vermittelt Kenntnisse über Anzeichen sexuellen Fehlverhaltens und gibt Hilfen für den Umgang mit der eigenen Sexualität.

Auch unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Handlungen kann es Verhaltensweisen im pastoralen oder erzieherischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen geben (z. B. Distanzlosigkeit oder vertrauliche Berührungen), die zu meiden sind. Wenn im Einzelfall Anlass zu der Sorge besteht, dass ein Verhalten auf pädophile Neigung hinweist, wird eine diagnostische Abklärung durchgeführt.

Die für die Aus- und Fortbildung Verantwortlichen werden auf Personen zugehen, die ein auffälliges Verhalten zeigen, um persönliche Schwierigkeiten in einem frühen Stadium thematisieren und Hilfen zur Bewältigung einleiten zu können.

15. Versetzungen erfordern eine umfängliche Information.

Für den Fall einer Versetzung (unbeschadet Leitlinie 12) oder bei Verlegung des Wohnsitzes von Geistlichen, die sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht haben, wird der neue Dienstgeber oder kirchliche Obere, in dessen Bereich er sich künftig aufhält, über die besondere Problematik in Kenntnis gesetzt.

IX. Entsprechendes Vorgehen bei anderen kirchlichen Mitarbeitern

16. Bei Missbrauch durch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im kirchlichen Dienst wird entsprechend vorgegangen.

Gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im haupt- und nebenamtlichen kirchlichen Dienst, die sich sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig machen, wird im Einklang mit den jeweiligen arbeitsrechtlichen Regelungen entsprechend vorgegangen.

Personen, die sich sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig machen oder gemacht haben, werden auch in der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Pfarrgemeinden oder kirchlichen Verbänden nicht geduldet.

Fulda, den 26. September 2002

Diese Richtlinien müssen jetzt von allen Ortbischöfen in Deutschland und der Welt strikt umgesetzt werden, damit es nicht zu weiteren Fällen von sexuellem Missbrauch und Kindesmisshandlung durch Priester und Würdenträger der katholischen Kirche kommt. Jetzt liegt es aber auch an jedem einzelnen Bischof in Deutschland genauso entschlossen zu handeln.

Betroffene Opfer können sich auch einmal diese Seiten anschauen:

Bürger Beobachten Kirchen e.V.

http://www.buerger-beobachten-kirchen.de/sexualverbrechen/index.html

Domradio Köln: Bundesregierung fordert lückenlose Aufklärung von sexuellem Mißbrauch durch Runden Tisch

"Ein guter Weg" | domradio.de - Katholische Nachrichten

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat von der katholischen Kirche eine lückenlose Aufklärung im Missbrauchsskandal gefordert.

Die Bundesjustizministerin fordert einen Runden Tisch. Nach Angaben des „Spiegels“ wurden in den vergangenen Tagen weitere Fälle von sexuellem Missbrauch bekannt.

Die Bundesjustizministerin erwarte von der gesamten katholischen Kirche „konkrete Festlegungen“, welche Maßnahmen sie dafür ergreifen wolle, sagte die Ministerin dem Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ (Samstag).

Die FDP-Politikerin schlug Ombudsleute und einen Runden Tisch aus Staats-, Kirchen- und Opfervertretern vor.

Ein solches Gremium sei „ein guter Weg, um die zahlreichen Missbrauchsfälle aufzuklären und der katholischen Kirche Gelegenheit zu bieten, mit den Opfern über freiwillige Entschädigungen ins Gespräch zu kommen“.

Gleichzeitig kritisierte die FDP-Justizministerin den Augsburger Bischof Walter Mixa. Es sei „wenig hilfreich, wenn sich einige Verantwortliche wie Bischof Mixa hinter polemischen Ausflüchten verstecken, statt zur Sachaufklärung beizutragen“, sagte die Ministerin.

Der Augsburger Bischof hatte die „sexuelle Revolution“ für die weite Verbreitung des Kindesmissbrauchs in der Gesellschaft mitverantwortlich gemacht.

Neue Fälle bekannt
Nach Angaben des „Spiegels“ wurden in den vergangenen Tagen weitere Fälle von sexuellem Missbrauch bekannt, die sich vor 30 bis 50 Jahren in katholischen Einrichtungen ereigneten. Davon seien mindestens sechs Einrichtungen betroffen.

Darunter sind laut „Spiegel“ zwei ehemalige Heime der Salesianer Don Boscos in Augsburg und Berlin, wo drei Geistliche und ein Mitarbeiter Minderjährige missbraucht haben sollen. Ferner nennt der „Spiegel“ ein ehemaliges Kinderheim der Vinzentinerinnen im oberschwäbischen Oggelsbeuren sowie das Maristen-Internat im bayerischen Mindelheim und das frühere Franziskaner-Internat in Großkrotzenburg bei Hanau.

Weitere Fälle sind aber auch aus NRW und dem Raum Köln und Bonn bekannt geworden.

So gebe ich Missbrauchsvorwürfe auch gegen frühere Mitarbeiter des Franz-Sales-Hauses in Essen, einer renommierten Behinderten-Einrichtung.

Außerdem berichtete die „Frankfurter Rundschau“ (Samstag) unter Berufung auf ein anonymes Opfer von sexuellen Übergriffen im Internat der Franziskaner-Minoriten, Sankt-Ludwig-Kolleg in Bonn, in den 70er Jahren und im Raum in Köln.

Nach geltendem Strafrecht sind die meisten dieser Fälle verjährt.

Die Verjährung tritt bei minderschweren Missbrauchsfällen dann ein, wenn das Opfer sein 28. Lebensjahr vollendet hat.