BMELV - Verbraucherservice und Kostenfallen im Internet - Google Street View: Widerspruch ist möglich
Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Bürgern, die sich dadurch in ihrer Privatsphäre verletzt sehen, empfiehlt das BMELV Widerspruch einzulegen. Und es stellt ihnen ein Musterschreiben dafür zur Verfügung.
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