Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über das Volksbegehren für das Weltkulturerbe Flughafen Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik
Mündlicher Verhandlungstermin am 13.6.2012 um 9:15 Uhr in der Kirchstrasse (Moabit)
Das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet am 13.06.2012 über die Klage der Vertrauensleute zum Volksbegehren Flughafen Tempelhof aus dem Jahr 2008. Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten am 09.06.2009 den Antrag auf Durchführung des Volksbegehrens gestellt.
Die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport hatte unter dem letzten rot/roten Senat die Durchführung des Volksbegehrens abgelehnt, da die Vertrauensleute nicht die von der Verwaltung gewünschten Änderungen am Abstimmungstext vornehmen wollten.
Volksbegehren bereits 2009 beantragt
Das „Volksbegehren für das Weltkulturerbe Flughafen Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik“ wurde 2008 unmittelbar vor der Schließung des ältesten Verkehrsflughafens der Welt gestartet und strebt eine Erhaltung der Gesamtanlage des Flughafens Tempelhof und die Ernennung zum UNESCO Welterbe an. Gleichzeitig fordert es mehr Transparenz ein.
Ein vergleichbares Bürgerbegehren im Bezirk Tempelhof-Schöneberg hatten die Initiatoren bereits am 07.06.2009 mit 66 Prozent Zustimmung gewonnen.
Keine Bebauung des Flughafengeländes Tempelhof, kein Neubau der Landesbibliothek darauf
Zentrales Anliegen des Volksbegehrens ist der authentische Erhalt der Gesamtanlage Flughafen Tempelhof mit dem Ziel einer Ernennung zum UNESCO Welterbe. Die vom Senat betriebene Bebauung des Geländes einschließlich des Neubaus der Landesbibliothek lehnen die Initiatoren strikt ab.
„Wir wollen unsere Geschichte erlebbar machen und einen der wichtigsten Orte der Nachkriegsgeschichte authentisch erhalten. Die Landesbibliothek kann gerne dort gebaut werden wo sie hingehört, nämlich im Stadtzentrum, aber nicht auf diesem historischen Ort.“, so Volker Perplies, Vertrauensmann des Volksbegehrens.
Flughafen BER Desaster vorhergesehen
Bereits 2008 konzipiert, so ist der Abstimmungstext überaus aktuell „Wir haben uns schon 2008 gefragt, ob beim neuen Großflughafen BER soviel Interessenverflechtung zwischen Betreiber und Politik gut sein kann. Heute wissen wir, dass wir Recht hatten“, so Perplies.
Das Volksbegehren verbietet den Senatsmitgliedern die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und legt ihnen umfangreiche Transparenzpflichten zu möglichen Interessenkonflikten auf.
Zudem sollen sie zukünftig für Schäden, die sie verursachen auch persönlich haften.
Bürger erhalten dazu ein weitgehend uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht bei allen öffentlichen Unternehmen und Behörden.
„Hätten wir diese Regelungen gehabt, so hätte es das BER Desaster vermutlich nicht gegeben.“, So Volker Perplies
Grundlegende Verfahrensfehler
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht war erforderlich geworden, nachdem sich die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport geweigert hatte, den Antrag auf Durchführung der zweiten Stufe des Volksbegehrens zu bearbeiten.
„Man hat uns mitgeteilt, dass wir den Abstimmungstext in der vom Senat gewünschten Weise ändern sollen. Als die Änderungen dem Senat nicht gefallen haben, wurde das Verfahren kurzerhand für beendet erklärt. Offensichtlich versucht der Senat mit allen Mitteln, ihm unangenehme Volksbegehren abzuwehren“, meint Volker Perplies.
Dieses Verhalten deckt sich auch mit den Erfahrungen anderer Volksbegehren, die sich regelmäßig über Behinderungen beklagen oder - wie aktuell das Volksbegehren Grundschule - vor das Verfassungsgericht ziehen müssen.
Abstimmungstext
Bei einem Erfolg der Klage muss der Senat das Volksbegehren entweder zulassen oder zu mindestens darüber neu entscheiden. Wir hoffen sehr, dass dies dann in gesetzeskonformer Weise passieren wird.
Der genaue Abstimmungstext kann auf der Internetseite des Aktionsbündnisses unter http://www.be-4-tempelhof.de abgerufen werden.
Chance für Berlin
„Mit dem Volksbegehren hoffen die Initiatoren, endlich eine vernünftige Lösung für den Flughafen Tempelhof zu finden. „Wir haben immer wieder Vorschläge für eine würdige und wirtschaftlich tragfähige Nutzung gemacht. Nicht einmal ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat den Senat dazu gebracht, mit uns auch nur ernsthaft zu reden. Als Welterbestätte der UNESCO erhalten wir einerseits den historischen Ort und stellen eine dauerhafte Nutzung und Zugänglichkeit für alle Menschen sicher. Nebenbei decken wir die laufenden Kosten und schaffen auch noch einen neuen Touristenmagnet für Berlin. Das Beispiel der Zeche Zollverein zeigt, dass dieses Konzept aufgehen kann. Und in Sachen Transparenz rückt Berlin auf den ersten Platz in Deutschland vor“, so Perplies
Aktenzeichen:
VG 2 K 95.11
Ort:
Termin:
Mi, 13.6.2012 um 9:15 Uhr
Formaler Kläger sind die Vertrauensleute des Volksbegehrens.
Ansprechpartner:
Volker Perplies, Tel. (01 78) 6 61 21 58
Michael Freitag, Tel. (01 75) 8 32 44 29
RA Dietrich Rudorff, (01 63) 2 68 45 21
Weitere Informationen unter:
Wir würden uns freuen, wenn uns Freunde des Zentralflughafens Tempelhof durch ihr persönliches Erscheinen zahlreich unterstützen würden.
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