Kabinett beschließt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
Medizinproduktegesetzes
Das Bundeskabinett hat am 25. April 2012 die Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes (MPGVwV) in
der Fassung, die sich aus dem Beschluss des Bundesrates der 895. Sitzung vom 30.
März 2012 (Drucksache 863/11 - Beschluss) ergibt, beschlossen.
Die
Maßgaben des Bundesrates wurden umgesetzt. Sie berühren nicht den Kernbestand
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift.
Mit der Vorlage der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes leistet die
Bundesregierung einen Beitrag zur Optimierung der Überwachung im
Medizinproduktebereich. Ausgelöst durch den PIP-Brustimplantateskandal wird seit
Dezember 2011 über die Sicherheit von Medizinprodukten diskutiert. Mit der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird ein wichtiger nationaler Baustein in
Richtung mehr Sicherheit bei Medizinprodukten gelegt.
Mit dem
Inkrafttreten der MPGVwV zum 1. Januar 2013 sollen in Deutschland
Rahmenbedingungen für eine bundeseinheitliche, qualitätsgesicherte Überwachung
durch die Länder vorliegen. Dazu werden u.a. Regelungen zur Bestimmung einer
zentralen Koordinierungsstelle der Länder, für Inspektionen, für den Umgang mit
Proben und zur Überprüfung von Medizinprodukten getroffen. Geregelt ist außerdem
der Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen, die Qualifizierung und Fortbildung
der mit der Überwachung beauftragten Personen sowie die Ausstattung und
Zusammenarbeit der Behörden. Die Effektivität im Bereich des Vollzuges des
Medizinprodukterechts und der Überwachung von Medizinprodukten soll damit
gesteigert werden.
Die neuen Rahmenvorgaben der Verwaltungsvorschrift
sind im Übrigen so flexibel gestaltet, dass auf jede Sondersituation von den
Ländern künftig durch eine Ergänzung des Rahmenüberwachungsprogramms nach § 3
umgehend reagiert werden kann. Hervorzuheben ist auch die in § 4 enthaltene
Vorgabe, eine zentrale Koordinierungsstelle zu bestimmen.
Die letzten
Monate haben gezeigt, dass wir eine schnelle Abstimmung zwischen
Bundesoberbehörden und den Ländern dringend benötigen. Eine zentrale Stelle der
Länder wird dabei sehr hilfreich sein.
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