Über seine Europakammer hat der Bundesrat sich heute zu den geplanten Finanzhilfen für Spanien geäußert. Das Land soll aus dem Euro-Rettungsschirm EFSF bis zu 100 Milliarden Euro an Darlehen erhalten, um damit seine angeschlagenen Banken zu stützen.
Der Bundesrat fordert einen breiten parlamentarischen Diskurs, parlamentarische Kontrolle und Transparenz, um der Bevölkerung die geplanten Hilfsmaßnahmen näherzubringen. Er weist darauf hin, dass es sich nicht um direkte Bankenhilfen handelt und die Rettungsschirme EFSF und ESM nach jetziger Rechtslage weder direkt noch indirekt zur Übernahme von Verlustrisiken der Banken herangezogen werden dürfen.
Der Bundesrat erkennt die Bemühungen zur Restrukturierung der spanischen Banken an. Diese müssten allerdings mit weiteren Strukturreformen und einer nachhaltigen Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung einhergehen. Die Länder begrüßen daher ausdrücklich die Einigung des Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2012 zum EU-Wachstumspakt. Sie erwarten, dass die Gipfelbeschlüsse - insbesondere die Erhöhung des Eigenkapitals der Europäischen Investitionsbank und die Umschichtung der bereits vorhandenen Strukturmittel - effektiv und nachhaltig umgesetzt werden.
In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, dass Hilfen aus dem Rettungsschirm lediglich als ultima ratio gedacht sind: Zunächst müssten die Banken eigene Anstrengungen zur Rekapitalisierung und Restrukturierung unternehmen, erst danach sollten die einzelnen Staaten sie unterstützen. Nur wenn dies nicht mehr möglich ist, könne konditionierte Hilfe der EFSF in Anspruch genommen werden. Auch dabei sei allerdings der jeweilige Staat für die Umsetzung der vereinbarten Reformschritte verantwortlich und hafte dafür. Generell dürften nur solche Banken unterstützt werden, die überhaupt noch restrukturierungsfähig sind.
Die Länder fordern, das übermäßige spanische Defizit bis zum Jahr 2014 abzubauen. Die Kosten der Steuerzahler seien durch angemessene Beteiligung der Anteilseigner und Gläubiger der unterstützten Banken zu minimieren.
Hintergrund für die heute beschlossene Stellungnahme ist die Information der Bundesregierung über die geplanten Finanzhilfen aus dem Rettungsschirm EFSF für den spanischen Finanzsektor. Das Bundesfinanzministerium hatte den Bundesrat parallel zum Deutschen Bundestag unterrichtet. Artikel 23 des Grundgesetzes, das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus und eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung schreiben diese Informationspflicht vor, um die Mitwirkung der Nationalen Parlamente zu wahren.
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