Dienstag, 3. August 2010

Bundesverfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

Bundesverfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können Betroffene nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten - dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht, hieß es nun.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.

Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.

Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 420/09)

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suc/jdl/dpa/apn

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