Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form ist Geschichte:
Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verstößt gegen das Grundgesetz.
Alle bisher gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Grundsätzlich sei die Speicherung aber möglich - die Richter fordern von der Bundesregierung aber einen strengen Maßstab für die Datensicherheit und große Transparenz.
Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verstößt gegen das Grundgesetz.
Alle bisher gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Grundsätzlich sei die Speicherung aber möglich - die Richter fordern von der Bundesregierung aber einen strengen Maßstab für die Datensicherheit und große Transparenz.
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