3sat.online: Spezial Opfer ohne Hilfe: Missbrauch in der katholischen Kirche
Gewaltorgien und sexueller Missbrauch: Zurzeit häufen sich die Berichte über zum Teil 20, 30 oder 40 Jahre zurückliegende Straftaten durch Priester, Betreuer und Pädagogen in Internaten und kirchlichen Organisationen.
Die Ettaler Klosterschule, die Regensburger Domspatzen, die Odenwaldschule. Es entsteht fast der Eindruck, dass überall, wo Kinder betreut werden, sadistischer und sexueller Missbrauch stattfindet.
Gewaltorgien und sexueller Missbrauch: Zurzeit häufen sich die Berichte über zum Teil 20, 30 oder 40 Jahre zurückliegende Straftaten durch Priester, Betreuer und Pädagogen in Internaten und kirchlichen Organisationen.
Die Ettaler Klosterschule, die Regensburger Domspatzen, die Odenwaldschule. Es entsteht fast der Eindruck, dass überall, wo Kinder betreut werden, sadistischer und sexueller Missbrauch stattfindet.
Neben der immer noch mangelhaften Verfolgung der Täter fällt vor allem auf, dass die Betreuung der Opfer und deren Therapie kaum im Interesse der Öffentlichkeit stehen. Die deutsche Bischofskonferenz hat nun den Trierer Bischof Stephan Ackermann beauftragt, die Vorfälle zu untersuchen.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will jetzt einen "Runden Tisch" einrichten, um Maßnahmen gegen Missbräuche zu diskutieren.
Zwar wird über eine finanzielle Entschädigung der Opfer gesprochen, aber wie kann man den Missbrauch in Zukunft frühzeitig erkennen und verhindern? Dazu gehört, die Opfer zu ermutigen, sich direkt zu melden und nicht erst 20, 20 oder sogar 40 Jahre nach der Tat.
Achtung 3sat extra: Missbrauch Opfer ohne Hilfe Montag, 15. März 2010, 21.00 Uhr
Gert Scobel diskutiert mit seinen Gästen die Möglichkeiten, die Opfer zu stärken, Missbrauch zu bekämpfen und Entschädigungen zu regeln.
Strafmaß für sexuellen Missbrauch
Im Paragraph 176 Strafgesetzbuch, der sexuellen Missbrauch von Kindern verbietet, werden Kinder als "Personen unter 14 Jahren" definiert. Wer an Kindern sexuelle Handlungen vornimmt oder von einem Kind an sich vornehmen lässt, wird mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Mit drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe muss derjenige rechnen, der sich beispielsweise vor den Augen eines Kindes selbst befriedigt, von Kindern Porno-Bilder macht oder ihnen solche Darstellungen vorführt.
Mindestens zwei Jahre Gefängnis sind vorgesehen, wenn der Täter innerhalb der vergangenen fünf Jahre bereits wegen einer solchen Tat verurteilt wurde, wenn die Tat von mehreren gemeinsam begangen wird oder dem Opfer eine "schwere Gesundheitsschädigung" droht. In diesen Fällen sind mindestens zwei Jahre Gefängnis vorgesehen. HIer spricht der Gesetzgeber von schwerem sexuellen Missbrauch (Paragraph 176a).
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