Montag, 21. Februar 2011
Endlich Einigung bei der Hartz IV-Reform - FDP-Bundestagsfraktion -
Mittwoch, 26. Januar 2011
Viele Konsenspunkte bei Hartz IV-Beratungen - FDP-Bundestagsfraktion -
Die Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger machte deutlich, dass man bei der Frage der Finanzierung noch „Klippen aus dem Weg räumen“ müsse. So müssten Kosten für die Kommunen erstattet werden. Dabei gebe es zwei mögliche Wege: Der eine beinhalte eine höhere Erstattungssumme, bei dem anderen würde der Ausgleich über die Regelung der Verwaltungszusammenarbeit gemäß Paragraph 91 des Grundgesetzes erfolgen. Die bestehende Formulierung würde das möglich machen, so der FDP-Verhandlungsführer Kolb.
Insgesamt müsste die Opposition bei allen Konsenspunkte, die auf dem Tisch lägen, „gute Gründe liefern“, um den Kompromiss scheitern zu lassen, so die Fraktionsvorsitzende.
Wenig Verhandlungsspielraum bei Hartz IV-Regelsätzen
Weniger Verhandlungsspielraum sieht Kolb bei den Hartz IV-Regelsätzen. Hier müsste die SPD von ihren maximalen Forderungen abrücken. Der FDP-Verhandlungsführer erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil explizit betonte hatte, dass die Regelsätze „nicht existent unzureichend“ gewesen seien, sondern vielmehr Transparenz bei der Berechnung eingefordert hatte.
Heinrich Kolb Kolb berichtete, dass Einigung darüber bestehe, dass eine Lohnuntergrenze im Bereich der Zeitarbeit eingeführt werde. Die Liberalen seien auch bereit, eine Regelung für die verleihfreie Zeit zu treffen. Diese Lohnuntergrenzen seien jedoch „qualitativ“ kein Mindestlohn. Im Vordergrund stehe für die Liberalen mit Blick auf die ab dem 1. Mai 2011 geltende EU-weite Arbeitnehmerfreizügigkeit der Grundsatz des „equal pay“. Dieser gewährleiste, dass auch Arbeiter aus ausländischen Zeitarbeitsunternehmen so bezahlt werden müssen wie vergleichbare Arbeitskräfte im entleihenden Betrieb.
Es reiche nicht aus, wenn man einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz aufnehme, da für unterschiedliche Branchen unterschiedliche Löhne gelten. Ein Mindestlohn für die Zeitarbeit würde also andere Mindestlöhne unterlaufen. Mit „equal pay“ jedoch müsste ein Lohn gezahlt werden, der in dem entleihenden Unternehmen für die betreffende Tätigkeit üblicherweise gezahlt wird.
In 98 Prozent der Zeitarbeitsunternehmen wird die Entlohnung der Arbeitnehmer tarifvertraglich geregelt
Kolb machte deutlich, dass in nahezu 98 Prozent der Zeitarbeitsunternehmen die Entlohnung der Arbeitnehmer tarifvertraglich geregelt sei. Daher wolle man die Möglichkeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, per Tarifvertrag vom Grundsatz des „equal pay“ abzuweichen, zeitlich begrenzen. Zu Beginn eines Entleihverhältnisses, also in der Einarbeitungszeit, und für eine befristete Zeit danach, sei es sinnvoll, eine gewisse Flexibilität bei der Entlohnung zuzulassen. Danach wolle man jedoch die Angleichung der Entlohnung an die Stammbelegschaft.
Unterschiedliche Ansätze gibt es jedoch zwischen FDP und Union und Opposition, wie lang diese Frist sein soll. Kolb sprach sich für eine Frist von neun Monaten aus. Dabei sei es wichtig, die Zeitarbeitsbranche so attraktiv zu gestalten, so dass für Menschen mit geringerer Qualifikation, die oft über die Zeitarbeit eine Möglichkeit im ersten Arbeitsmarkt erhalten, die Chance auf einen Arbeitsplatz erhalten bleibt.
Montag, 15. März 2010
Freitag, 5. März 2010
CDU/CSU - Bundestagsfraktion - Weiß: Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer greift jetzt
Beschäftigte in Deutschland erhalten mehr Sicherheit. Mit zusätzlichen milliardenschweren Beihilfen unterstützt der Bund im Jahr 2010 die Bundesagentur für Arbeit sowie die gesetzlichen Krankenversicherungen. Ziel ist, Arbeitsplätze in der Krise zu sichern und die Lohnnebenkosten zu stabilisieren. Mit dem Großteil des Geldes finanzieren wir die verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds und die Eingliederungshilfen für Arbeitslose. Ohne die Zuschüsse wäre ein Anstieg der Beitragssätze zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung unvermeidlich gewesen.
Zudem wurde beschlossen, das Schonvermögen von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr zu erhöhen. Damit machen wir deutlich: Wer für das Alter vorsorgt, hat auch für den Fall der Arbeitslosigkeit richtig gehandelt. Mit der Heraufsetzung wird im Falle der Arbeitslosigkeit Vermögen geschützt, welches ein Erwerbstätiger privat für das Alter angespart hat. Für einen 45-jährigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind das 33.750 Euro, die ihm nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Mit der Verabschiedung des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes am 5. März 2010 werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sofortmaßnahmen für einen "Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" jetzt konkret umgesetzt.
Mittwoch, 24. Februar 2010
Ursula von der Leyen zu Hartz IV: "Jetzt packen wir's an!" - morgenmagazin - ZDFmediathek - ZDF Mediathek
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Freitag, 19. Februar 2010
Hartz-IV-Debatte: FDP legt in Umfrage zu
Einer weiteren Umfrage zufolge legt die FDP in der Gunst der Wähler nun wieder kräftig zu.