Initiatoren des «Volksbegehrens für das Weltkulturerbe Tempelhof» scheitern mit ihrem Anliegen den früheren Zentralflughafen Berlin-Tempelhof in seiner Gesamtheit unter Denkmalschutz zu stellen vor dem Berliner Verwaltungsgericht
Tempelhof-Bündnis scheitert vor Gericht - Berlin - Berlin - Bild.de
Berlin (dpa/bb) - Berlin kann das frühere Tempelhofer Flugfeld wie geplant am 8. Mai für Besucher öffnen. Ein Versuch, den dafür notwendigen Abbau flugtechnischer Anlagen juristisch zu stoppen, ist gescheitert. Die Initiatoren des «Volksbegehrens für das Weltkulturerbe Tempelhof» sahen ihr Anliegen gefährdet, den früheren Zentralflughafen in seiner Gesamtheit unter Denkmalschutz zu stellen. Das Verwaltungsgericht entschied aber am Mittwoch, dass es dafür nicht notwendig sei, die Anlagen stehen zu lassen. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht zulässig. (Aktenzeichen: VG 16 L 62.10)
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Berlin (dpa/bb) - Berlin kann das frühere Tempelhofer Flugfeld wie geplant am 8. Mai für Besucher öffnen. Ein Versuch, den dafür notwendigen Abbau flugtechnischer Anlagen juristisch zu stoppen, ist gescheitert. Die Initiatoren des «Volksbegehrens für das Weltkulturerbe Tempelhof» sahen ihr Anliegen gefährdet, den früheren Zentralflughafen in seiner Gesamtheit unter Denkmalschutz zu stellen. Das Verwaltungsgericht entschied aber am Mittwoch, dass es dafür nicht notwendig sei, die Anlagen stehen zu lassen. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht zulässig. (Aktenzeichen: VG 16 L 62.10)
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