Donnerstag, 12. August 2010

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: "Zahl der „Aufstocker“ kein Beleg für unsoziale Arbeitsbedingungen"

Zur laufenden Diskussion über die staatliche „Aufstockung“ von Haushaltseinkommen erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):
Die Zahl der „Aufstocker“ taugt keineswegs als Beleg für vermeintlich unsoziale Arbeitsbedingungen in Deutschland. Gesetzliche Mindestlöhne würden an der Zahl der „Aufstocker“ kaum etwas ändern. Sie würden nur dazu führen, dass viele „Aufstocker“ ihren Arbeitsplatz verlieren und zu reinen Fürsorgeempfängern werden, die ausschließlich von sozialen Transferleistungen leben. Das wäre für den Staat aber deutlich teurer, als den Lohn in bestehenden Arbeitsverhältnissen aufzustocken.

Die Tatsache, dass jemand „Aufstocker“ ist, hat in der absoluten Mehrheit der Fälle nichts mit zu niedrigen Löhnen zu tun, sondern damit, dass der betreffende Arbeitnehmer nur teilzeitbeschäftigt oder Alleinverdiener in einer Familie ist.

Der Staat darf keine falschen Anreize geben, die dazu verleiten, in Arbeitslosigkeit zu verharren. Die heutige Anrechnungsregel beim Arbeitslosengeld II verleitet aber dazu, nur ein Taschengeld zur Fürsorgeleistung hinzuzuverdienen. Das ist falsch. Es muss einen Anreiz geben, eine Vollzeitstelle zu suchen.

PRESSE - INFORMATION Nr. 040/2010, 12. August 2010

Die Presse - Information Nr. 040/2010 steht Ihnen als pdf-Dokument unter "weiterführende Informationen" zum Download zur Verfügung.

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