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Freitag, 5. März 2010

Erspartes bei Bezug von Arbeitslosengeld II (HartzIV) besser geschützt

Erspartes bei Bezug von Arbeitslosengeld II (HartzIV) besser geschützt

Wer auf Arbeitslosengeld II (HartzIV) angewiesen ist, hat künftig höhere Freigrenzen bei der Anrechnung seiner privat angesparten Altersvorsorge.

Das sogenannte "Schonvermögen" beim Bezug von ALG II, auch HartzIV genannt, wird sich durch das sogenannte Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz von bisher 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifachen.

Damit will die Bundesregierung die persönlichen Altersvorsorgeanstrengungen von Langzeitarbeitslosen stärken.