Nach dem Rücktritt des deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff am Freitag, den 17. Februar 2012, nimmt der Präsident des Bundesrates bis auf Weiteres die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr. Diese Regelung ist nicht das Ergebnis einer politischen Entscheidung, sondern geht auf eine Festlegung im Grundgesetz zurück.
So heißt es in Artikel 57 GG: "Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen".
Damit kommt aktuell dem Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern, Horst Seehofer, diese Aufgabe zu. Seehofer wurde im Oktober 2011 turnusgemäß zum Präsidenten des Bundesrates gewählt und steht seit 1. November 2011 für die festgelegte Dauer von einem Jahr an der Spitze des Hauses.
In den nächsten Wochen wird Seehofer die unaufschiebbaren Termine des Bundespräsidenten übernehmen. So ist sichergestellt, dass in der Übergangszeit bis zur Neubesetzung des Präsidentenamtes unter anderem Akkreditierungen für ausländische Botschafter erteilt, Staatsgäste begrüßt und Gesetze unterschrieben werden können.
Bereits im Jahr 2010 führte schon einmal ein Bundesratspräsident übergangsweise die Amtsgeschäfte im im Schloss Bellevue.
Damals übernahm nach dem Rücktritt von Horst Köhler der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen diese Aufgaben.
Damals übernahm nach dem Rücktritt von Horst Köhler der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen diese Aufgaben.
Bundesversammlung entscheidet über Wulff-Nachfolge
Nach dem Rücktritt von Christian Wulff muss nun die Bundesversammlung, die Bundestagspräsident Norbert Lammert für den 18. März 2012 einberufen hat, über die Nachfolge entscheiden.
Die Bundesversammlung besteht aus den 620 Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern aus den 16 Ländern. Die Ländervertreter werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den Landtagen bestimmt. Dabei handelt es sich meist um Landtagsabgeordnete, aber auch um Kommunalpolitiker oder Personen des öffentlichen Lebens.
Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Die konkrete Stimmenverteilung wird die Bundesregierung in den nächsten Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.
Mit derzeit 1240 Delegierten ist die Bundesversammlung die größte Parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten beziehungsweise die Bundespräsidentin zu wählen.
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