Montag, 15. März 2010

3 sat.online: Spezial Opfer ohne Hilfe: Missbrauch in der katholischen Kirche

3sat.online: Spezial Opfer ohne Hilfe: Missbrauch in der katholischen Kirche

Gewaltorgien und sexueller Missbrauch: Zurzeit häufen sich die Berichte über zum Teil 20, 30 oder 40 Jahre zurückliegende Straftaten durch Priester, Betreuer und Pädagogen in Internaten und kirchlichen Organisationen.
Die Ettaler Klosterschule, die Regensburger Domspatzen, die Odenwaldschule. Es entsteht fast der Eindruck, dass überall, wo Kinder betreut werden, sadistischer und sexueller Missbrauch stattfindet.

Fehlende Betreuung der Opfer

Neben der immer noch mangelhaften Verfolgung der Täter fällt vor allem auf, dass die Betreuung der Opfer und deren Therapie kaum im Interesse der Öffentlichkeit stehen. Die deutsche Bischofskonferenz hat nun den Trierer Bischof Stephan Ackermann beauftragt, die Vorfälle zu untersuchen.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will jetzt einen "Runden Tisch" einrichten, um Maßnahmen gegen Missbräuche zu diskutieren.

Zwar wird über eine finanzielle Entschädigung der Opfer gesprochen, aber wie kann man den Missbrauch in Zukunft frühzeitig erkennen und verhindern? Dazu gehört, die Opfer zu ermutigen, sich direkt zu melden und nicht erst 20, 20 oder sogar 40 Jahre nach der Tat.

Achtung 3sat extra: Missbrauch Opfer ohne Hilfe Montag, 15. März 2010, 21.00 Uhr

Gert Scobel diskutiert mit seinen Gästen die Möglichkeiten, die Opfer zu stärken, Missbrauch zu bekämpfen und Entschädigungen zu regeln.

Die Gäste im 3sat extra Studio:

Professor Dr. Marianne Leuzinger-Bohleber
ist seit 2002 Leiterin des 1959 gegründeten Sigmund-Freud-Instituts, einem Forschungsinstituts für Psychoanalyse, in Frankfurt am Main. Aufgewachsen im schweizerischen Netstal studiert die erfolgreiche Psychoanalytikern nach dem Abitur Medizin in Zürich. Daneben schreibt sie sich für Klinische Psychologie, Germanistik und Heilpädagogik ein. 1980 folgt die Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Seit 1988 Professur für Psychoanalyse an der Universität Kassel, 1989 Habilitation an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Die Professorin ist international hervorragend vernetzt und kooperiert bei vielen Projekten mit ausländischen Wissenschaftlern.

Carmen Kerger ist Expertin bei der Hilfsorganisation Dunkelziffer e.V., ein Verein, der 1993 in Hamburg gegründet wurde und seitdem gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie kämpft. Die Organisation bietet missbrauchten Jungen und Mädchen sowie deren Vertrauenspersonen entsprechende Therapie oder Beratung sowie Ratschläge zur Prävention.

Professor Dr. Norbert Nedopil ist Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie am Klinikum für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwig Maximilians Universität München. Die Forensik ist ein Spezialgebiet der Psychiatrie, das sich mit dem Überschneidungsbereich von Recht und Psychiatrie beschäftigt. Dabei geht es beispielsweise um die Beurteilung der Schuldfähigkeit von Straftätern oder deren Betreuung sowie deren bedingter Entlassung aus dem Maßregelvollzug.

Hintergrund Missbrauch in kirchlichen Organisationen

Kulturkampf um den Missbrauch:
Kulturzeit: Katholische Künstler ergreifen Wort für die Opfer
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Das Zölibat und der Missbrauch

Kulturzeit: Die kirchliche Sexuallehre als Problem
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Jahrzehntelanger Missbrauch im Kloster Ettal
Kulturzeit: Patres haben jahrzehntelang ihre Schüler schwer misshandelt
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Immer neue Missbrauchsfälle - ein Überblick
ZDF.de: Liste der Missbrauchsfälle und das lange Schweigen der Kirche
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Infobox:

Strafmaß für sexuellen Missbrauch


Im Paragraph 176 Strafgesetzbuch, der sexuellen Missbrauch von Kindern verbietet, werden Kinder als "Personen unter 14 Jahren" definiert. Wer an Kindern sexuelle Handlungen vornimmt oder von einem Kind an sich vornehmen lässt, wird mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Mit drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe muss derjenige rechnen, der sich beispielsweise vor den Augen eines Kindes selbst befriedigt, von Kindern Porno-Bilder macht oder ihnen solche Darstellungen vorführt.

Mindestens zwei Jahre Gefängnis sind vorgesehen, wenn der Täter innerhalb der vergangenen fünf Jahre bereits wegen einer solchen Tat verurteilt wurde, wenn die Tat von mehreren gemeinsam begangen wird oder dem Opfer eine "schwere Gesundheitsschädigung" droht. In diesen Fällen sind mindestens zwei Jahre Gefängnis vorgesehen. HIer spricht der Gesetzgeber von schwerem sexuellen Missbrauch (Paragraph 176a).

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