Deutscher Bundestag: Sponsoring kein Verstoß gegen Parteiengesetz
Die Sponsoring-Aktivitäten der CDU-Landesverbände Sachsen und Nordrhein-Westfalen bei Parteiveranstaltungen verstoßen nicht gegen das Parteiengesetz.
Zu diesem Ergebnis haben eingehende Prüfungen der Bundestagsverwaltung geführt, wie Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert am Donnerstag, 25. März 2010, vor der Presse mitteilte. In keinem Fall hätten sich Anhaltspunkte für mögliche Verstöße konkretisiert.
Die Sponsoring-Aktivitäten der CDU-Landesverbände Sachsen und Nordrhein-Westfalen bei Parteiveranstaltungen verstoßen nicht gegen das Parteiengesetz.
Zu diesem Ergebnis haben eingehende Prüfungen der Bundestagsverwaltung geführt, wie Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert am Donnerstag, 25. März 2010, vor der Presse mitteilte. In keinem Fall hätten sich Anhaltspunkte für mögliche Verstöße konkretisiert.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen