Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, beantwortete in der Fragestunde des Deutschen Bundestages Fragen zu den Funktionsmöglichkeiten der vom Zollkriminalamt verwendeten Überwachungssoftware im aktuell diskutierten Fall, der Herkunft der vom Zoll verwendeten Überwachungssoftware sowie zu weiteren Fällen des Einsatzes von Überwachungssoftware durch Landesbehörden in Zusammenarbeit mit dem Zoll.
Finanzstaatssekretär Koschyk betonte, dass die Software zur Überwachung der Onlinetelekommunikation, die das Zollkriminalamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verwendet, aufgrund ihrer Konfiguration auf die Überwachung der laufenden Telekommunikation beschränkt ist. Weitere Funktionalitäten bestehen nicht.
Ein Zugriff auf sonstige auf dem zu überwachenden Rechner gespeicherten Daten und deren Ausleitung sind technisch nicht konfiguriert und damit ausgeschlossen. Das gilt auch für Bildübertragungen, sogenannte Screenshots, oder die Aktivierung einer Kamera oder eines Mikrofons. Dem Zollkriminalamt ist es technisch nicht möglich, die erworbene Software zu ändern. Dies gilt auch für die Übertragung zusätzlicher Programme zur Implementierung weiterer Funktionen, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
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