Wer in Zukunft Volksbegehren in Berlin organisiert, muss seine Finanzen offenlegen. Ein Gesetzesantrag der rot-roten Koalition, der heute im Abgeordnetenhaus eingebracht wird, sieht vor, dass Spender, die mehr als 5000 Euro einer Volksinitiative zugute kommen lassen, bei der Senatsinnenverwaltung also bei der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport gemeldet werden müssen.
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Donnerstag, 25. Februar 2010
Gesetzesantrag - Volksinitiativen sollen Spender nennen - Berlin - Printarchiv - Berliner Morgenpost
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